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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2943
BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03 (https://dejure.org/2003,2943)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.2003 - 2Z BR 184/03 (https://dejure.org/2003,2943)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 2Z BR 184/03 (https://dejure.org/2003,2943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5 Abs. 2
    Auch Zugang zu Heizungsraum ist zwingend Sondereigentum

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2
    Gemeinschaftliches Eigentum hinsichtlich des Zugangs zum Heizungsraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 44 (Auszüge)

    WEG § 5 Abs. 2
    Zugang zum Heizungsraum als zwingendes Gemeinschaftseigentum

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heizungsraumzugang ist Gemeinschaftseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen von Gemeinschaftseigentum bei Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zum Heizungsraum bilden, der gemäß der Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum steht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Sondereigentum am Heizraumzugang

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zugang zum Heizungsraum ist Gemeinschaftseigentum

Verfahrensgang

  • LG Bamberg - 3 T 134/03
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 386
  • Rpfleger 2004, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 12/85

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Zugangsräumen

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Zusätzlich müssen aber auch die Räume, die den einzigen Zugang zum Heizungsraum und zur Heizungsanlage bilden, zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen (BGH NJW 1991, 2909; BayObLGZ 1986, 26/28 f.).

    Die zwingende dingliche Zuordnung des § 5 Abs. 2 WEG, die hier die Waschküche und den Flur erfasst, kann auch nicht durch die Gebrauchsregelung in der Teilungserklärung außer Kraft gesetzt werden (BGH NJW 1991, 2909; BayObLGZ 1986, 26/28).

    Dementsprechend hat der Senat in zwei ganz ähnlich gelagerten Fällen (BayObLG DNotZ 1986, 494 und 1992, 490) daran festgehalten, dass die Räumlichkeiten, die den Zugang zum gemeinschaftlichen Heizungsraum bilden, zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen müssen.

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Zusätzlich müssen aber auch die Räume, die den einzigen Zugang zum Heizungsraum und zur Heizungsanlage bilden, zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen (BGH NJW 1991, 2909; BayObLGZ 1986, 26/28 f.).

    Die zwingende dingliche Zuordnung des § 5 Abs. 2 WEG, die hier die Waschküche und den Flur erfasst, kann auch nicht durch die Gebrauchsregelung in der Teilungserklärung außer Kraft gesetzt werden (BGH NJW 1991, 2909; BayObLGZ 1986, 26/28).

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Zu derartigen Anlagen und Einrichtungen gehört auch die Heizungsanlage, die die Räume der Wohnanlage mit Heizenergie und Warmwasser versorgt (BGH NJW 1979, 2391).

    Wenn der Raum, in dem sich die Heizung befindet, nicht auch noch anderen Zwecken dient, steht auch er zwingend im Gemeinschaftseigentum (BGH NJW 1979, 2391/2393).

  • BayObLG, 25.03.1992 - 2Z BR 1/92

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Dementsprechend hat der Senat in zwei ganz ähnlich gelagerten Fällen (BayObLG DNotZ 1986, 494 und 1992, 490) daran festgehalten, dass die Räumlichkeiten, die den Zugang zum gemeinschaftlichen Heizungsraum bilden, zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen müssen.
  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Die vom Senat im Beschluss vom 8.5.1991 (BayObLGZ 1991, 165) zugelassene Ausnahme von diesen Grundsätzen ist im wesentlichen beschränkt auf Räume eines nicht ausgebauten Dachspeichers, die nur ganz selten zu Kontrollgängen und Instandsetzungsarbeiten betreten werden müssen.
  • KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89

    Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Den Beteiligten bleibt die Möglichkeit, nach § 15 Abs. 1 WEG dem Wohnungseigentümer Nr. 1 ein Sondernutzungsrecht an der Waschküche und dem Flur im Keller einzuräumen, das wiederum durch ein Zutrittsrecht zum Heizungsraum für den Teileigentümer Nr. 2 entweder kraft Gesetzes (vgl. KG NJW-RR 1990, 333) eingeschränkt ist oder durch Vereinbarung eingeschränkt wird.
  • OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18

    Zugang zu Gemeinschaftsräumen - Einrichten eines Sondernutzungsrechts

    Allerdings schließt diese Regelung nicht auch die Einräumung von Sondernutzungsrechten an Flächen oder Fluren aus, die Zugang zu zwingenden Gemeinschaftsräumen ermöglichen (BGH NJW 1991, 2909/2910; BayObLG MittBayNot 2004, 192/193; Hügel/Elzer WEG 12. Aufl. § 13 Rn. 53; Bärmann/Armbrüster § 5 Rn. 29).

    Erst recht gilt dies, wenn mit der Einräumung des Sondernutzungsrechts durch Vereinbarung ein Zutrittsrecht sichergestellt wird (BayObLG MittBayNot 2004, 192/193).

  • OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06

    Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit eines gemeinschaftlichen

    Nach der Entscheidung des BGH vom 2.2.1979 kann Sondereigentum an dem eine gemeinschaftliche Anlage beinhaltenden Raum "vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Raum nicht ausschließlich demselben Zweck wie die Anlage dient" (BGHZ 73, 302, 311 = NJW 1979, 2391, 2393; vgl. auch BayObLG Rpfleger 2004, 214 = DNotZ 2004, 386, 387).

