Weitere Entscheidung unten: AG Duisburg, 21.01.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.05.2002 - 5 U 181/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5736
OLG Frankfurt, 28.05.2002 - 5 U 181/00 (https://dejure.org/2002,5736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2002 - 5 U 181/00 (https://dejure.org/2002,5736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 5 U 181/00 (https://dejure.org/2002,5736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 25 LuftRAbk
    Luftbeförderung: Beweislast bei Berufung auf die unbeschränkte Haftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Warschauer Abkommen; Verlust einer Lieferung; Darlegungslast; Unbeschränkte Haftung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 946
  • RRa 2002, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2002 - 5 U 181/00
    Der Anspruchsteller "erfüllt allerdings die ihm obliegende Darlegungslast für ein grob fahrlässiges Verschulden des Spediteurs oder Frachtführers bereits dann, wenn der Klägervortrag nach den Umständen des Falles ein grob fahrlässiges Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahe legt und allein der Spediteur bzw. der Frachtführer zur Aufklärung des in seinem Bereich entstandenen Schadens zumutbarerweise beitragen kann", oder wenn sich "die Anhaltspunkte für das Verschulden aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben" (BGH vom 21. September 2000, I ZR 135/98, S. 18 = transpR 2001, 29).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2004 - 5 U 111/02

    Beschränkte Haftung des Luftfrachtführers bei ungeklärtem Verlust von

    Denn ein ausreichender Anhaltspunkt für einen Diebstahl durch Leute der Beklagten, der eine sekundäre Darlegungslast der Beklagten auslösen könnte (vgl. zur Eingangsvermutung BGH vom 21.09.2000, BGHZ 145, 170 = Transportrecht 2001, 29, 31; auch Senat 5 U 181/00, MDR 2002, 946 = Transportrecht 2003, 169; eingehend auch Senat 5 U 22/02 - nicht veröffentlicht), liegt nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Duisburg, 21.01.2002 - 53 C 5169/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13140
AG Duisburg, 21.01.2002 - 53 C 5169/01 (https://dejure.org/2002,13140)
AG Duisburg, Entscheidung vom 21.01.2002 - 53 C 5169/01 (https://dejure.org/2002,13140)
AG Duisburg, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 53 C 5169/01 (https://dejure.org/2002,13140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Liegestuhl- und Sonnenschirm-Garantie

Papierfundstellen

  • RRa 2002, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG München, 17.02.1999 - 212 C 39735/98

    Anspruch auf Minderung wegen Mängel an einer Pauschalreise; Erhebliche

    Auszug aus AG Duisburg, 21.01.2002 - 53 C 5169/01
    Der Umstand, dass die Zahl der liegen und Sonnenschirme geringer als die Zahl der Hotelgäste ist, stellt in der Regel keinen Mangel dar (vgl. Landgericht Kleve, RRa 1995, 57; Amtsgericht München NJW-RR 1999, 1146).
  • AG Hannover, 20.12.2023 - 553 C 5141/23

    Die reservierten Poolliegen als Reisemangel

    Hingegen muss die vorhandene Anzahl der vom Reiseveranstalter beziehungsweis der Leistungserbringerin vorgehaltenen Sonnen- und Poolliege in einem angemessenen Verhältnis zu den Hotelgästen stehen, was bereits bei einem Anteil von 20% anzunehmen ist (vgl. Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 21.01.2002 - 53 C 5169/01 = BeckRS 2002, 10531).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht