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   BGH, 21.02.2017 - X ZR 49/16   

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https://dejure.org/2017,8957
BGH, 21.02.2017 - X ZR 49/16 (https://dejure.org/2017,8957)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2017 - X ZR 49/16 (https://dejure.org/2017,8957)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16 (https://dejure.org/2017,8957)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 651c BGB, § 651d Abs 2 BGB, § 6 Abs 2 Nr 7 BGB-InfoV, § 6 Abs 4 S 1 BGB-InfoV
    Pauschalreisevertrag: Nicht ordnungsgemäßer Hinweis des Reiseveranstalters auf die Obliegenheit zur Anzeige des Reisemangels

  • IWW

    § 651g Abs. 2 BGB, § ... 651d BGB, § 651c Abs. 1 BGB, § 651d Abs. 1 BGB, § 638 Abs. 3 BGB, § 651d Abs. 2 BGB, § 651g Abs. 1 BGB, § 6 Abs. 2 Nr. 7 BGB-InfoV, § 651a Abs. 3 BGB, § 6 Abs. 1 BGB-InfoV, § 6 Abs. 4 Satz 1 BGB-InfoV, §§ 280, 286, 288 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Pflichtwidriges Unterlassen eines ordnungsgemäßen Hinweises auf die Obliegenheit des Reisenden zur Mangelanzeige durch den Reiseveranstalter; Vermutung der nicht schuldhaften Versäumung der Mangelanzeige durch den Reisenden

  • reise-recht-wiki.de

    Hinweis des Reiseveranstalters auf Obliegenheit zur Mängelanzeige

  • rewis.io

    Pauschalreisevertrag: Nicht ordnungsgemäßer Hinweis des Reiseveranstalters auf die Obliegenheit zur Anzeige des Reisemangels

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 651 c; BGB § 651 d; BGB-InfoV § 6 Abs. 2 Nr. 7; BGB-InfoV § 6 Abs. 4 S. 1
    Kein Verschulden des Reisenden an Nichtanzeige des Mangels bei unzureichendem Hinweis auf die Anzeigeobliegenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtwidriges Unterlassen eines ordnungsgemäßen Hinweises auf die Obliegenheit des Reisenden zur Mangelanzeige durch den Reiseveranstalter; Vermutung der nicht schuldhaften Versäumung der Mangelanzeige durch den Reisenden

  • rechtsportal.de

    Pflichtwidriges Unterlassen eines ordnungsgemäßen Hinweises auf die Obliegenheit des Reisenden zur Mangelanzeige durch den Reiseveranstalter; Vermutung der nicht schuldhaften Versäumung der Mangelanzeige durch den Reisenden

  • datenbank.nwb.de

    Pauschalreisevertrag: Nicht ordnungsgemäßer Hinweis des Reiseveranstalters auf die Obliegenheit zur Anzeige des Reisemangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pauschalreisevertrag und die Obliegenheit zur Anzeige eines Reisemangels

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein schuldhaftes Versäumnis des Reisenden bei schlichtem Hinweis auf die AGB des Reiseveranstalters

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nicht ordnungsgemäßer Hinweis des Reiseveranstalters auf Frist zur Anzeige eines Reisemangels

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reisemängel zu spät angezeigt? - Minderung des Reisepreises wegen Reisemängeln setzt voraus, dass Reisende diese sofort reklamieren

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Verschulden des Reisenden an Nichtanzeige des Mangels bei unzureichendem Hinweis auf die Anzeigeobliegenheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss Reisenden ordnungsgemäß auf Obliegenheit zur Mangelanzeige hinweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kleingedrucktes in der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reisemangel und (unverzügliche) Mängelanzeige bei der Reiseleitung

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Hinweispflichten des Reiseveranstalters bei Mängeln

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Fehlende Mängelanzeige ist schuldlos ohne ordnungsgemäße Belehrung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterlassener Hinweis des Reiseveranstalters auf Obliegenheit des Reisenden zur Mängelanzeige entschuldigt unterbliebene Mängelanzeige durch Reisenden - Reisepreisminderung trotz unterbliebener Mängelanzeige

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2034
  • NJW-RR 2017, 756
  • MDR 2017, 565
  • VersR 2017, 696
  • RRa 2017, 168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - X ZR 49/16
    Hat der Reiseveranstalter den Reisenden nicht ordnungsgemäß auf seine Obliegenheit hingewiesen, ihm einen Reisemangel anzuzeigen, wird vermutet, dass der Reisende die Mangelanzeige nicht schuldhaft versäumt hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2007, X ZR 87/06, NJW 2007, 2549).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird, wenn der Reiseveranstalter seine Pflicht zum Hinweis auf die in § 651g Abs. 1 BGB normierte Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Reisevertrag nicht erfüllt hat, widerleglich vermutet, dass die Fristversäumung des Reisenden entschuldigt ist (BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, NJW 2007, 2549 = RRa 2007, 215).

