Rechtsprechung
   LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44898
LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12 (https://dejure.org/2013,44898)
LG Köln, Entscheidung vom 09.04.2013 - 11 S 241/12 (https://dejure.org/2013,44898)
LG Köln, Entscheidung vom 09. April 2013 - 11 S 241/12 (https://dejure.org/2013,44898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • reise-recht-wiki.de

    Mangel an Enteisungsmitteln

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Annullierung / "außergewöhnlicher Umstand" / Nicht ausreichend vorhandenes Enteisungsmittel / Anrechnung von Schadensersatzansprüchen / Aktivlegitimation / Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mangel an Enteisungsmitteln ist kein außergewöhnlicher Umstand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RRa 2014, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
    Darüber hinaus ist das nationale Gericht gehindert, den Fluggästen, deren Flug annulliert worden ist, auf der Grundlage der FluggastrechteVO als weiter gehenden Schaden die Kosten zuzuerkennen, die ihnen aufgrund der Verletzung der diesem Unternehmen nach Art. 8 FluggastrechteVO obliegenden Unterstützungsleistungen entstanden sind (EuGH Urteil vom 13.10.2011 - C-83/10 - zit. n. Juris; LG Potsdam RRa 2012, 231).

    Ein solcher Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht kommt ohne weiteres neben den Ansprüchen aus der FluggastrechteVO in Betracht (BGH Urteil vom 25.3.2010 - Xa ZR 96/09 - EuGH Urteil vom 13.10.2011 - C-83/10- beide zit. n. Juris).

  • AG Köln, 14.05.2012 - 139 C 281/11

    Zahlungsanspruch eines Reisenden auf Ausgleichsleistungen für sich und seinen

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.5.2012 - 139 C 281/11 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte und Berufungsklägerin beantragt, die Klage unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Köln - 139 C 281/11 - vom 14.5.2012 abzuweisen, hilfsweise, das Verfahren auszusetzen und dem Europäischen Gererichtshof zu den zwischen den Parteien streitigen Fragen in der Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV (ex Art. 234 Abs. 3 EGV) zur Vorabentscheidung vorzulegen:.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
    Als außergewöhnliche Umstände können nur solche Risiken angesehen werden, die nicht in die beherrschbare betriebliche Sphäre des Luftfahrtunternehmens fallen (EuGH Urteil vom 22.12.2008 - C-549/07 - zit. n. Juris - ; BGH a.a.O.).

    Die durch Dritte vermeidbaren außergewöhnlichen Umstände sind indessen dann ausnahmsweise der Fluggesellschaft nicht zuzurechnen, wenn Vorkommnisse oder Versäumnisse infrage stehen, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind (EuGH, Urteil vom 22.12.2008 - C-549/07 - zit. n. Juris).

  • AG Frankfurt/Main, 03.02.2010 - 29 C 2088/09

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "Außergewöhnlicher Umstand" / Technisches Problem

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
    Die Enteisung des Flugzeuges diente unmittelbar der normalen betrieblichen Tätigkeit der Fluggesellschaft und ihrer Verpflichtung, das Fluggerät technisch in einem flugbereiten Zustand zu halten oder in einen solchen zu versetzen, um die Fluggäste zum vereinbarten Zeitpunkt befördern zu können, und nicht etwa nur dem Ablauf des allgemeinen Flugverkehrs auf dem Flughafen (so auch AG Frankfurt Urteil vom 3.2.2010 - 29 C 2088/09 - zit. n. Juris).

    Angesichts des durch die FluggastrechteVO angestrebten hohen Schutzniveaus für Fluggäste geht es nicht an, dass sich die Fluggesellschaft durch Übertragung der ihrer Verpflichtung zur Beförderung dienenden Ausführungshandlungen - des Enteisens - auf Dritte entlastet (so auch AG Frankfurt Urteil vom 3.2.2010 a.a.O.).

  • AG Berlin-Schöneberg, 21.09.2005 - 5a C 92/05

    Ansprüche eines Fluggastes: Informationslose Gepäckrückgabe nach 2 vergeblichen

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
    Rdn. 1049: AG Schöneberg, Urteil vom 21.9.20005 - 5 a C 92/05 - zit. n. Juris - ).
  • BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09

    Zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
    Ein solcher Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht kommt ohne weiteres neben den Ansprüchen aus der FluggastrechteVO in Betracht (BGH Urteil vom 25.3.2010 - Xa ZR 96/09 - EuGH Urteil vom 13.10.2011 - C-83/10- beide zit. n. Juris).
  • LG Potsdam, 27.06.2012 - 13 S 37/11

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes: Auslegung des Begriffs des

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
    Darüber hinaus ist das nationale Gericht gehindert, den Fluggästen, deren Flug annulliert worden ist, auf der Grundlage der FluggastrechteVO als weiter gehenden Schaden die Kosten zuzuerkennen, die ihnen aufgrund der Verletzung der diesem Unternehmen nach Art. 8 FluggastrechteVO obliegenden Unterstützungsleistungen entstanden sind (EuGH Urteil vom 13.10.2011 - C-83/10 - zit. n. Juris; LG Potsdam RRa 2012, 231).
  • LG Potsdam, 27.10.2010 - 13 S 89/10

