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   OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01   

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https://dejure.org/2002,5157
OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01 (https://dejure.org/2002,5157)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.04.2002 - 11 U 202/01 (https://dejure.org/2002,5157)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. April 2002 - 11 U 202/01 (https://dejure.org/2002,5157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Reisevertrag: Haftung des Reiseveranstalters für Sportgeräte; Animateure als Erfüllungsgehilfen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ; Anforderungen an das Vorliegen eines Reisemangels; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ; Anforderungen an das Vorliegen eines Reisemangels; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RRa 2004, 156
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01
    Kann die Beklagte im Inland weitgehend auf die behördliche Überwachung vertrauen, die allerdings nicht schlechthin entlastet, und sich auf Stichproben beschränken, gilt das im Ausland nicht, weil dort vielfach andere Maßstäbe gelten (BGHZ 103, 298 f.; Senat a. a. O.).
  • OLG Celle, 07.01.1999 - 11 U 199/97

    Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen Absturz eines Hotelgastes an einer

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01
    Daher ist die Verletzung solcher - teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallenden - Nebenpflichten regelmäßig ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel (Senat 11 U 199/97).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (Palandt/Sprau, aaO; OLG Celle RRa 2004, 156; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14).
  • OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08

    Verkehrssicherungspflicht, Reisemangel, Vertragshotel, Stufe, Zimmerflur,

    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (BGH NJW 2007, 2549; OLG Celle RRa 2004, 156; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14; NJW-RR 1993, 315).
  • AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10

    Reisemangel durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich

    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (Palandt/Sprau, aaO; OLG Celle RRa 2004, 156 ; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14 ).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2002 - 12 U 1326/02

    Unwirksamkeit der Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung wegen infolge Verstoßes

    Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (a.a.O. und das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 15.01.2002, Az.: 11 U 202/01) halten die aufgrund einer gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Vollmacht erteilte Unterwerfungserklärung gleichfalls für unwirksam.
  • LG Frankfurt/Main, 12.07.2018 - 24 O 238/16

    Reisemangel - Hautreaktion nach Henna-Tätowierung

    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (BGH RRa 07, 215 [BGH 12.06.2007 - X ZR 87/06] ; OLG Celle RRa 04, 156 [OLG Celle 18.04.2002 - 11 U 202/01] ).
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