Weitere Entscheidung unten: LG Aachen, 30.08.1991

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.07.1991 - 20 W 201/91   

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https://dejure.org/1991,2731
OLG Frankfurt, 09.07.1991 - 20 W 201/91 (https://dejure.org/1991,2731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.1991 - 20 W 201/91 (https://dejure.org/1991,2731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 20 W 201/91 (https://dejure.org/1991,2731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanspruch auf Überlassung von Akten an den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Akteneinsicht, Anwaltskanzlei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 846
  • AnwBl 1992, 450
  • Rpfleger 1991, 460
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.1991 - 20 W 201/91
    noch sein Verfahrensbevollmächtigter haben einen Rechtsanspruch darauf, daß die Akten dem Verfahrensbevollmächtigten zur Einsicht in seine Büroräume überlassen werden (BGH, NJW 1961, 559 ...).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.1991 - 20 W 201/91
    Dem stehen die ... Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE 65, 1 = DRsp V (510) 101 a-d) und des OLG München (OLGZ 1972, 360,363) nicht entgegen, zumal einerseits die gänzliche Geheimhaltung im Hinblick auf denjenigen, der die Akten einsieht, auch bei der ... Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts nicht gewahrt wäre; andererseits erscheint die Gefahr, daß andere Personen als der Rechtsanwalt sich mißbräuchlich Kenntnis vom Akteninhalt verschaffen, in einer Rechtsanwaltskanzlei nicht wesentlich größer als in der Geschäftsstelle des Gerichts.
  • OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Wx 34/07

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen

    Weder ein Beteiligter noch sein Verfahrensbevollmächtigter haben einen Rechtsanspruch darauf, daß die Akten dem Verfahrensbevollmächtigten zur Einsicht in seine Büroräume überlassen werden (vgl. BGH; NJW 1961, 559; BFH, NJW 1968, 864; BFH/NV 2003, 59 f.; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091; OLG Dresden, Rpfleger 1997, 27 [28]; OLG Frankfurt, NJW 1992, 846; LG Heidelberg, BWNotZ 1985, 91; Kahl in Keidel/Kuntze/ Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 34, Rdn. 22; von König in Jansen, FGG, 3. Aufl. 2006, § 34, Rdn. 13; Schneider, Rpfleger 1987, 428), und zwar auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG, HFR 1982, 77; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.).

    Daß er bereits den Umfang der Akte und damit die Frage, ob ihre Durchsicht - im Sinne der von ihm angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 9. Juli 1991 (NJW 1992, 846) - "im Hinblick auf ihren Umfang ... zeitaufwendig" sein würde, nicht aufgrund einer Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg hätte prüfen und dann dazu vortragen können, kann der Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin nicht ernsthaft behaupten.

    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht der Senat nicht von dem von der Beschwerdeführerin angeführten Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 9. Juli 1991 (NJW 1992, 846) ab.

  • OLG Brandenburg, 14.07.2008 - 3 Wx 3/08

    Nachlasssache: Beschwerde bei Verweigerung der Übersendung der Akten an die

    a) Es ist zwar zutreffend, dass nach der ganz herrschender Meinung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, kein Anspruch darauf besteht, dass die Akten den Verfahrensbeteiligten oder ihren Vertretern zur Ermöglichung der Einsichtnahme an einen auswärtigen Ort, insbesondere in die Wohnung oder in die Geschäftsräume von Verfahrensbevollmächtigten, zugesandt werden (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559 = VersR 1961, 223 [zu § 299 ZPO]; BFH, Beschl. v. 29.09.1967 - III B 31/67, NJW 1968, 864 = DStZ 1968, 184 [zu § 78 Abs. 1 FGO]; BayObLG, Beschl. v. 04.01.1995 - 1Z BR 167/94, BayObLG-Rp 1995, 18 = FamRZ 1995, 682; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 09.07.1991 - 20 W 201/91, NJW 1992, 846 = RPfleger 1991, 460; OLG Köln, Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Wx 34/07, FGPrax 2008, 71; ferner Bumiller/Winkler aaO, § 34 Rdn. 14; Jansen/Baronin von König, FGG, 3. Aufl., § 34 Rdn. 13; Keidel/Kahl aaO, § 34 Rdn. 22).

    Dagegen haben das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschl. v. 09.07.1991 - 20 W 201/91, NJW 1992, 846 = RPfleger 1991, 460) und das Oberlandesgericht Köln (Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Wx 34/07, FGPrax 2008, 71) bei ähnlichen Konstellationen mit Blick auf § 20 Abs. 1 FGG keine Zulässigkeitsbedenken erhoben.

    b) Unberücksichtigt gelassen haben das Landgericht und das Amtsgericht im Streitfall, dass sich das gerichtliche Ermessen, die Akteneinsicht durch Übersendung der Gerichtsakten an das Büro des Vertreters eines Verfahrensbeteiligten zu ermöglichen, zu einer Pflicht verdichten kann, wenn nichts dagegen, besondere Gründe aber für eine solche Art der Einsichtsgewährung sprechen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 09.07.1991 - 20 W 201/91, NJW 1992, 846 = RPfleger 1991, 460; ferner LG Mannheim, Beschl. v. 27.09.1977 - 4 T 291/77, AnwBl. 1978, 106 = Justiz 1978, 236).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2008 - 3 Wx 118/08

    Gerichtliches Ermessen bei der Überlassung der Akten in die Kanzlei des

    Es werde in der Rechtsprechung vertreten, dass sich das gerichtliche Ermessen auf eine Pflicht zur Aktenübersendung verdichte, wenn nichts dagegen, besondere Gründe aber für die Einsichtnahme in seiner Kanzlei sprechen [so OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.07.1991, 20 W 201/91].