    Eine Verweisung im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 1 BGB-InfoV, welche die komplette Information über die Obliegenheit zur Mangelanzeige nach § 6 Abs. 2 Nr. 7 BGB-InfoV ersetzt, muss neben dem Hinweis auf die Existenz von Obliegenheiten bei Leistungsmängeln deren Fundstelle im Prospekt enthalten (vgl. BGH, NJW 2007, 2549, 2551 zum Hinweis auf die Ausschlussfrist nach § 651g Abs. 1 BGB).

    Ein Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen muss hinreichend deutlich und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden ohne weiteres erkennbar sein (BGH, NJW 2007, 2549, 2552).

  • BGH, 03.07.2018 - X ZR 96/17

    Zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird, wenn der Reiseveranstalter seine Pflicht zum Hinweis auf die in § 651g Abs. 1 BGB normierte Ausschlussfrist nicht erfüllt hat, widerleglich vermutet, dass die Versäumung der Frist nicht auf einem Verschulden des Reisenden beruht (BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, RRa 2007, 215 Rn. 37; Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16, RRa 2017, 168 Rn. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht ein in der Reisebestätigung enthaltener Verweis auf Angaben im Prospekt nur dann aus, wenn auf die Existenz von Obliegenheiten zur Anzeige von Mängeln und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hingewiesen und die einschlägige Fundstelle im Prospekt angeführt wird (BGH, RRa 2007, 215 Rn. 28; RRa 2017, 168 Rn. 19).

    Darüber hinaus muss der Verweis hinreichend deutlich und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden ohne weiteres erkennbar sein (BGH, RRa 2007, 215 Rn. 30; RRa 2017, 168 Rn. 20).

  • OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19

    Mängel einer Kreuzfahrt aufgrund des Zustandes der zugewiesenen Kabine

    b) Auch losgelöst von dem vorstehend genannten Aspekt dürfte es vorliegend nicht auf die - sich ansonsten gegebenenfalls stellende - Frage ankommen, ob es dem Kläger i. S. v. § 651 d Abs. 2 BGB a. F. zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er die Mangelanzeige nicht direkt an die Beklagte, sondern an sein Reisebüro gerichtet hat (vgl. zu dieser Problematik BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018 - X ZR 96/17, juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16, juris Rn. 15 ff.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, juris Rn. 25 ff.).
  • OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20

    Dem Reisenden können; je nach den Umständen des Einzelfalles; gegen den

    Ob dieser Hinweis überhaupt den Anforderungen des § 6 Abs. 2 Nr. 7 BGB-InfoV a. F. genügt (vgl. dazu BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018 - X ZR 96/17 , juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16 , juris Rn. 15 ff.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 , juris Rn. 25 ff.), kann dahinstehen (der Senat hat in einem Hinweisbeschluss vom 4. Oktober 2018 in dem Verfahren 11 U 51/18, an dem die hiesige Beklagte beteiligt gewesen ist, ausgeführt, dass er zwar dahin tendiere, diese Frage zu bejahen, er im Falle einer streitigen Entscheidung - zu der es in dem damaligen Verfahren nicht gekommen ist - im Hinblick auf diese Problematik allerdings die Revision zulassen würde).
  • AG Kiel, 29.05.2018 - 110 C 120/17

    Reisemängel bei geführter Pauschalreise nach Südafrika

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird jedoch, wenn der auf die in § 651 g Abs. 1 BGB normierte Ausschlussfirst für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem nicht erfüllt hat, wird jedoch vermutet, dass der Reisende die Mängelanzeige nicht schuldhaft versäumt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2017, X ZR 49/16 bei Juris, Leitsatz).
  • OLG Celle, 09.03.2020 - 11 W 1/20

    Montrealer Übereinkommen / Luftfahrttypische Gefahr / Service-Wagen

    v. 3.7.2018 - X ZR 96/17, RRa 2018, 257 Rn. 17 ff.; BGH, Urt. v. 21.2.2017 - X ZR 49/16, RRa 2017, 168 Rn. 15 ff.; BGH, Urt. v. 12.6.2007 - X ZR 87/06, RRa 2007, 215 Rn. 25 ff.).
  • LG Mönchengladbach, 10.11.2020 - 4 S 200/19

    Jagdreise Jagdtrophäe

    Der Kläger wendet mit seiner Berufung hiergegen mit Recht ein, das Unterlassen der Mängelanzeige sei nicht als schuldhaft zu werten, weil er entgegen § 6 Abs. 2 Nr. 7 BGB-InfoV nicht auf die Obliegenheit zur Mängelanzeige hingewiesen worden sei (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2017 - X ZR 49/16).
  • AG Hannover, 13.10.2017 - 418 C 4395/17

    Reisevertrag - Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

    Ein Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen muss hinreichend deutlich und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden ohne weiteres erkennbar sein (BGH Urteil vom 12.06.2007, X ZR 87/06 Rn. 30; BGH Urteil vom 21.02.2017, X ZR 49/16, Rn. 20).
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