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   EuGH, 04.10.2012 - C-321/11   

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https://dejure.org/2012,28742
EuGH, 04.10.2012 - C-321/11 (https://dejure.org/2012,28742)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2012 - C-321/11 (https://dejure.org/2012,28742)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - C-321/11 (https://dejure.org/2012,28742)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung - Begriff 'Nichtbeförderung' - Annullierung der Bordkarte eines Fluggastes durch das Luftfahrtunternehmen wegen unterstellter Verspätung eines vorhergehenden, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung - Begriff "Nichtbeförderung" - Annullierung der Bordkarte eines Fluggastes durch das Luftfahrtunternehmen wegen unterstellter Verspätung eines vorhergehenden, ...

  • EU-Kommission

    Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung - Begriff ‚Nichtbeförderung‘ - Annullierung der Bordkarte eines Fluggastes durch das Luftfahrtunternehmen wegen unterstellter Verspätung eines ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorschnelle Annullierung und dann Verweigerung des Anschlussfluges durch Luftfahrtunternehmen bei Verspätung des ersten Fluges

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung; Begriff der Nichtbeförderung bei Annullierung der Bordkarte eines Fluggastes aufgrund unterstellter Verspätung eines vorhergehenden Fluges i.R. eines einheitlichen Beförderungsvertrags ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Irrtum über rechtzeitiges Erreichen eines Anschlussfluges

  • reise-recht-wiki.de

    Ausgleichsanspruch bei Annullierung von Bordkarten durch das Luftfahrtunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung; Begriff der Nichtbeförderung bei Annullierung der Bordkarte eines Fluggastes aufgrund unterstellter Verspätung eines vorhergehenden Fluges im Rahmen eines einheitlichen Beförderungsvertrags mit mehreren Buchungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Den Fluggästen aufeinander folgender Flüge sind Ausgleichsleistungen wegen Nichtbeförderung zu erbringen, wenn diese auf eine vom Luftfahrtunternehmen zu vertretende Verspätung des ersten Flugs zurückzuführen ist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichsleistung wegen Nichtbeförderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsleistungen wegen Nichtbeförderung von Fluggästen nicht nur bei Fällen der Überbuchung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beförderungsverweigerung für Anschlussflug wegen irrtümlicher Annahme der Hinfälligkeit stellt "Nichtbeförderung" im Sinne der Fluggastrichtlinie dar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    EU-Rechte von Flugpassagieren erneut gestärkt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fluggastrechte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Annullierung von Bordkarten durch das Flugunternehmen wegen eines verspäteten Zubringerflugs haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichsleistungen wegen Nichtbeförderung - Bei Nichtbeförderungen, die Luftfahrtunternehmen und nicht Fluggast zuzurechnen sind, besteht ...

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung bei Nichtbeförderung aus betrieblichen Gründen // Werden Reisenden die Bordkarten für einen Anschlussflug annulliert, weil ein vorangegangener Flug derselben Gesellschaft verspätet war, können Passagiere Ausgleichszahlungen von der Airline verlangen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil A Coruña (Spanien), eingereicht am 28. Juni 2011 - Germán Rodríguez Cachafeiro und María de los Reyes Martínez-Reboredo Varela-Villamor/Iberia Líneas Aéreas de España, SA

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 363
  • EuZW 2012, 943
  • NZV 2013, 486 (Ls.)
  • RRa 2012, 279
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus EuGH, 04.10.2012 - C-321/11
    Diese Auslegung wird durch die Feststellung bestätigt, dass eine Beschränkung der Reichweite des Begriffs "Nichtbeförderung" allein auf die Fälle der Überbuchung in der Praxis zu einer deutlichen Einschränkung des den Fluggästen gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 gewährten Schutzes führen und damit dem Ziel der Verordnung zuwiderlaufen würde, das nach ihrem ersten Erwägungsgrund darin besteht, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen, was eine weite Auslegung der ihnen zuerkannten Rechte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 69, sowie vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 18).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 04.10.2012 - C-321/11
    Diese Auslegung wird durch die Feststellung bestätigt, dass eine Beschränkung der Reichweite des Begriffs "Nichtbeförderung" allein auf die Fälle der Überbuchung in der Praxis zu einer deutlichen Einschränkung des den Fluggästen gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 gewährten Schutzes führen und damit dem Ziel der Verordnung zuwiderlaufen würde, das nach ihrem ersten Erwägungsgrund darin besteht, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen, was eine weite Auslegung der ihnen zuerkannten Rechte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 69, sowie vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 18).
  • BGH, 17.03.2015 - X ZR 34/14

