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   BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03   

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https://dejure.org/2003,4672
BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03 (https://dejure.org/2003,4672)
BayObLG, Entscheidung vom 06.06.2003 - 3Z BR 88/03 (https://dejure.org/2003,4672)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 3Z BR 88/03 (https://dejure.org/2003,4672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkung des Betreuten an sein Kind

  • Judicialis

    BGB § 1624; ; BGB § 1804; ; BGB § 1908

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1624, § 1804, § 1908
    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus sittlicher Verpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksverfügung; Schenkungsweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück und des Sondereigentums an einer Wohnung; Zuwendung als Ausstattung für das Kind des Betroffenen; Gesichtspunkt der ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1967 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 649
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03
    Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn die Verfügung wegen Verstoßes gegen das Schenkungsverbot (§ 1908i Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1804 BGB) nichtig wäre (vgl. BayObLGZ 1996, 118/120 = FamRZ 1996, 1359; BayObLG FamRZ 1999, 47/48).

    Das Bestehen einer sittlichen Pflicht zur Schenkung ist grundsätzlich zurückhaltend zu beurteilen (BayObLGZ 1996, 118/121 m. w. N.).

    Ergänzend hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass eine sittliche Pflicht des Betroffenen zur Schenkung hier auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer vorweggenommenen Erbfolge (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1996, 1359) oder zur Sicherung des fraglichen Anwesens für die Ehefrau des Betroffenen zu begründen wäre, zumal die Beteiligten bereits ein Alternativmodell (gesichertes Darlehen) erarbeitet haben, das der Ehefrau des Betroffenen auch ohne Vornahme einer Schenkung an die Tochter die Erhaltung ihrer bisherigen Wohnung gewährleisten kann.

  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97

    Anfechtungsrecht des Betreuers gegen vormundschaftsgerichtliche Versagung einer

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03
    Maßgeblich ist der Ausstattungszweck unabhängig davon, ob die Zuwendung zur Erreichung des Zwecks notwendig war (vgl. Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1624 Rn. 1; BayObLG FamRZ 1999, 47/48).

    Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn die Verfügung wegen Verstoßes gegen das Schenkungsverbot (§ 1908i Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1804 BGB) nichtig wäre (vgl. BayObLGZ 1996, 118/120 = FamRZ 1996, 1359; BayObLG FamRZ 1999, 47/48).

  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03
    Es genügt nicht, dass der Schenker aus Nächstenliebe hilft, dass die Schenkung im Rahmen des sittlich noch zu rechtfertigenden bleibt oder objektive Umstände den Betreuten zu einer solchen Schenkung veranlassen konnten vielmehr ist darauf abzustellen, ob das Unterlassen der Schenkung dem Betreuten als Verletzung einer für ihn bestehenden sittlichen Pflicht zur Last zu legen wäre (BayObLG aaO; vgl. ferner BGH NJW 2000, 3488).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03
    Das Landgericht konnte es in Sonderheit auch hinnehmen, dass das Amtsgericht im vorliegenden Falle auf Erlass eines Vorbescheides verzichtet hat (zum Vorbescheid im Verfahren über die Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vgl. grundlegend BVerfGE 101, 397 ff.; BayObLGZ 2002, 208 ff.).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03
    Das Landgericht konnte es in Sonderheit auch hinnehmen, dass das Amtsgericht im vorliegenden Falle auf Erlass eines Vorbescheides verzichtet hat (zum Vorbescheid im Verfahren über die Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vgl. grundlegend BVerfGE 101, 397 ff.; BayObLGZ 2002, 208 ff.).
  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03
    Im vorliegenden Fall bestand schon deshalb kein Bedürfnis für einen Vorbescheid, weil zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen den Betreuern des Betroffenen und dessen Tochter, kein Interessengegensatz besteht, der zu der Befürchtung Anlass bieten könnte, dass durch eine endgültige Verweigerung der beantragten Genehmigung gegenüber dem Betroffenen Rechte Dritter abgeschnitten werden könnten (vgl. BVerfGE aaO; BayObLG FGPrax 2002, 221).
  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03
    Soweit das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1987, 751) eine sittliche Pflicht zur Schenkung schon dann bejahen möchte, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist, entspricht dies wohl nicht der herrschenden Meinung (vgl. dazu Staudinger/Engler § 1804 Rn. 17 m. w. N.).
  • LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12

    Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung:

    Genehmigungsbedürftig ist allein die Verfügung des Betreuers über das Sparvermögen (vgl. BayObLG RPfleger 2003, 649).

    Maßgeblich ist der mit der Vermögenszuwendung verfolgte Zweck (BayObLG RPfleger 2003, 649).

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07

    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines

    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

    Zu Recht beurteilt das OLG den Begriff der Angemessenheit einer Ausstattung gemäß § 1624 BGB nicht alleine danach, was den Eltern nach Zuwendung der Ausstattung zur Lebensführung noch verbleibt (so etwa RGZ 141, 358, 359 f., ebenso Bürgerliches Recht noch OLG Stuttgart, BWNotZ 1997, 147 ff. m. Anm. Ziegler, siehe auch BayObLG, Rpfleger 2003, 649, 650; Palandt/ Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1604 BGB Rdnr. 3).

    Keine Ausstattung liegt allerdings nach Auffassung des BayObLG ( Rpfleger 2003, 649 ff.) vor, wenn die Übertragung lediglich dazu dient, der Familie des Betreuten das von diesem ererbte Anwesen zu erhalten.

  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sind zwar die Erwägungen des Landgerichts und des Vormundschaftsgerichts, dass Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten, die über die in § 1908i Abs. 2 S. 1 BGB genannten Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind, weshalb in solchen Fällen kein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers besteht, wenn der Betreuer durch § 1908i Abs. 1 iVm § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung des Betreuten gehindert ist (vgl. BayObLGZ 1996, 118 = FamRZ 1996, 1359 = RPfl 1996, 508; BayObLG RPfl 2003, 649; OLG Hamm FamRZ 1985, 206; Erman / Holzhauer, BGB 11.Aufl. 2004, § 1804 Rn 1, § 1908i Rn 37f; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1804 Rn 2, 1908i Rn 17 f; Staudinger / Engler, 13. Bearb. 1999, § 1804 Rn 20).
  • KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11

    Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der

    Das Betreuungsgericht hat die Genehmigung zu versagen, wenn ein solches Rechtsgeschäft beabsichtigt ist (OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2008, 18; BayObLG, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 3Z BR 88/03 - Juris).
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