    Ob sich im FG-Verfahren das gerichtliche Ermessen zu einer Verpflichtung verdichten kann, dem Rechtsanwalt eines Beteiligten die Gerichtsakten zur Einsicht in seiner Kanzlei zu überlassen, wenn nichts dagegen, besondere Gründe aber für die Einsichtnahme in der Kanzlei sprechen (so OLG Frankfurt NJW 1992, 846), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BFH, 31.08.1993 - XI B 31/93

    Akteneinsicht durch Prozeßbevollmächtigten (§ 78 FGO )

    Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 9. Juli 1991 20 W 201/91 (Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1992, 846) verdichte sich das Ermessen des Gerichts auf eine Pflicht zur Überlassung der Akten.
  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

    aa) Weder der Beteiligte zu 2 selbst noch sein Verfahrensbevollmächtigter haben einen Rechtsanspruch darauf, daß die Akten dem Bevollmächtigten zur Einsichtnahme in seine Büroräume überlassen werden (vgl. BGH NJW 1961, 559; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 460 ).
  • OLG Dresden, 13.08.1996 - 15 W 797/96

    Voraussetzungen für die Übersendung von Registerakten an das Amtsgericht des

    Obwohl § 9 Abs. 1 und 2 HGB , abweichend von § 34 FGG , jedem ohne Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses das uneingeschränkte Recht zugesteht, in das Handelsregister sowie die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke Einsicht zu nehmen, beinhaltet dieses Recht im Regelfall nicht den Anspruch, daß dem Verfahrensbevollmächtigten eines Antragstellers die Akten zur Einsicht in seine Büroräume überlassen werden (vgl. BGH NJW 1961; OLG Köln, Rpfleger 1983, 325 ; Frohn, Rpfleger, Jahrbuch 1982, 323 ff; Baumbach/Hopt, HGB , 29. Aufl.1995, Rdn. 3 zu § 9; a. A.: OLG Frankfurt, NJW 1992, 846 - für den Fall der Übersendung von Pflegschaftsakten).
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 30.08.1991 - 3 T 70/91   

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https://dejure.org/1991,16773
LG Aachen, 30.08.1991 - 3 T 70/91 (https://dejure.org/1991,16773)
LG Aachen, Entscheidung vom 30.08.1991 - 3 T 70/91 (https://dejure.org/1991,16773)
LG Aachen, Entscheidung vom 30. August 1991 - 3 T 70/91 (https://dejure.org/1991,16773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 460
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung;

    Auszug aus LG Aachen, 30.08.1991 - 3 T 70/91
    Die für Erbfälle in der Zeit vom 1.1.1976 bis 2.10.1990 eingetretene Nachlaßspaltung hat zur Folge, daß das in den Nachlaß fallende Grundvermögen in der ehemaligen DDR als selbständiger Nachlaß anzusehen ist (BayObLG Rpfleger 1991, 205 MittRhNotK 1991, 126 ; OLG Frankfurt MDR 1991, 771 ).

    Das in den Nachlaß fallende Grundvermögen in der ehemaligen DDR bildet einen selbständigen Nachlaß, der unabhängig von dem übrigen Nachlaß in den alten Bundesländern angenommen oder ausgeschlagen werden konnte (BayObLG Rpfleger 1991, 205).

  • OLG Frankfurt, 10.06.1991 - 20 W 141/91
    Auszug aus LG Aachen, 30.08.1991 - 3 T 70/91
    Die für Erbfälle in der Zeit vom 1.1.1976 bis 2.10.1990 eingetretene Nachlaßspaltung hat zur Folge, daß das in den Nachlaß fallende Grundvermögen in der ehemaligen DDR als selbständiger Nachlaß anzusehen ist (BayObLG Rpfleger 1991, 205 MittRhNotK 1991, 126 ; OLG Frankfurt MDR 1991, 771 ).
  • BayObLG, 26.05.1983 - BReg. 1 Z 17/83
    Auszug aus LG Aachen, 30.08.1991 - 3 T 70/91
    Es war schon vor dem Beitritt der ehemaligen DDR zum Bundesgebiet anerkannt, daß im Falle einer Nachlaßspaltung für jede Nachlaßmasse ein selbständiger Erbschein auszustellen ist, diese Erbscheine jedoch nach außen in einem Zeugnis zusammengefaßt'werden können (sog. Doppelerbschein, vgl. BayObLG DNotZ 1984, 47 f.; MünchKomm/Promberger, 2.Aufl., § 2369 BGB, Rd.-Nr. 4; Firsching, Nachlaßrecht, 5.Aufl., Rd.-Nr. 140).
  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

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