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   OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1224
OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13 (https://dejure.org/2014,1224)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.2014 - 16 U 78/13 (https://dejure.org/2014,1224)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 16 U 78/13 (https://dejure.org/2014,1224)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anzahlungsverpflichtung und des Zeitpunkts der Fälligkeit der Restzahlung in den AGB eines Reiseveranstalters

  • Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)

    Reisepreisanzahlungen von 25 % und 30 % sowie Restpreisfälligkeit 40 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig

  • reise-recht-wiki.de

    Bestimmte Vorleistungen sind bei Reiseverträgen unzulässig

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen / Anzahlung des Reisepreises / Zeitpunkt der Restzahlung / Stornopauschalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anzahlungsverpflichtung und des Zeitpunkts der Fälligkeit der Restzahlung in den AGB eines Reiseveranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    AGB-Klauseln über Anzahlung und Stornopauschalen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klausel über Anzahlung von 25% des Reisepreises und Fälligkeit der Restzahlung 40 Tage vor Reiseantritt ist unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel über Anzahlung von 25% des Reisepreises und Fälligkeit der Restzahlung 40 Tage vor Reiseantritt ist unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RRa 2014, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12

    AGB-Klausel, die die Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13
    Nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Auffassung sind jedenfalls 20 % Anzahlung als zulässig angesehen worden, nachdem durch die Änderung des § 651 k BGB und der Regelung, dass ohne Übergabe eines Insolvenzsicherungsscheins keine Anzahlungen gefordert werden dürfen, das Insolvenzrisiko vom Reisenden genommen worden ist (vgl. BGH, NJW 2006, 3134, 3135; OLG Dresden, Urteil vom 21.06.2012, 8 U 1900/11, zitiert nach juris, Rdnr. 45; OLG Köln, RRa 2012, 297).

    Auch hier gibt es eine in Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, a.a.O., Rdnr. 47; OLG Köln, RRa 2012, 297, 299) und Literatur (vgl. Führich, a.a.O. Rdnr. 155; Staudinger, a.a.O. Rdnr. 144; Tonner, a.a.O. Rdnr. 82) sichtbare Tendenz, einen früheren Zeitpunkt als 4 Wochen bzw. einen Monat für unangemessen zu halten.

  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13
    Die Beklagte rügt Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung und ist der Ansicht, dass aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 3134, 3135) nicht geschlossen werden könne, dass mehr als 20 % Anzahlung unangemessen seien; denn bei 25 % bzw. 30 % handele es sich nicht um einen wesentlichen Teil des Reisepreises.

    Nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Auffassung sind jedenfalls 20 % Anzahlung als zulässig angesehen worden, nachdem durch die Änderung des § 651 k BGB und der Regelung, dass ohne Übergabe eines Insolvenzsicherungsscheins keine Anzahlungen gefordert werden dürfen, das Insolvenzrisiko vom Reisenden genommen worden ist (vgl. BGH, NJW 2006, 3134, 3135; OLG Dresden, Urteil vom 21.06.2012, 8 U 1900/11, zitiert nach juris, Rdnr. 45; OLG Köln, RRa 2012, 297).

  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2013 - 24 O 196/12

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Anzahlung des Reisepreises / Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. März 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2-24 O 196/12 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2013 - 2-24 O 196/12 - die Klage abzuweisen.

  • OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11

    Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13
    Nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Auffassung sind jedenfalls 20 % Anzahlung als zulässig angesehen worden, nachdem durch die Änderung des § 651 k BGB und der Regelung, dass ohne Übergabe eines Insolvenzsicherungsscheins keine Anzahlungen gefordert werden dürfen, das Insolvenzrisiko vom Reisenden genommen worden ist (vgl. BGH, NJW 2006, 3134, 3135; OLG Dresden, Urteil vom 21.06.2012, 8 U 1900/11, zitiert nach juris, Rdnr. 45; OLG Köln, RRa 2012, 297).
  • LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14

    Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen

    Die Zulässigkeit der Klauseln richtet sich nach §§ 307, 309 Nr. 5 lit. a) BGB, in dessen Rahmen die Wertung des § 651i Abs. 3 BGB zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2014, 03149).

    Die erforderliche Offenlegung der Berechnungsweise setzt zwar nicht die Bekanntgabe der Kalkulationsgrundlagen voraus, doch muss der Veranstalter eventuell Vorjahresstatistiken sowie hinsichtlich der ersparten Aufwendungen auch seine Verträge mit den Leistungsträgern offenlegen (Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 46; Tonner in MüKo BGB, 6. Auflage 2012, § 651i Rn. 29; vgl. auch OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2014, 03149).

    Es müssen jedoch zumindest die üblicherweise anfallenden (ersparten) Kosten und Aufwendungen sowie üblicherweise möglichen anderweitigen Verwertungen für den Fall einer Stornierung bzw. eines Nichtantritts der Reise aufgeführt werden, ggf. auch durch Vorlage der Verträge mit den Leistungserbringern (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2014, 03149).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 6 U 161/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anzahlung von 30 % und von Rücktrittspauschalen

    Es ist hierfür nicht erforderlich, dass die Anzahlung die Hälfte des Reisepreises erreicht (OLG Frankfurt, Urt. v. 16.01.2014, 16 U 78/13, juris Rz. 20 = RRa 2014, 73 ff.).

    Diese Vorleistungen rechtfertigen es allenfalls, eine über 20 % liegende Anzahlung noch für angemessen zu erachten, wenn dem im Durchschnitt ein entsprechender Kostenanfall bei dem Reiseveranstalter zugrunde liegt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 16.01.2014, 16 U 78/13, juris Rz. 21 = RRa 2014, 73 ff.; Staudinger-Staudinger, BGB, 2011, § 651 k Rz. 25).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 6 U 76/14

    Formularmäßige Vereinbarung von Stornopauschalen für den Fall des Rücktritts von

    Eine Kalkulation über die trotz Stornierungen üblicherweise anfallenden Kosten und Aufwendungen bzw. gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die der Berechnung zugrundeliegenden Daten und Unterlagen hat die Beklagte nicht vorgelegt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 16.01.2014, 16 U 78/13, juris Rz. 29 = RRa 2014, 73 ff.).
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