Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 25.07.2003

Rechtsprechung
   LG Hannover, 13.06.2003 - 13 S 109/02   

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https://dejure.org/2003,23501
LG Hannover, 13.06.2003 - 13 S 109/02 (https://dejure.org/2003,23501)
LG Hannover, Entscheidung vom 13.06.2003 - 13 S 109/02 (https://dejure.org/2003,23501)
LG Hannover, Entscheidung vom 13. Juni 2003 - 13 S 109/02 (https://dejure.org/2003,23501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fehlende Aktivlegitimation eines Klägers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Grund unwirksamer Abtretungserklärungen; Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Aktivlegitimation eines Klägers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Grund unwirksamer Abtretungserklärungen; Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398
    Fehlende Aktivlegitimation eines Klägers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Grund unwirksamer Abtretungserklärungen; Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    Abtretungsverbot / überraschende Klausel / Schadensersatzansprüche / "Familienreise"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RRa 2003, 218
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 26.10.2009 - 23 O 435/08

    Unwirksame Abtretungsverbote, Reisemangel, Informationspflichtverletzung,

    Bei Familienreisen kann das Abtretungsverbot die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mitreisender Familienangehöriger erschweren, so dass es wegen entgegenstehender berechtigter Interessen der Verbraucher unwirksam ist (ebenso LG Hannover, RRa 2003, 117; LG Hannover, RRa 2003, 218; AG Köln RRa 2004, 18; Münch/Komm/ Tonner , BGB, 5. Aufl., § 651 a Rz. 82 f dazu tendierend; Führich , Reiserecht, Rz. 635.).
  • OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08

    Vereinbarung der Kostenpflicht von Änderungswünschen weniger als 30 Tage vor

    Bei Familien- und Gruppenreisen kann das Abtretungsverbot die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mitreisender Familienangehöriger und Gruppenangehöriger erschweren, so dass es wegen entgegenstehender berechtigter Interessen der Verbraucher unwirksam ist (ebenso LG Hannover, RRa 2003, 117; LG Hannover, RRa 2003, 218; AG Köln RRa 2004, 18; Münch/Komm/Tonner, BGB, 5. Aufl., § 651 a Rz. 82 f dazu tendierend; Führich,Reiserecht, Rz. 635; a.A. AG Hannover, NJW-RR 2002, 701; AG Düsseldorf, RRa 2004, 179 für den vertretenen Mitreisenden; LG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1018).
  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2010 - 24 S 103/09

    Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Familienreise / Minderung

    Bei Familien- und Gruppenreisen kann das Abtretungsverbot die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mitreisender Familienangehöriger und Gruppenangehöriger erschweren, so dass es wegen entgegenstehender berechtigter Interessen der Verbraucher unwirksam ist (ebenso LG Hannover, RRa 2003, 117; LG Hannover, RRa 2003, 218; AG Köln, RRa 2004, 18; Münch/Komm/Tonner, BGB, 5. Aufl., § 651 a Rz. 82 f dazu tendierend; Führich, Reiserecht, Rz. 635; a. A. AG Hannover, NJW-RR 2002, 701; AG Düsseldorf, RRa 2004, 179 für den vertretenen Mitreisenden; LG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1018).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 25.07.2003 - 1 S 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31996
LG Hannover, 25.07.2003 - 1 S 6/03 (https://dejure.org/2003,31996)
LG Hannover, Entscheidung vom 25.07.2003 - 1 S 6/03 (https://dejure.org/2003,31996)
LG Hannover, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 1 S 6/03 (https://dejure.org/2003,31996)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht bei Bootsführer/ Haftung für Dritte / Überprüfungspflicht / Schmerzensgeld

Papierfundstellen

  • RRa 2003, 218
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 25.06.1999 - 16 U 206/98
    Auszug aus LG Hannover, 25.07.2003 - 1 S 6/03
    Leistungsträger und ihre Angestellten, die einen Teil der von der Beklagten vertraglich geschuldeten Reiseleistung erbringen, haften indessen grundsätzlich nicht als Verrichtungsgehilfen im Sinne des § 831 BGB, weil sie von Weisungen des Reiseveranstalters nicht abhängig sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 53).
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