Rechtsprechung
BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
VO (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO) Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 5 Abs 3 EGV 261/2004
Fluggastrechte bei Flugannulierung oder erheblicher Verspätung: Ausschluss eines Ausgleichszahlungsanspruchs wegen außergewöhnlicher Umstände bei Ausfall eines Flugzeugs wegen eines Turbinenschadens durch Vogelschlag und Darlegungslast des Luftverkehrsunternehmens - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verursachung eines Turbinenschadens durch Vogelschlag als Begründen außergewöhnlicher Umstände; Verpflichtung eines Luftfahrtunternehmens zur Zahlung eines Ausgleichs bei Annullierung oder erheblicher Verspätung des Flugs infolge des Schadens
- teigelack.de
Triebwerkschaden infolge Vogelschlags stellt aussergewöhnlichen Umstand iSd VO (EG) 261/04 dar
- reise-recht-wiki.de
Vogel im Triebwerk
- rewis.io
Fluggastrechte bei Flugannulierung oder erheblicher Verspätung: Ausschluss eines Ausgleichszahlungsanspruchs wegen außergewöhnlicher Umstände bei Ausfall eines Flugzeugs wegen eines Turbinenschadens durch Vogelschlag und Darlegungslast des Luftverkehrsunternehmens
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "außergewöhnlicher Umstand" / Vogelschlag / Ausgleichsanspruch
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VO (EG) Nr. 261/2004 Art. 5 Abs. 1 Buchst. c; VO (EG) Nr. 261/2004 Abs. 3
Kein Ausgleichszahlungsanspruch bei Ausfall eines Flugzeugs wegen eines Turbinenschadens durch Vogelschlag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verursachung eines Turbinenschadens durch Vogelschlag als Begründen außergewöhnlicher Umstände; Verpflichtung eines Luftfahrtunternehmens zur Zahlung eines Ausgleichs bei Annullierung oder erheblicher Verspätung des Flugs infolge des Schadens
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Flugrecht - Bei Turbinenschäden keine Ausgleichszahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vogelschlag und Fluggastrechte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Flugverspätung wegen Taubenschlag
- lto.de (Kurzinformation)
Fluggastrechteverordnung - Keine Entschädigung für Verspätung durch Vogelschlag
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Ausgleichsansprüche von Flugreisenden bei Verspätung aufgrund Vogelschlags
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung
- spiegel.de (Pressemeldung, 24.09.2013)
Flugverspätung: Vogelschlag kein Entschädigungsgrund
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Annullierung oder Verspätung eines Fluges wegen Vogelschlags - Besteht Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung?
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Keine Entschädigung bei Flugverzögerung wegen Vogelschlags
- lachner-vonlaufenberg.de (Pressemitteilung)
Zu Ausgleichszahlungen für Fluggäste: Vogelschlag kann "außergewöhnliches Ereignis" sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung bei einem Vogelschlag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fluggastrechte: Keine Entschädigung bei Vogelschlag
- juraforum.de (Kurzinformation)
Meist keine Entschädigung für verspätete Flüge wegen Vogelschlags
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 20.04.2012 - 29 C 222/12
- LG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 24 S 111/12
- BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 861
- MDR 2014, 14
- VersR 2014, 899
- WM 2013, 2389
- RRa 2014, 25
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Solche Defekte sind Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23; Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16).Die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, obliegt dem nationalen Richter (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGHZ 194, 258 Rn. 17).
- BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07
Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Solche Defekte sind Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16). - EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Umstände, die im Zusammenhang mit einem den Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon u.a./Condor; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 - McDonagh/Ryanair).
- EuGH, 31.01.2013 - C-12/11
Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Umstände, die im Zusammenhang mit einem den Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon u.a./Condor; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 - McDonagh/Ryanair). - EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Umstände, die im Zusammenhang mit einem den Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon u.a./Condor; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 - McDonagh/Ryanair). - EuGH, 12.05.2011 - C-294/10
Eglitis und Ratnieks - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 3 …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Das Luftfahrtunternehmen hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass sich die Annullierung oder erhebliche Verspätung jedenfalls nicht durch der Situation angepasste Maßnahmen hätte vermeiden lassen, d.h. solche, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die außergewöhnlichen Umstände auftreten, für das betroffene Luftfahrtunternehmen insbesondere in persönlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht tragbar sind (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 40, 42; Urteil vom 12. Mai 2011 - C-294/10, NJW 2011, 2865 = RRa 2011, 125 - Eglitis und Ratnieks/Air Baltic Rn. 29).
- BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und …
Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnliche Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10).Dabei unterliegt die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, dem nationalen Richter (…EuGH, Wallentin-Hermann/Alitalia, aaO Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17; BGH, NJW 2014, 861 Rn. 11).