    Zur Beförderungsverweigerung durch Umbuchung der Teilnehmer einer

    Zwar legen diese Voraussetzung grundsätzlich sowohl der Gerichtshof der Europäischen Union (Urteile vom 4. Oktober 2012 - C-321/11, Rodríguez Cachafeiro u.a./Iberia, Líneas Aéreas de España SA, EuZW 2012, 942 Rn. 19, und C-22/11, Finnair Oyi/Timy Lassooy, EuZW 2012, 945 Rn. 25, 29) als auch der Bundesgerichtshof zugrunde (Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 Rn. 7, 9-14 = RRa 2009, 239; Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 128/11, NJW 2013, 378 Rn. 12, 15 = RRa 2012, 285; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - Xa ZR 80/10, RRa 2011, 84 Rn. 11).
  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 138/15

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu Ausgleichsansprüchen wegen

    In den Entscheidungen, in denen sich der Ausgleichsanspruch aus einer verspäteten Ankunft am Zielort eines direkten Anschlussflugs ergab, waren die aufeinanderfolgenden Flüge bei dem im Ausgangsverfahren in Anspruch genommenen Luftfahrtunternehmen gebucht worden (EuGH, NJW 2013, 1291 = RRa 2013, 78 Rn. 18 - Folkerts [dazu ergänzend BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - Xa ZR 80/10, RRa 2011, 84 Rn. 1]; Beschluss vom 4. Oktober 2012 - C-321/11, NJW 2013, 363 = RRa 2012, 279 Rn. 10, 34 - Rodríguez Cachafeiro u.a.).

    Als ausschlaggebend hierfür hat er angesehen, dass der Anspruch die Unannehmlichkeiten ausgleichen soll, die durch einen irreversiblen Zeitverlust von drei Stunden und mehr entstehen, und dass ein ausführendes Luftfahrtunternehmen für diese Unannehmlichkeiten jedenfalls dann einstehen muss, wenn feststeht, dass es sie zu vertreten hat - sei es, weil es die Verspätung des ersten von ihm selbst durchgeführten Flugs zu verantworten hat, sei es, weil es irrig davon ausgegangen ist, die betroffenen Fluggäste könnten sich nicht rechtzeitig am Flugsteig des Anschlussflugs einfinden, oder weil es Flugscheine für aufeinanderfolgende Flüge verkauft hat, bei denen die für das Erreichen des Anschlussflugs zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichte (EuGH NJW 2013, 363 = RRa 2012, 279 Rn. 34 - Rodríguez Cachafeiro u.a.).

  • EuGH, 26.10.2023 - C-238/22

    Vorweggenommene Beförderungsverweigerung: Fluggäste haben selbst dann einen

    Daher beschränkte sich die Verordnung Nr. 295/91 gemäß ihrem Art. 1 auf die Einführung "eine[r] gemeinsame[n] Mindestregelung für den Fall ..., dass Fluggäste auf einem überbuchten Linienflug ... nicht befördert werden" (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair, C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 20, sowie vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor, C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 22).

    Damit hat der Unionsgesetzgeber den Anwendungsbereich des Begriffs "Nichtbeförderung" erweitert, um sämtliche Fälle zu erfassen, in denen ein Luftfahrtunternehmen einem Fluggast die Beförderung verweigert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair, C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 19, 21 und 22, sowie vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor, C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 21, 23 und 24).

  • BGH, 16.04.2013 - X ZR 83/12

    Ausgleichszahlungsanspruch eines Fluggastes bei Nichtbeförderung: Vorliegen einer

    Davon gehen sowohl der Gerichtshof der Europäischen Union (Urteile vom 4. Oktober 2012 - C-321/11, Rodríguez Cachafeiro u.a./Iberia, Líneas Aéreas de España SA, EuZW 2012, 942 Rn. 19, und C-22/11, Finnair Oyi/Timy Lassooy, EuZW 2012, 945 Rn. 25, 29) als auch der Bundesgerichtshof aus (Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 = RRa 2009, 239; Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 128/11, WM 2012, 2302; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - Xa ZR 80/10, RRa 2011, 84).
  • LG Düsseldorf, 25.09.2015 - 22 S 79/15

    Ausgleichsanspruch eines Fluggastes wegen Nichtbeförderung auf der Flugstrecke

    Daher seien die Weigerungsgründe auf die in Art. 2 lit. j) genannten Ausnahmefälle beschränkt (vgl. EuGH, NJW 2013, 363, 364, Rz. 33).
  • BGH, 22.06.2021 - X ZR 15/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung

    Als ausschlaggebend hierfür hat er angesehen, dass der Anspruch die Unannehmlichkeiten ausgleichen soll, die durch einen irreversiblen Zeitverlust von drei Stunden und mehr entstehen, und dass ein ausführendes Luftfahrtunternehmen für diese Unannehmlichkeiten jedenfalls dann einstehen muss, wenn feststeht, dass es sie zu vertreten hat - sei es, weil es die Verspätung des ersten von ihm selbst durchgeführten Flugs zu verantworten hat, sei es, weil es irrig davon ausgegangen ist, die betroffenen Fluggäste könnten sich nicht rechtzeitig am Flugsteig des Anschlussflugs einfinden, oder weil es Flugscheine für aufeinanderfolgende Flüge verkauft hat, bei denen die für das Erreichen des Anschlussflugs zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichte (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - C-321/11, NJW 2013, 363 = RRa 2012, 279 Rn. 34 - Rodríguez Cachafeiro).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-584/18

    Blue Air - Airline Management Solutions u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    49 Vgl. Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 22), und vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor (C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 24).

    50 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, EU:C:2006:10 Rn. 69), vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann (C-549/07, EU:C:2008:771 Rn. 18), vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 23), und vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor (C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 25).

    54 Vgl. Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 24), und vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor (C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 32 ff.).

  • LG Hamburg, 06.11.2015 - 320 S 41/15

    Fluggastrechte: Ausgleichsanspruch bei erheblicher Flugverspätung auf Grund

    Der Verweis der Kläger auf das Urteil des EuGH vom 04.10.2012 C-321/11 führt zu keiner anderen Beurteilung, da der dortige Sachverhalt nicht dem vorliegenden entspricht.
  • EuGH, 29.02.2024 - C-11/23

    Eventmedia Soluciones

    Was zweitens das Ziel der Verordnung Nr. 261/2004 betrifft, so besteht dieses, wie aus deren erstem Erwägungsgrund hervorgeht, darin, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen, so dass die ihnen zuerkannten Rechte weit auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor, C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 25, sowie vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 93).
  • LG Frankfurt/Main, 23.06.2022 - 24 S 173/21

    Boarding und Deboarding von Personen mit eingeschränkter Mobilität

    Für die Verursachung der großen Ankunftsverspätung durch das ausführende Luftfahrtunternehmen genügt es, wenn die Verspätung des Zubringerfluges ein Verpassen des Anschlussfluges verursacht (EuGH, Urt. v. 04.10.2012 - C-321/11 = NJW 2013, 363, Rz. 27 - Rodríguez Cachafeiro; BGH, Urteil vom 07.05.2013 - X ZR 127/11 = NJW-RR 2013, 1065; Führich/Staudinger, Reiserecht, 8. Aufl. § 39 Rz. 10 ff.).

    Mangels Verspätung des Zubringerfluges oder zu geringer Umsteigezeit zwischen den beiden Flügen war die Beklagte auch nicht daran gehindert, sich auf das nicht rechtzeitige Erscheinen der Kläger am Gate zu berufen (vgl. dazu: EuGH, Urt. v. 04.10.2012 - C-321/11 = NJW 2013, 363, Rz. 27 - Rodríguez Cachafeiro; BeckOK Fluggastrechte-VO/Degott, 22. Ed. 1.4.2022, Fluggastrechte-VO Art. 4 Rn. 25 m.w.N.).

  • BGH, 25.04.2023 - X ZR 25/22

    Kein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung wegen Nichtbeförderung nach der

  • EuGH, 30.04.2020 - C-584/18

    Die Weigerung, einen Fluggast zu befördern, weil dieser angeblich unzureichende

  • LG Hamburg, 09.12.2019 - 321 S 80/18

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung und des Abkommens

  • BGH, 22.06.2021 - X ZR 2/20

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage

  • LG Düsseldorf, 20.07.2020 - 22 S 405/19
  • LG Berlin, 27.03.2017 - 58 S 1/17
  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 U 62/20

    Höhe des Schadensersatzes wegen Verspätung einer Luftbeförderung Eintrittspflicht

  • LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16

    Ausgleichsleistungsanspruch bei Flugverspätung - bei Zubringerflug und

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18

    HQ u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

  • AG Nürtingen, 25.01.2013 - 46 C 1399/12

    Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei Verspätung des Fluges: Begriff des

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-330/17

    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr -

  • AG Frankfurt/Main, 13.12.2012 - 29 C 655/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Aufeinanderfolgende Flüge / Verpasster

  • AG Hannover, 07.09.2018 - 410 C 13190/17

    Ausgleichsleistungsanspruch Fluggast bei Beförderungsverweigerung

  • LG Düsseldorf, 09.10.2017 - 22 S 63/17
  • BezG Schwechat, 23.05.2017 - 1 C 919/16

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsleistung / Annullierung/ Überbuchung

  • AG Hamburg, 11.12.2017 - 31a C 55/16

    Anspruch Ausgleichsleistung Fluggast - Nichterreichen Anschlussflug

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