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   BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84   

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BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84 (https://dejure.org/1984,3455)
BayObLG, Entscheidung vom 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84 (https://dejure.org/1984,3455)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juni 1984 - BReg. 2 Z 32/84 (https://dejure.org/1984,3455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 20; WEG § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatz des Grundbuchrechts bei Vorliegen von Divergenzen zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan; Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Definition der "Abgeschlossenheit einer Wohnung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 849
  • Rpfleger 1984, 407
  • BayObLGZ 1984, 136
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.1970 - V ZR 145/67

    Möglichkeit der Beschränkung des Grundbuchberichtigungsanspruchs auf Löschung des

    Auszug aus BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84
    Kann aber der Antrag bei richtiger Würdigung der Sach- und Rechtslage überhaupt nicht zu einer seinem Inhalt entsprechenden Eintragung führen, so stellt sich eine Zwischenverfügung als eine Irreführung des Antragstellers dar, indem sie ihm die Vornahme der Eintragung nach Behebung des Hindernisses in Aussicht stellt und ihn zu bestimmten Vorkehrungen veranlaßt, obwohl die beantragte Eintragung trotzdem nicht vorgenommen werden kann (KG aaO S. 240; BayObLGZ 1970, 1631165 [= DNotZ 1970, 602 ]).' Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist allerdings nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Ein184 MittBayNot 1984 Heft 415.

    Ungeachtet dessen ist aber eine Zwischenverfügung auch dann aufzuheben, wenn für deren Erlaß nach den oben genannten Grundsätzen deshalb kein Raum gewesen ist, weil das Grundbuchamt den Eintragungsantrag sofort hätte zurückweisen müssen ( BayObLGZ 1970, 1631165 ; 1980, 2991302 [= MittBayNot 1981, 23 ]; vgl. auch Senatsbeschluß vom 23.5.1984 BReg. 2 Z 36184 = BayObLGZ 1984 Nr. 24).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.1976 - 3 W 315/75
    Auszug aus BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84
    (Auf die Frage, ob an einem WC allein Sondereigentum begründet werden kann, kommt es deshalb nicht an; vgl. hierzu OLG Düsseldorf NJW 1976, 1458 [= DNotZ 1976, 53 ]; Bärmann/Pick/Mer/e § 3 Rdnr. 38).
  • BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79

    Notwendigkeit der Auflassung bei Teilung einer BGB-Gesellschaft in mehrere

    Auszug aus BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84
    Ungeachtet dessen ist aber eine Zwischenverfügung auch dann aufzuheben, wenn für deren Erlaß nach den oben genannten Grundsätzen deshalb kein Raum gewesen ist, weil das Grundbuchamt den Eintragungsantrag sofort hätte zurückweisen müssen ( BayObLGZ 1970, 1631165 ; 1980, 2991302 [= MittBayNot 1981, 23 ]; vgl. auch Senatsbeschluß vom 23.5.1984 BReg. 2 Z 36184 = BayObLGZ 1984 Nr. 24).
  • BGH, 26.05.1982 - V ZB 8/81

    Erforderlichkeit eines Erbscheins zur Bezeugung des Nacherbfalls

    Auszug aus BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84
    tragungsantrag selbst ( BayObLGZ 1972, 24128 [= DNotZ 1972, 343]; 1982, 3481351 [= MittBayNot 1983, 17 ] m. Nachw.), so daß das Rechtsmittelgericht die Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung nicht mit der Begründung zurückweisen darf, der beantragten Eintragung stehe jedenfalls ein anderes als das in der Zwischenverfügung angegebene Hindernis entgegen ( BayObLGZ 1976, 2891292 ; Horber Anm. 4 B, Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE Grundbuchrecht 2. Aufl. Rdnr. 12, je zu § 77 m. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 26.04.1977 - 20 W 302/77

    Eigentum; Grundstück; Parkhaus; Stellplätze; Teileigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84
    aa) Das- Landratsamt hat zwar mit Bescheid vom 21.11.1983 1971, 1021105 [= DNotZ 1971, 473 ]; OLG Frankfurt Rpf leger 1977, 312 [= DNotZ 1977, 635 ]; Weitnauer WEG 6. Aufl. Rdnr. 10b; Bärmann/Pick/Mer/ e WEG 5. Aufl. Rdnr. 75, je zu § 7; Pa/andt BGB 43. Aufl. § 3 WEG Anm. 2a).
  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15

    Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine

    Fehlt es an dem mit der Zwischenverfügung von dem Grundbuchamt geltend gemachten Eintragungshindernis, ist die angefochtene Zwischenverfügung ungerechtfertigt und unterliegt aus diesem Grund der Aufhebung (vgl. BayObLGZ 1984, 136, 137 f.; KG, JFG 8, 236, 239).
  • OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Das Grundbuchgericht ist verpflichtet, die Frage der Abgeschlossenheit in eigener Verantwortung zu prüfen (BVerwG DNotZ 1988, 702/703 f; BayObLGZ 1984, 136/138 f; Riecke/Schmid § 3 Rn. 63).

    Eine in der Beschwerdeinstanz sonst grundsätzlich zulässige Änderung der Zwischenverfügung durch den Senat scheidet aus, da eine rückwirkende Heilung der derzeit fehlenden Eintragungsfähigkeit nicht möglich ist (vgl. BayObLGZ 1984, 136/138).

  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 10 W 1797/11

    Grundbucheintragung von Wohnungseigentum: Abgeschlossenheit einer Wohnung

    Dies ist von der Frage zu entscheiden, ob an einem WC allein Sondereigentum begründet werden kann, was zu verneinen ist (vgl. zu dieser Problematik OLG Düsseldorf NJW 1976, 1458; BayObLG MDR 1984, 849).
  • OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungfähigkeit von Öffnungsklausel-Beschlüssen

    Fehlt es an der einen oder der anderen oder an beiden Voraussetzungen, so erweist sich die angefochtene Zwischenverfügung als ungerechtfertigt; sie muss aus diesem Grund aufgehoben werden (BayObLGZ 1984, 136/137 f.).

    Kann aber der Antrag bei richtiger Würdigung der Sach- und Rechtslage überhaupt nicht zu einer seinem Inhalt entsprechenden Eintragung führen, so stellt sich die Zwischenverfügung als eine Irreführung des Antragstellers dar, weil sie ihm die Vornahme der Eintragung nach Behebung des Hindernisses in Aussicht stellt und ihn zu bestimmten Vorkehrungen veranlasst, obwohl die beantragte Eintragung gar nicht vorgenommen werden kann (BayObLGZ 1984, 136/138 m.w.N.).

    Ungeachtet dessen ist aber eine Zwischenverfügung auch dann aufzuheben, wenn für deren Erlass nach den dargestellten Grundsätzen deshalb kein Raum ist, weil das Grundbuchamt den Eintragungsantrag sofort hätte zurückweisen müssen (BayObLGZ 1970, 163/165; 1984, 136/138).

  • BayObLG, 15.03.1985 - BReg. 2 Z 24/85

    Inhaltsänderung eines Nießbrauchs

    3. Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst ( BayObLGZ 1982, 348 /351 m. Nachw.; 1984 136/138 [= MittBayNot 1984, 184 ]).
  • OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09

    Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anforderungen an

    Vielmehr wäre der Antrag wegen eines unbehebbaren Eintragungshindernisses sofort zurückzuweisen gewesen (vgl. BayObLGZ 1984, 136; Senat vom 13.11.2009, 34 Wx 100/09 = NZM 2010, 49).
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 202/05

    Vereinigung von Wohnungserbbaurechten

    Daraus folgt, dass das Beschwerdegericht nur durch Aufhebung der einzelnen Beanstandung oder Zurückweisung der Beschwerde, keinesfalls jedoch über den Eintragungsantrag selbst entscheiden kann (vgl. etwa BayObLGZ 1984, 136, 138; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 71, Rdnr. 35).
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Denn Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nur das angenommene Eintragungshindernis ( BayObLGZ 1967, 408 /410; 1976, 289/292; 1982, 348/351; 1984, 136/138).
  • LG Düsseldorf, 07.01.1985 - 25 T 252/83