(1) Ein Luftverkehrsunternehmen muss seinen Flugplan so ausgestalten, dass es unter gewöhnlichen Umständen in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und seine Fluggäste auf den gebuchten Flügen ohne wesentliche Verzögerungen zu befördern (BGH, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 20, 21).
- BGH, 15.01.2019 - X ZR 15/18
Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen …
aa) Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10;… Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 11).Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17; BGH, NJW 2014, 861 Rn. 11;… BGH, NJW 2014, 3303 Rn. 11).
- BGH, 12.06.2014 - X ZR 104/13
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und …
Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnliche Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10).Dabei unterliegt die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, dem nationalen Richter (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia, aaO Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17; BGH, NJW 2014, 861 Rn. 11).
(1) Ein Luftverkehrsunternehmen muss seinen Flugplan so ausgestalten, dass es unter gewöhnlichen Umständen in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und seine Fluggäste auf den gebuchten Flügen ohne wesentliche Verzögerungen zu befördern (BGH, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 20, 21).
- BGH, 13.11.2013 - X ZR 115/12
Keine Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bei Verspätung wegen …
Dies macht zugleich deutlich, dass ein bestimmtes außergewöhnliches Ereignis wie beispielsweise ein Erdbeben oder ein Orkan nicht schon für sich genommen zur Entlastung des Luftverkehrsunternehmens führt, sondern nur dann, wenn die hierdurch hervorgerufenen Bedingungen für die Durchführung eines geplanten Flugs auch bei Aufbietung aller möglichen und zumutbaren Mittel nicht in der Weise verändert oder sonst beeinflusst werden können, dass ein hiervon betroffener Flug planmäßig durchgeführt werden kann (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008, C-549/07, NJW 2009, 347 Rn. 22 = RRa 2009, 35 - Wallentin-Hermann/Alitalia; BGH…, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 11; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, juris). - BGH, 16.09.2014 - X ZR 102/13
Fluggastrechte bei großer Verspätung: Entlastung des Luftbeförderungsunternehmens …
Diese Frage hat der Senat bereits entschieden (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 mwN). - BGH, 20.12.2016 - X ZR 75/15
Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Beschädigung eines Flugzeugs durch einen …
Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10;… Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 11).Die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, obliegt dem nationalen Richter (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17; BGH NJW 2014, 861 Rn. 11;… NJW 2014, 3303 Rn. 11).
Hierzu zählen von außen einwirkende Umstände, insbesondere ein Sabotageakt oder eine terroristische Handlung (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 26;… Siewert/Condor Rn. 19;… van der Lans/KLM Rn. 38), Naturereignisse wie etwa ein Vulkanausbruch (…EuGH - McDonagh/Ryanair Rn. 34) oder eine Kollision mit Vögeln (BGH NJW 2014, 861 Rn. 13), aber ein auch den Betrieb beeinträchtigender Streik (…BGHZ 194, 258 Rn. 7 ff.;… BGH NJW 2014, 3303 Rn. 14) oder eine behördliche Anordnung, die Auswirkungen auf den Flugbetrieb hat (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 26).
- BGH, 15.01.2019 - X ZR 85/18
Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen …
aa) Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10;… Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 11).Die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, obliegt dem nationalen Richter (…EuGH, Slg. 2008 I-11061 = NJW 2009, 347 - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17; BGH, NJW 2014, 861 Rn. 11;… BGH, NJW 2014, 3303 Rn. 11).
- BGH, 20.12.2016 - X ZR 77/15
Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei Flugverspätung: Exkulpation durch …
Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10;… Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 11).Die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, obliegt dem nationalen Richter (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17; BGH NJW 2014, 861 Rn. 11;… NJW 2014, 3303 Rn. 11).
Hierzu zählen von außen einwirkende Umstände, insbesondere ein Sabotageakt oder eine terroristische Handlung (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 26;… Siewert/Condor Rn. 19;… van der Lans/KLM Rn. 38), Naturereignisse wie etwa ein Vulkanausbruch (…EuGH - McDonagh/Ryanair Rn. 34) oder eine Kollision mit Vögeln (BGH NJW 2014, 861 Rn. 13), aber ein auch den Betrieb beeinträchtigender Streik (…BGHZ 194, 258 Rn. 7 ff.;… BGH NJW 2014, 3303 Rn. 14) oder eine behördliche Anordnung, die Auswirkungen auf den Flugbetrieb hat (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 26).