    Luftbeförderungsvertrag: Ansprüche des Fluggastes bei Flugannulierung

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
    Diese Regelung begründet keine Verpflichtung einer Fluggesellschaft, auf Kontingente einer anderen Fluggesellschaft zurückzugreifen und dem von einer Annullierung betroffenen Fluggast einen Flug einer anderen Fluggesellschaft zu vermitteln bzw. zu beschaffen (LG Potsdam Urteil vom 27.10.2010 - 13 S 89/10 - zit. n. Juris - , Lienhard GPR 2004, 259, 263; Führich, Reiserecht, 6. Auflage.
  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 246/09

    Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die Verletzung eines

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
    Denn es kommt - anders als bei Verrichtungsgehilfen gemäß § 831 BGB - nicht auf die Bindung an Weisungen des Schuldners an (BGH Urteil vom 23.9.2010 - III ZR 246/09 - zit. n. Juris).
  • AG Köln, 23.11.2010 - 134 C 140/10

    Reisender hat Anspruch auf Ausgleiszahlungen bei verspätetem Rückflug aus dem

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
    Dem klägerseits zitierten Urteil des Amtsgerichts Köln (134 C 140/10 vom 23.11.1020 - zit. n. Juris - . kop anl ) ist, soweit es eine Prozessführungsbefugnis in einen vergleichbaren Fall bejaht hat, nicht zu folgen.
  • AG Königs Wusterhausen, 03.05.2011 - 20 C 83/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / außergewöhnlicher Umstand / fehlendes

  • LAG Bremen, 10.09.1999 - 3 Sa 132/99

    Eventuelle subjektive Klagehäufung; Begründung einer Streitgenossenschaft;

  • AG Frankfurt/Main, 17.07.2007 - 31 C 1093/07

    Anspruch auf eine Entschädigungsleistung wegen Flugannulierung,

  • OLG Hamm, 22.09.2004 - 31 U 56/04

    Zulässigkeit subjektiver alternativer Klagehäufung

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

  • LG Darmstadt, 03.11.2010 - 7 S 58/10

    Abflugverspätung wegen winterlicher Witterung und Enteisung

  • AG Frankfurt/Main, 22.05.2015 - 29 C 286/15

    Fluggastrechte bei Flugverspätung - extreme Witterungsverhältnissen

    Wird der Flughafenbetreiber oder Drittfirmen im Rahmen eine Tätigkeit eingesetzt, die zur Erfüllung des vertraglichen Aufgaben- und Pflichtenkreises der Beklagten führt, so muss sich die Beklagte die Handlungen des Flughafenbetreibers, weiteren Firmen bzw. deren Angestellten zurechnen lassen (vgl. LG Köln, Urt. v. 9.4.2013 - 11 S 241/12).
  • AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15

    Flugverspätung - Ausgleichzahlung bei wegen Flugzeugenteisung

    Das Gericht schließt sich der Auffassung an, dass die Enteisung zu dem Pflichtenkreis des Luftfahrtunternehmens zählt, der wiederum beinhaltet, das Fluggerät in einem technisch flugbereiten Zustand zu halten, um die Fluggäste zum vereinbarten Zeitpunkt zu befördern (so AG Frankfurt a. M., 11.11.2015 - 30 C 2806/15 (87); LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12).
  • AG Frankfurt/Main, 05.11.2015 - 30 C 2806/15

    Ausgleichsleistungsanspruch bei Flugverzögerung wegen Enteisung eines Flugzeugs

    Wird der Flughafenbetreiber oder Drittfirmen im Rahmen eine Tätigkeit eingesetzt, die zur Erfüllung des vertraglichen Aufgaben- und Pflichtenkreises der Beklagten führt, so muss sich die Beklagte die Handlungen des Flughafenbetreibers, weiteren Firmen bzw. deren Angestellten zurechnen lassen (vgl. LG Köln, Urt. v. 9.4.2013 - 11 S 241/12, RRa 2014, 34).
  • AG Erfurt, 23.12.2020 - 4 C 1495/20

    Aktivlegitimation für Ansprüche aus der Fluggastrechte-VO

    Dabei spricht für die Aktivlegitimation des einzelnen Fluggastes allerdings, dass Art. 5 Abs. 1 lit. a der Fluggastrechte-VO, der auf Art. 8 Fluggastrechte-VO verweist, davon spricht, dass "dem Fluggast" die Unterstützungsleistungen anzubieten sind, ohne dass es darauf ankäme, ob ein Dritter den Flug gebucht hat (LG Köln BeckRS 2014, 4026; Brecke ZLW 2012, 358 (363); Schmid/Degott/Hopperdietzel Fluggastrechte, 2014, Vorbem. Rn. 22 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht