Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Eintragung der Auflassung eines Gemeindegrundstücks; Erforderlichkeit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Veräußerung eines Gemeindegrundstücks
- OLG Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Genehmigungsfreistellung bei Kommunalgrundstücksverkauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anforderungen an die Klärung der Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt bei Veräußerung eines Gemeindegrundstücks
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.06.2004 - 5 T 342/04
- OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04
Papierfundstellen
- Rpfleger 2005, 357
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 8 Wx 148/00
Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04
Handelt es sich, wie im vorliegenden Fall, um die Eintragung der Auflassung eines Gemeindegrundstücks, hat sich die Prüfung des Grundbuchamtes darauf zu erstrecken, ob die Veräußerung des Grundstücks der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde bedarf (8. Senat, Beschluß vom 29. Januar 2001, 8 Wx 148/00, Umdruck Seite 6).Dieser Feststellung kommt daher ein so erheblicher Beweiswert zu (BayObLGZ 1995, 225, 227), dass das Grundbuchamt damit die Genehmigungsfrage als geklärt ansehen darf, falls nicht, wie in dem vom 8. Senat zum Aktenzeichen 8 Wx 148/00 unter dem 29. Januar 2001 beschiedenen Fall besondere Umstände vorliegen, die den Beweiswert einer solchen Feststellung mindern (BayOblGZ 1969, 278, 283).
- BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 42/95
Prüfung der Veräußerung unter Wert bei einem Gemeindegrundstück
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04
Der Zweck dieser § 25 der ersten Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. März 1935 entsprechenden Vorschrift besteht darin, die Grundbuchämter von der Pflicht zur Nachprüfung, ob der objektive Tatbestand der Freistellung von der Genehmigungspflicht gegeben ist, zu entbinden (BayObLGZ 1995, 225; 1969, 278, 283; Thür.OLG, RPfleg 2001, 22).Dieser Feststellung kommt daher ein so erheblicher Beweiswert zu (BayObLGZ 1995, 225, 227), dass das Grundbuchamt damit die Genehmigungsfrage als geklärt ansehen darf, falls nicht, wie in dem vom 8. Senat zum Aktenzeichen 8 Wx 148/00 unter dem 29. Januar 2001 beschiedenen Fall besondere Umstände vorliegen, die den Beweiswert einer solchen Feststellung mindern (BayOblGZ 1969, 278, 283).
- BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04
Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens ist das nur in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis (BayObLGZ 1972, 24, 28) m.w.N.), nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst.
- OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
Verbot der Unterwertveräußerung in Baden-Württemberg: Verbotsgesetz nach § 134 …
Besteht beim Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks eine Genehmigungspflicht, ist zum Vollzug des Vertrages die Vorlage der Genehmigung durch die kommunale Aufsichtsbehörde oder eines Negativzeugnisses erforderlich (…vgl. Hügel a.a.O. "Verfügungsbeeinträchtigungen" S. 18 Rdn. 74 f.; vgl. OLG Brandenburg RPfleger 2005, 357 f.). - OLG Dresden, 27.04.2015 - 17 W 382/15
Vollwertigkeitsbescheinigung einer Gemeinde in gesiegelter Form erforderlich
Mit der Anbringung des Siegels oder Stempels ist die Bestätigung verbunden, die gemeinderechtlichen Vorgaben für die Veräußerung gewissenhaft geprüft zu haben (zum konkreten Inhalt der Bestätigung vgl. OLG Brandenburg Rpfleger 2005, 357 ). - OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 5 Wx 3/06
Belastung von Gemeindegrundstücken in Brandenburg zu Gunsten Dritter: …
Der Gemeindevertreter soll mit der bezeichneten Erklärung die Verantwortung für das Vorliegen des Freistellungstatbestandes übernehmen, die er auch dienst- und haftungsrechtlich zu vertreten hat (Beschluss des Senates vom Dezember 2004 - 5 Wx 5/04). - OLG München, 04.06.2013 - 34 Wx 28/13
Grundbuchverfahren: Erwerbsbeschränkung für bayerische Sparkassen als …
Das Grundbuchamt hat im Rahmen seiner Eintragungstätigkeit die Verfügungsbefugnis der Beteiligten und in deren Rahmen zu prüfen, ob der einzutragende Rechtsvorgang einer behördlichen Genehmigung bedarf (BayObLGZ 1969, 144/145; 1972, 252/254; OLG Brandenburg Rpfleger 2005, 357/358;… Demharter § 19 Rn. 116).