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   OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05   

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https://dejure.org/2005,2283
OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,2283)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,2283)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,2283)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Einschränkung eines Leistungsverweigerungsrechts des Vertragspartners des Verwenders; Voraussetzungen für das Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartner bei Verwendung von ...

  • reise-recht-wiki.de

    Wirksamkeit einer Klausel über Anzahlung von 20% des Reisepreises

  • Judicialis

    BGB § 307

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Wirksamkeit der Klausel über eine 20-%ige Anzahlung bei einer Pauschalreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlungsklausel bei Pauschalreisen zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln billigt Vorauszahlungsklausel bei Pauschalreisen - Keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.4.2005)

    20 Prozent Anzahlung bei Pauschalreisen gebilligt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 992
  • NJW-RR 2007, 144 (Ls.)
  • RRa 2005, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05
    In derartigen Fällen ist die eng auszulegende Vorschrift des § 309 Nr. 2 a) BGB in der Regel nicht anwendbar, weil es sich um ein Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit handelt (BGH NJW 1987, 1931, 1932 zu § 11 Nr. 2 a) AGB-Gesetz).

    Die Besonderheiten des Reisevertrags, insbesondere die teilweise erhebliche Zeitdifferenz zwischen Buchung und Reiseantritt, rechtfertigen nach allgemeiner Meinung jedoch das grundsätzliche Verlangen des Reiseveranstalters an einer angemessenen Vorauszahlung auf den Reisepreis (Jauernig/Teichmann, BGB, 11. Auflage 2004, § 651 a Rdnr. 11; Palandt-Sprau, BGB, 64. Auflage 2005, § 651 k Rdnr. 7; Bamberger/Roth/Geib, BGB, Aktualisierung August 2004, § 651 a Rdnr. 33; BGH NJW 1987, 1931; NJW 1992, 3158, 3163).

    Nach der vor Neufassung des § 651 k BGB ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war unter der damals geltenden Gesetzeslage der Reiseveranstalter nur berechtigt, durch allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem Kunden eine verhältnismäßig geringe Anzahlung zu vereinbaren (Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 37/86 - NJW 1987, 1931), wobei die Höhe dieser Anzahlung 10 % des Reisepreises nicht übersteigen durfte (Urteil vom 09.07.1992 - VII ZR 7/92 - NJW 1992, 3158, 3163).

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05
    Die Besonderheiten des Reisevertrags, insbesondere die teilweise erhebliche Zeitdifferenz zwischen Buchung und Reiseantritt, rechtfertigen nach allgemeiner Meinung jedoch das grundsätzliche Verlangen des Reiseveranstalters an einer angemessenen Vorauszahlung auf den Reisepreis (Jauernig/Teichmann, BGB, 11. Auflage 2004, § 651 a Rdnr. 11; Palandt-Sprau, BGB, 64. Auflage 2005, § 651 k Rdnr. 7; Bamberger/Roth/Geib, BGB, Aktualisierung August 2004, § 651 a Rdnr. 33; BGH NJW 1987, 1931; NJW 1992, 3158, 3163).

    Nach der vor Neufassung des § 651 k BGB ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war unter der damals geltenden Gesetzeslage der Reiseveranstalter nur berechtigt, durch allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem Kunden eine verhältnismäßig geringe Anzahlung zu vereinbaren (Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 37/86 - NJW 1987, 1931), wobei die Höhe dieser Anzahlung 10 % des Reisepreises nicht übersteigen durfte (Urteil vom 09.07.1992 - VII ZR 7/92 - NJW 1992, 3158, 3163).

    Für die Fälligkeit einer erheblichen, über 10 % des Reisepreises hinausgehenden Vorauszahlung sei die Beschaffung und Aushändigung von Papieren unerlässlich, die dem Kunden möglichst weitgehend unmittelbare Ansprüche gegen Leistungsträger verbrieften (BGH NJW 1992, 3158, 3163).

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 191/85

    Benachteiligung des Reisenden bei vorzeitiger Zahlung des Reisepreises;

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05
    Aus § 651 k IV BGB kann hierbei sicherlich nicht gefolgert werden, dass der Reiseveranstalter bei Aushändigung des Sicherungsscheins nach Belieben die Vorauszahlung des vollen Reisepreises verlangen kann; so kann eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 I BGB vorliegen, wenn in den allgemeinen Reisebedingungen die Zahlung des gesamten Reisepreises schon lange vor Reiseantritt verlangt wird (Staudinger-Eckert, BGB, Neubearbeitung 2003, § 651 a Rdnr. 134; Soergel-Eckert, BGB, Bearbeitung 1999, § 651 a Rdnr. 51; BGH NJW 1986, 1613).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen (veröffentlicht in NJW-RR 2005, 992, RRa 2005, 282 und RPfleger 2005, 293).
  • LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vorleistungen bei der Buchung / Dynamic

    Bei der Bestimmung dessen, was im Rahmen der Vorauszahlung als angemessen anzusehen ist, sind auf Seiten des Veranstalters im Wesentlichen die Ausgaben zu berücksichtigen, die er tatsächlich im Voraus für den Reisenden aufwenden muss (OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

    Weiter ist das Interesse der Reiseveranstalter am Abschluss lediglich ernsthaft gemeinter Reisebuchungen zu berücksichtigen, das durch eine Anzahlung in zeitlicher Nähe zur Buchung gesichert werden kann, da der Kunde durch die geleistete Anzahlung in weitaus stärkerem Maße an die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gebunden wird, als es ohne eine Vorauszahlung der Fall wäre (OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

    bb) Die Beklagte kann sich auch nicht auf ein berechtigtes Interesse an der Sicherung ihrer bei der Buchung zu tätigenden Investitionen berufen (vgl. hierzu: BeckOK-BGB/ Geib, Stand: 1.3.2011, § 651a BGB Rn. 33; BGH, Urt. v. 20.6.2006, a.a.O.; OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

    Er kann deswegen nicht in vollem Umfang auf den Kunden abgewälzt werden (OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12

    AGB-Klausel, die die Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor

    Jedenfalls hat der Reisende nach § 320 BGB den vereinbarten Reisepreis nur Zug um Zug gegen Erbringung der Reiseleistung durch den Reiseveranstalter zu zahlen (vgl. BGH NJW 2006, 3134 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 993; Führich, Reiserecht, 6. Auflage, 2. Kap. § 5 Rn. 151).

    Es besteht zwar ein verständliches Bedürfnis der Reiseveranstalterin, ihren beträchtlichen Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Vorfeld der Reise sowie ihre in diesem Zusammenhang zu erbringenden, teils erheblichen finanziellen Vorleistungen durch Vorauszahlungen des Reisenden aufzufangen (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 994).

    Das Interesse des Reiseveranstalters an einer Vorleistung des Kunden ist (nur) insoweit berechtigt, als er die Absicherung der Kosten anstrebt, die der Kunde bei einem möglichen Rücktritt vom Vertrag zu tragen hat (vgl. BGH NJW 2006, 3134 Rn. 21; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 994).

    Denn in § 320 BGB kommt das schutzwerte Interesse des Kunden zum Ausdruck, zunächst keine zu hohe Vorleistung ohne Gegenleistung erbringen zu müssen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 993).

  • OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer ein Drittel des Reisepreises übersteigenden

    Damit seien die vom Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2005, 992) aufgestellten Kriterien erfüllt.
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