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   AG Berlin-Charlottenburg, 21.04.2009 - 226 C 331/08   

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https://dejure.org/2009,34810
AG Berlin-Charlottenburg, 21.04.2009 - 226 C 331/08 (https://dejure.org/2009,34810)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 21.04.2009 - 226 C 331/08 (https://dejure.org/2009,34810)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 21. April 2009 - 226 C 331/08 (https://dejure.org/2009,34810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • reise-recht-wiki.de

    Pflicht zum Aufruf zum Check-in

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    VO (EG) Nr. 261/2004 / Check-in /Warteschlange am Abfertigungsschalter / Mitverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft muss Passagiere vor Schließung des Abfertigungsschalters aufrufen!

Papierfundstellen

  • RRa 2009, 189
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 18 U 190/92

    Fluggesellschaft; Reisender; Abfertigungsort; Abflugzeit; Bedarfsluftverkehr

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 21.04.2009 - 226 C 331/08
    Soweit nämlich ein Zeitraum von 90 Minuten als üblicher Zeitabstand zwischen der Eintreffzeit der Passagiere und dem vorgesehenen Abflug angesehen wird, wird die Zurückweisung des danach verspätet eintreffenden Fluggastes jedenfalls dann nicht für mit dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbar gehalten, wenn sein Einchecken noch zeitgerecht möglich gewesen wäre (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, S. 823, 824).
  • AG Köln, 12.04.2010 - 142 C 90/09

    Anspruch gegen einen Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung, Entschädigung

    Aber selbst wenn es zu diesem Zeitpunkt nachvollziehbare Gründe gegeben hätte, würde dies die Beklagte im konkreten Fall nicht entlasten; denn auf Grund der besonderen Umständen des vorliegenden Falles traf sie in Hinblick auf die unstreitig anstehenden Fluggäste aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben die Pflicht rechtzeitig vor Schliessung des Check-Ins in geeigneter Art und Weise zu klären, ob und wenn ja welche und wieviele Gäste für den Flug nach Cancun noch in der Schlange stehen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1994, 377; AG Charlottenburg RRa 2009, 189 f.).
  • AG Hannover, 07.09.2018 - 410 C 13190/17

    Ausgleichsleistungsanspruch Fluggast bei Beförderungsverweigerung

    Unter "Abfertigung" im Sinne des Art. 3 Abs. 2 lit a) FluggastrechteVO ist - wie die englische Fassung der FluggastrechteVO erhellend aufzeigt - umgangssprachlich der sog. Check-In zu verstehen (vgl. AG Hamburg, Beschl. v. 12.12.2017, 19 C 45/17, Rn. 5; AG Charlottenburg, Urt. v. 21.04.2009, 226 C 331/08, Rn. 3 - juris; Schmid in: BeckOK Fluggastrechte-VO, 7. Ed. 01.07.2018, Art. 3 Rn. 38), bei dem etwaiges Gepäck auf- und Boardingkarten dem Fluggast ausgegeben werden.
  • AG Bremen, 26.07.2012 - 9 C 91/12
    Auch hat der Kläger nicht vorgetragen, dass er sich beim Eintreffen sogleich zum Schalter begeben und auf seine sofortige Abfertigung bestanden habe (vgl. AG Charlottenburg, RRa 2009, 189).
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