    Gemeinsame Tiefgarage im Keller zweier Gebäude

    Wesentlich ist also die durch Abgeschlossenheit eindeutige "interne Klarheit" der Abgrenzung des Sondereigentums eines Wohnungs- oder Teileigentümers zum Sondereigentum der übrigen Wohnungs- oder Teileigentümer und zum Gemeinschaftseigentum, unschädlich dagegen ist der räumliche Zusammenhang mit Räumen auf einem Nachbargrundstück (BayObLG MDR 1984, 849 ; LG München I DNotZ 1973, 417 ; Weitnauer, § 3 WEG, Rd.-Nr. 7b; Palandt/Bassenge, § 3 WEG , Anm. 2a; Soergel/Baur, § 3 WEG, Rd.-Nr. 35; Ludwig, DNotZ 1983, 411 ; Röll, Rpfleger 1983, 380 ; Walberer, DNotZ 1973, 420 ).

    Wesentlich ist also die durch Abgeschlossenheit eindeutige "interne Klarheit"der Abgrenzung des Sondereigentums eines Wohnungs- oderTeileigentümers zum Sondereigentum der übrigen Wohnungs- oder Teileigentümer und zum Gemeinschaftseigentum, unschädlich dagegen ist der räumliche Zusammenhang mit Räumen auf einem Nachbargrundstück (BayObLG MDR 1984, 849 ; LG München 1 DNotZ 1973, 417; Weitnauer, § 3 WEG, Rd.-Nr. 7b; Palandt/Bassenge, § 3 WEG, Anm. 2a; Soergel/Baur, § 3 WEG , Rd.-Nr. 35; Ludwig, DNotZ 1983, 411 ; Röll, Rpfleger 1983, 380 ; Walberer, DNotZ 1973, 420 ).

  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 108/89

    Welche Prüfungskompetenz hat das Grundbuchamt bei Begründung von

    Es ist daher an die von der Baubehörde erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht gebunden, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen eindeutig die Unrichtigkeit der Bescheinigung ergibt (.. BayObLGZ 1984, 136; OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 312 ..).

    Zulässig ist dies in den Fällen, in denen anhand des Aufteilungsplans und der sonstigen Eintragungsunterlagen unschwer beurteilt werden kann, ob das einzutragende Wohnungs- oder Teileigentum gegen andere Raumeigentumseinheiten oder gegen das Gemeinschaftseigentum abgeschlossen ist (.. BayObLGZ 1984, 136; KG, DNotZ 1985, 437 ..).

  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90

    Eintragungshindernisse beim Erbbaurecht

  • OLG Zweibrücken, 28.03.1995 - 3 W 42/95

    Grundbuchberichtigung beim Tod eines Gesellschafters einer Gesellschaft

  • BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des

  • OLG München, 20.09.2011 - 34 Wx 373/11

    Sofortige Antragszurückweisung im Grundbucheintragungsverfahren

  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

  • BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92

    Abweichung des Bauzustandes von der Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • LG Berlin, 12.02.2008 - 86 T 838/07

    Gesamtgrundschuld: Grundbucheintragung einer teilweisen Abtretung

  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 2 Z 94/88

    Begriff; Kriterien; Nachprüfung; Abgeschlossenheit; Wohnung; Gebrauchsregelung;

  • BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89

    Zur Löschung einer aufgrund eines bedingten und befristeten Angebots

  • BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 60/85

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch vor Zugang des

  • BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87

    Ausnahme von der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum Verkauf einer

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.1984 - 2 Wx 20/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2191
OLG Köln, 11.07.1984 - 2 Wx 20/84 (https://dejure.org/1984,2191)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.1984 - 2 Wx 20/84 (https://dejure.org/1984,2191)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - 2 Wx 20/84 (https://dejure.org/1984,2191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhalt einer formgerechten Verweisung; Notarielle Niederschrift; Verweisung auf eine Anlage einer notariellen Niederschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 1025
  • Rpfleger 1984, 407
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 11.07.1984 - 2 Wx 19/84
    Auszug aus OLG Köln, 11.07.1984 - 2 Wx 20/84
    auch OLG Köln (Beschluß Ä 2 Wx 19/84 Ä v. 11.7. 84, in MDR 1984 Heft 12 5.1024 = Rpfleger 1984 Heft 10/11 S. 407): Die in einer notariellen Urkunde gewählte Formulierung, verkauft werde ein bestimmter Miteigentumsanteil an einer noch zu vermessenden Fläche »gemäß Plan« (ohne Angabe, ob es sich um den beigefügten Plan handelt und wie die betr. Teilfläche im Plan gekennzeichnet ist), stelle nach den vorst. unter d angeführten Grundsätzen jedenfalls dann keine formgerechte Verweisung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 BeurkG dar, wenn der abschließende Genehmigungsvermerk der Urkunde infolge Streichung der Worte »nebst Anlage« auf die Niederschrift selbst beschränkt sei.
  • OLG Köln, 13.09.2013 - 2 Wx 227/13

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

    Erforderlich ist (nur), dass der Wille des Erklärenden ersichtlich wird, die Anlage zum Gegenstand der Beurkundung zu machen (vgl. BGH NJW 1994, 2095; Senat, OLGZ 1984, 409; Winkler, a.a.O., § 9 Rdn. 52; Limmer, a.a.O., § 9 BeurkG Rdn. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.1984 - 2 Wx 19/84   

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https://dejure.org/1984,5682
OLG Köln, 11.07.1984 - 2 Wx 19/84 (https://dejure.org/1984,5682)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.1984 - 2 Wx 19/84 (https://dejure.org/1984,5682)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - 2 Wx 19/84 (https://dejure.org/1984,5682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 1024
  • Rpfleger 1984, 407
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 11.07.1984 - 2 Wx 20/84

    Inhalt einer formgerechten Verweisung; Notarielle Niederschrift; Verweisung auf

    auch OLG Köln (Beschluß Ä 2 Wx 19/84 Ä v. 11.7. 84, in MDR 1984 Heft 12 5.1024 = Rpfleger 1984 Heft 10/11 S. 407): Die in einer notariellen Urkunde gewählte Formulierung, verkauft werde ein bestimmter Miteigentumsanteil an einer noch zu vermessenden Fläche »gemäß Plan« (ohne Angabe, ob es sich um den beigefügten Plan handelt und wie die betr. Teilfläche im Plan gekennzeichnet ist), stelle nach den vorst. unter d angeführten Grundsätzen jedenfalls dann keine formgerechte Verweisung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 BeurkG dar, wenn der abschließende Genehmigungsvermerk der Urkunde infolge Streichung der Worte »nebst Anlage« auf die Niederschrift selbst beschränkt sei.
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 23.08.1984 - 1 T 233/84   

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https://dejure.org/1984,4238
LG Frankenthal, 23.08.1984 - 1 T 233/84 (https://dejure.org/1984,4238)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 23.08.1984 - 1 T 233/84 (https://dejure.org/1984,4238)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 23. August 1984 - 1 T 233/84 (https://dejure.org/1984,4238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 407
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 20.05.1931 - Vb 8/31

    Kann gegen die unrechtmäßige Löschung einer Vormerkung ein Widerspruch im

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.08.1984 - 1 T 233/84
    Da eine Vormerkung nach § 883 BGB keine Grundbuchsperre bewirkt (RGZ 132, 419, 424), wird das Grundbuch durch die Eintragung eines dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksamen Rechts nicht unrichtig i. S. des § 894 BGB .
  • OLG Dresden, 21.01.1999 - 21 U 2423/98

    Rechtsstellung des Auflassungsvormerkungsberechtigten

    Denn im Verhältnis mehrerer kollidierender Vormerkungen kann es immer nur um eine Wirksamkeitsreihenfolge gehen, die aber erst mit Eintragung des vorrangigen Rechts bedeutsam wird (vgl. Staudinger-Gurksy, aaO, § 883 Rdn. 178; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 8. Auflage, Rdn. 252; Münchener Kommentar-Wacke, § 888 Rdn. 11; LG Frankenthal RPfleger 1984, 407; OLG Düsseldorf MDR 1991, 440).
  • LG Flensburg, 06.04.1999 - 5 T 64/99

    Eigentumsumschreibung trotz vertragswidrigem Bestehenbleiben eingetragener

    Das Grundbuchamt darf daher die später beantragte Eintragung nicht mit der Begründung ablehnen, daß diese dem vorgemerkten Anspruch entgegenstehe (vgl. LG Frankenthal Rpfleger 1984, 407 ; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdnr. 1524).
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