    2 Z 39/85">MDR 1986, 590; Rpfleger 2004, 214 = DNotZ 2004, 386; ferner OLGZ Hamm 1986, 415 = NJW-RR 1986, 1275).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03   

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https://dejure.org/2003,2794
OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03 (https://dejure.org/2003,2794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2003 - 15 W 331/03 (https://dejure.org/2003,2794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 15 W 331/03 (https://dejure.org/2003,2794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Verfahrenspflegers; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Verträgen; Aufgabenkreis Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt; Nachträgliche Aufhebung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung; Zulässigkeit der Beschwerde nach § 19 FGG; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 223
  • FGPrax 2004, 23
  • FamRZ 2004, 1386
  • Rpfleger 2004, 214
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Erteilung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    Gegen eine durch den Rechtspfleger ohne vorausgehendes Vorbescheidsverfahren erteilte und gem. § 1829 Abs. 1 S. 2 BGB wirksam gewordene vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist die erste Beschwerde des Betroffenen zulässig (Aufgabe der Auffassung des Senats in FGPrax 2000, 230).

    Der Senat hat dazu in dem die Entscheidung nicht tragenden Teil der Gründe seines Beschlusses vom 14.08.2000 (FGPrax 2000, 230) ausdrücklich offen gelassen, ob die Zulassung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers zwingend geboten ist.

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    Durch Beschluss vom 15.04.2003 hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Beteiligten zu 2) in diesem Vertrag vormundschaftsgerichtlich genehmigt Von einer vorhergehenden Anhörung des Betroffenen (§ 69 d Abs. 1 FGG), Bestellung eines Verfahrenspflegers im Hinblick auf seine Erkrankung (§ 67 Abs. 1 FGG) sowie den Erlass eines Vorbescheides im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 18.01.2000 (BVerfGE 101, 397 ff. = FGPrax 2000, 103) hat das Amtsgericht abgesehen.

    An diesem Ergebnis ändere sich auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 18.01.2000 (BVerfGE 101, 397 ff. = FGPrax 2000, 103) nichts.

  • OLG Köln, 06.06.2001 - 16 Wx 2/01
    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    In der Rechtsprechung anderer Oberlandesgericht wird bereits die Auffassung vertreten, auch in der zuletzt behandelten Fallkonstellation sei die erste Beschwerde eröffnet (OLG Schleswig FGPrax 2000, 203; NJWE-FER 2001, 258; OLG Köln FGPrax 2001, 197).
  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 107/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    In der Rechtsprechung anderer Oberlandesgericht wird bereits die Auffassung vertreten, auch in der zuletzt behandelten Fallkonstellation sei die erste Beschwerde eröffnet (OLG Schleswig FGPrax 2000, 203; NJWE-FER 2001, 258; OLG Köln FGPrax 2001, 197).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    Nach der ständigen Praxis des Senats ist die Beschwerde auch dann eröffnet, wenn ein Vorbescheid angefochten wird, durch den der Rechtspfleger den Vorgaben der Entscheidung des BVerfG folgend die Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung angekündigt hat; dieser muss beschwerdefähig sein, weil der Erlass des Vorbescheids (seinem Vorbild im Erbscheinsverfahren entsprechend) eine Überprüfung der Entscheidung des Rechtspflegers ermöglichen soll (ebenso BayObLGZ 2002, 208 = Rpfleger 2003, 82, das die Beschwerde sogar gegen einen unzulässigen, weil eine Verweigerung der Genehmigung ankündigenden Vorbescheid zugelassen hat).
  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00

    Prozessfinanzierungsvertrag; Erfolgsbeteiligung; Schiedsgerichtsvereinbarung;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    Ist nur eine Teilbestimmung eines einheitlichen Vertrages genehmigungsbedürftig, so ist das Rechtsgeschäft seinem ganzen Inhalt nach der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung unterworfen (BayObLG FGPrax 1997, 105; Senat FGPrax 2000, 228).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes

    Das Gericht hat dabei eine Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile sowie der Risiken des zu prüfenden Geschäfts für den Betreuten vorzunehmen (vgl. OLG Hamm RPfleger 2004, 214, 216; Staudinger/Engler BGB [2004] § 1828 Rn. 16; MünchKommBGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1828 Rn. 17).
  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 18/07

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Überlassung eines Miteigentumsanteils

    Hierbei darf das Rechtsgeschäft nicht in seine Bestandteile zerlegt werden; es ist vielmehr eine Gesamtabwägung vorzunehmen, in die alle für das Gesamtinteresse maßgebenden Umstände einzustellen sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 223/225).
  • LG Hagen, 25.02.2014 - 6 T 8/14

    Betreuungsrechtliche Genehmigung im Zusammenhang mit der Belastung eines

    Dabei darf das Rechtsgeschäft nicht in seine Bestandteile zerlegt werden; es ist vielmehr eine Gesamtabwägung vorzunehmen, in die alle für das Gesamtinteresse maßgebenden Umstände einzustellen sind (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1386 ff.).
  • OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10

    Anforderungen an die Form der Nichtabhilfeentscheidung im Verfahren nach dem

    Auch die betroffenen Erben sind zur Beschwerdeeinlegung berechtigt (vgl. entsprechend zur Beschwerdeberechtigung des Betreuten OLG Hamm FamRZ 2004, 1386 und Palandt/Diedrichsen, aaO., § 1828 Rn. 20).
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 05.11.2003 - 3 T 67/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24183
LG Lüneburg, 05.11.2003 - 3 T 67/03 (https://dejure.org/2003,24183)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 05.11.2003 - 3 T 67/03 (https://dejure.org/2003,24183)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 05. November 2003 - 3 T 67/03 (https://dejure.org/2003,24183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 214
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13

    Rechtsfolgen einer von Amts wegen erfolgten Eintragung eines

    Zu einem anderen Ergebnis - keine gleichzeitige Eintragung beider Alternativen möglich - käme man nur dann, wenn man die Auffassung teilen würde, wonach der Auflassungsvormerkung selbst gar kein Rang zukommt (so vor allem Lehmann, NJW 1999, 3318; Schultz in RNotZ 2001, 541, 546 und auch LG Lüneburg in Rpfleger 2004, 214).
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