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   OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98   

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OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98 (https://dejure.org/1998,8003)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.1998 - 2 Ss 601/98 (https://dejure.org/1998,8003)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - 2 Ss 601/98 (https://dejure.org/1998,8003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - Ns 47 Js 165/97 (X) R 42/97
  • OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98
    Nach übereinstimmender Meinung in Rechtsprechung und Literatur braucht der Schuldner im Verfahren nach § 807 ZPO - mit der Gefahr der Strafbarkeit nach § 156 StGB - bloße Erwerbs möglichkeiten nicht zu offenbaren (vgl. dazu insbesondere BGHSt 37, 340 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH; siehe aber auch den nicht veröffentlichten Beschluß des OLG Hamm vom 26. Juni 1978 - 3 Ss 580/78, wonach ein noch angemeldetes, nicht mehr betriebenes Gewerbe ohne Einkünfte nicht angegeben werden muß; wegen weiter Nachweise aus der Rechtsprechung siehe Tröndle, StGB, 48. Aufl., 1997, § 156 StGB Rn. 11).

    Es ist bereits darauf hingewiesen, daß für die Strafbarkeit nach §§ 156 StGB, 807 ZPO das Verschweigen bloßer Erwerbsmöglichkeiten nicht ausreicht, weil diese dem Gläubiger keinen Zugriff auf konkrete, der Zwangsvollstreckung zugängliche Vermögensgegenstände eröffnen (BGHSt 37, 340).

    Zwar soll es nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHSt 37, 340, 342) für die Strafbarkeit nach § 156 StGB bedeutungslos sein, an welcher Stelle die wahrheitswidrige Angabe steht, da nicht die Fassung des Formblatt des Vermögensverzeichnisses, sondern allein die wahrheitswidrige Verleugnung eines Vermögenswertes erheblich ist (BGH, a.a.O., mit weiteren Nachweisen aus der nicht veröffentlichten Rechtsprechung des BGH).

  • BGH, 03.05.1985 - 2 StR 824/84

    Beweiswürdigung - Berechtigte Zeugnisverweigerung - Schlüsse zum Nachteil des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98
    Die Revisionsbegründung ist nämlich grundsätzlich auslegungsfähig (BGHSt 25, 272, 275; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 344 Rn. 11 m.w.N.), wobei es nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Sinn der erhobenen Rügen ankommt (BGHSt 19, 273, 275; Krause StV 1985, 485).
  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98
    Denn ebenso wie es für die ordnungsgemäße Erhebung der Sachrüge ausreicht, wenn sich dem Revisionsvorbringen eindeutig entnehmen läßt, daß, die Nachprüfung des Urteils in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (Vgl. z.B. BGH NStZ 1991, 597; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 344 Rn. 14 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH), muß Entsprechendes für die formelle Rüge genügen.
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98
    Die Revisionsbegründung ist nämlich grundsätzlich auslegungsfähig (BGHSt 25, 272, 275; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 344 Rn. 11 m.w.N.), wobei es nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Sinn der erhobenen Rügen ankommt (BGHSt 19, 273, 275; Krause StV 1985, 485).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98
    Die Revisionsbegründung ist nämlich grundsätzlich auslegungsfähig (BGHSt 25, 272, 275; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 344 Rn. 11 m.w.N.), wobei es nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Sinn der erhobenen Rügen ankommt (BGHSt 19, 273, 275; Krause StV 1985, 485).
  • OLG Hamm, 26.06.1978 - 3 Ss 580/78
    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98
    Nach übereinstimmender Meinung in Rechtsprechung und Literatur braucht der Schuldner im Verfahren nach § 807 ZPO - mit der Gefahr der Strafbarkeit nach § 156 StGB - bloße Erwerbs möglichkeiten nicht zu offenbaren (vgl. dazu insbesondere BGHSt 37, 340 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH; siehe aber auch den nicht veröffentlichten Beschluß des OLG Hamm vom 26. Juni 1978 - 3 Ss 580/78, wonach ein noch angemeldetes, nicht mehr betriebenes Gewerbe ohne Einkünfte nicht angegeben werden muß; wegen weiter Nachweise aus der Rechtsprechung siehe Tröndle, StGB, 48. Aufl., 1997, § 156 StGB Rn. 11).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85

    Voraussetzungen eines Verzichts auf das Nebenklagerecht - Pflicht des Gerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98
    Vielmehr kann grundsätzlich eine geschlossene und im wesentlichen vollständige Darstellung genügen (Pikart, a.a.O., § 344 StPO Rn. 39 m.w.N.; BGH in der Rechtsprechungsübersicht von Pfeiffer/Miebach in NStZ 1986, 209; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rn. 465; Krause, Die Revision im Strafverfahren, 4. Aufl., Rn. 92 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 2 Ss OWi 308/04

    formelle Rüge; Beweisantrag; Ablehnung, OWi-Verfahren; Tateridentifizierung;

    Es kann allerdings dahinstehen, ob es der wörtlichen Wiedergabe des Beweisantrages sowie des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses vorliegend bedurfte oder ob sich der dazu notwendige Tatsachenvortrag bereits hinreichend aus der Rechtsbeschwerderechtfertigung entnehmen lässt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. Mai 1998 in 2 Ss 601/98, ZAP EN-Nr. 454/98, RPfleger 1998, 367).
  • OLG Hamm, 28.06.1999 - 2 Ss 612/99

    Feststellungen, aus Hauptverhandlung gewonnen, Wahrunterstellung, keine

    Insbesondere dürfen die Urteilsfeststellungen der Wahrunterstellung nicht widersprechen (zu vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 244 Rdnr. 71, OLG Hamm, Beschluß vom 15.05.1998, 2 Ss 601/98).
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