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   OLG Dresden, 27.11.2002 - 8 U 2423/01   

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https://dejure.org/2002,15941
OLG Dresden, 27.11.2002 - 8 U 2423/01 (https://dejure.org/2002,15941)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.11.2002 - 8 U 2423/01 (https://dejure.org/2002,15941)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. November 2002 - 8 U 2423/01 (https://dejure.org/2002,15941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    Reisevermittlung, Abgrenzung von Reiseveranstaltung / Geschäftsbesorgung / Aufwendungsersatz des Reisebüros / Provision des Reisebüros / Pflichtverletzung des Reisebüros

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    Pflichtverletzung des Reisebüros

Papierfundstellen

  • RRa 2003, 32
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96

    Begriff des Reiseveranstalters

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2002 - 8 U 2423/01
    Vielmehr liegt dann eine Einzelreise vor, bei der die Leistungsteile lediglich auf Initiative des Kunden hin vermittelt werden (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 50).

    Auch der Umstand, dass Absender der Reisebestätigung K.-Reisen Special-Tours war und dass in der Reisebestätigung als Veranstalter ausschließlich Special-Tours/ E. genannt war, reicht nicht für die Annahme aus, die Klägerin sei tatsächlich Reiseveranstalter gewesen, zumal es - wie ausgeführt - nicht auf die Bezeichnung, sondern in erster Linie auf das Verhalten der Parteien und die Gestaltung der Reiseprospekte ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 50).

  • OLG Frankfurt, 02.04.1991 - 8 U 240/90

    Schadensersatz im Hinblick auf für eine Flugreise aufgewendete Mehrkosten;

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2002 - 8 U 2423/01
    Reiseveranstalter ist dagegen, wer eine Gesamtheit von Reiseleistungen als eigene vermarktet, d.h. wer in eigener Verantwortung eine Anzahl von Reiseleistungen im Vorhinein auswählt, sie aufeinander abstimmt, zu einer Einheit verbindet und sie nach einem vorher festgelegten sowie ausgeschriebenen Programm zu einem einheitlichen Preis anbietet (vgl. nur Palandt/Sprau, BGB, [60. Aufl.], Einf. vor § 651 a, Rdnr. 1; Staudinger/Eckert, BGB, [2001], § 651 a, Rdnr. 59; KG Berlin, NJW-RR 1991, 1017; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1991, 1018).
  • KG, 14.03.1991 - 16 U 5725/90
    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2002 - 8 U 2423/01
    Reiseveranstalter ist dagegen, wer eine Gesamtheit von Reiseleistungen als eigene vermarktet, d.h. wer in eigener Verantwortung eine Anzahl von Reiseleistungen im Vorhinein auswählt, sie aufeinander abstimmt, zu einer Einheit verbindet und sie nach einem vorher festgelegten sowie ausgeschriebenen Programm zu einem einheitlichen Preis anbietet (vgl. nur Palandt/Sprau, BGB, [60. Aufl.], Einf. vor § 651 a, Rdnr. 1; Staudinger/Eckert, BGB, [2001], § 651 a, Rdnr. 59; KG Berlin, NJW-RR 1991, 1017; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1991, 1018).
  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 247/72

    Der Vermittler von Ferienwohnungen haftet gegenüber dem Mieter wie ein

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2002 - 8 U 2423/01
    Es kommt dabei für die Abgrenzung nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern maßgeblich auf das Verhalten des Anbieters sowie auf die Gestaltung der Reiseprospekte an (vgl. nur Staudinger/ Eckert, BGB, [2001], § 651 a, Rdnr. 42 m.w.N.), wobei der Reisende in erster Linie an den Prospekt seine Vorstellung knüpft, mit wem er in Vertragsbeziehungen tritt und wer ihm gegenüber verpflichtet ist, die jeweilige Reiseleistung zu erbringen (vgl. BGHZ 61, 275 f.).
  • OLG Frankfurt, 24.11.1995 - 10 U 191/94
    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2002 - 8 U 2423/01
    Hierfür genügt es nämlich, dass eine Aufwendung sich als notwendige Folge der Ausführung ergibt und deshalb mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang steht, wobei darauf abzustellen ist, ob es sich um Ausgaben handelt, die der Auftraggeber zweifelsohne auch hätte tragen müssen, wenn er das aufgetragene Geschäft selbst ausgeführt hätte (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1996, 889).
  • LG Frankfurt/Main, 30.10.2008 - 24 S 64/08

    Pauschalreisevertrag: Abgrenzung zwischen der Tätigkeit des Reisebüros als

    Dass mit der positiven Beantwortung dieser zwei Fragen aber feststehen soll, dass allein mit der Zusammenstellung mehrerer Reiseleistungen durch das Reisebüro dieses als Reiseveranstalter anzusehen ist, ergibt sich nach Auffassung der Kammer aus dieser Entscheidung nicht (so auch: Führich,a.a.O.; Eckert, RRa 2003, 194ff.; OLG Dresden, RRa 2003, 32).
  • LG Mannheim, 17.03.2022 - 15 O 106/21

    Reisevermittlungsvertrag / Flugscheine / Corona-Pandemie / Thailändisches

    Die Klägerin kann daher vom Beklagten Ersatz ihrer Aufwendungen gem. §§ 675, 670 BGB verlangen, welche in den verauslagten Ticketkosten bestehen (vgl. LG München I, Urt. v. 5.2.2009 - 31 S 16252/08, RRa 2009, 179, juris Rn. 5; LG Mainz, Urt. v. 25.6.2002 - 6 S 261/01, RRa 2002, 229; OLG Dresden, Urt. v. 27.11.2002 - 8 U 2423/01, RRa 2003, 32).
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