- AG Köln, 03.11.2016 - 148 C 244/16
Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsentschädigung für eine Flugverspätung von …
Zum anderen aber, da darüber hinaus die vom Bundesgerichtshof, im Urteil vom 24. September 2013, X ZR 160/12, angestellten Erwägung nicht überzeugen können.Dazu führt er in dem vorgenannten Urteil aus, dass ein Vogelschlag, ein Ereignis sei, das von außen auf den Flugverkehr einwirkt und dessen Ablauf beeinflusst, nicht vom Luftfahrtunternehmen vorhersehbar und auch nicht beherrschbar sei, weil das Unternehmen weder den Vogelflug beeinflussen noch verhindern kann (Vgl. X ZR 160/12 Rn. 13).
Für die erste Teilfrage ist dies bereits zu verneinen, zwar kann man die Ansicht vertreten, dass es nicht zur üblichen Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens gehöre ihre Flugzeuge willentlich mit Vögeln in Kontakt zu bringen (so zum Beispiel das LG Hannover, Urteil vom 13 Januar, 2012 - 318 S 98/11) und das es ausreichend ist, dass der Vogelschlag ein von außen einwirkendes Ereignis ist (so BGH X ZR 160/12).
- BGH, 20.12.2016 - X ZR 76/15
Ausgleichsleistung wegen Verspätung eines Flugs; Beschädigung eines auf einer …
Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10;… Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 11).Die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, obliegt dem nationalen Richter (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17; BGH NJW 2014, 861 Rn. 11;… NJW 2014, 3303 Rn. 11).
Hierzu zählen von außen einwirkende Umstände, insbesondere ein Sabotageakt oder eine terroristische Handlung (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 26;… Siewert/Condor Rn. 19;… van der Lans/KLM Rn. 38), Naturereignisse wie etwa ein Vulkanausbruch (…EuGH - McDonagh/Ryanair Rn. 34) oder eine Kollision mit Vögeln (BGH NJW 2014, 861 Rn. 13), aber ein auch den Betrieb beeinträchtigender Streik (…BGHZ 194, 258 Rn. 7 ff.;… BGH NJW 2014, 3303 Rn. 14) oder eine behördliche Anordnung, die Auswirkungen auf den Flugbetrieb hat (…EuGH - Wallentin-Hermann/ Alitalia Rn. 26).
- BGH, 20.12.2016 - X ZR 78/15
Ausgleichsleistung wegen Verspätung eines Flugs; Beschädigung eines auf einer …
- OLG Brandenburg, 19.11.2013 - 2 U 3/13
Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung: Mangel an Enteisungsmittel als …
- BGH, 04.06.2019 - X ZR 22/18
Reifenschaden an einem Flugzeug als außergewöhnlicher Umstand i.R.e. Anspruchs …
- AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
Flugverspätung - Ausgleichzahlung bei wegen Flugzeugenteisung
- BGH, 20.02.2018 - X ZR 23/17
Ausgleichszahlung für eine der Annullierung gleichstehende große Verspätung des …
- OLG Brandenburg, 14.07.2021 - 4 U 201/19
Schadensersatzansprüche nach der Fluggastrechteverordnung; Annullierung eines …
- LG Köln, 16.05.2017 - 11 S 107/16
- AG Düsseldorf, 22.05.2014 - 58 C 4011/14
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der …
- LG Köln, 08.12.2020 - 11 S 213/19
- AG Rüsselsheim, 11.04.2015 - 3 C 2273/13
Medizinischer Notfall vor Flugbeginn als außergewöhnlicher Umstand
- BGH, 20.02.2018 - X ZR 24/17
Ausgleichszahlung für eine der Annullierung gleichstehende große Verspätung des …
- AG Hannover, 14.08.2017 - 531 C 13445/16
- AG Frankfurt/Main, 05.11.2015 - 30 C 2806/15
Ausgleichsleistungsanspruch bei Flugverzögerung wegen Enteisung eines Flugzeugs
- AG Hannover, 06.04.2017 - 406 C 11567/16
Acht Vorlagebeschlüsse zum EuGH in Flugreisesachen
- LG Darmstadt, 24.07.2013 - 7 S 242/12
Zweiter Start deutlich verspätet nach Rückkehr zum Ausgangsflughafen wegen …
- AG Erding, 20.03.2017 - 13 C 3778/16
Kein Wegfall der Leistungsplicht bei massenhafter Krankmeldung von …
- LG Köln, 26.01.2016 - 11 S 229/14
Außergewöhnliche Umstände für eine Flugverspätung; Regulierungsmaßnahmen der …
- LG Darmstadt, 06.11.2013 - 7 S 208/12
Sicherheitslandung des Vorfluges wegen Brandgeruch nach Turbulenzen infolge …
- AG Hannover, 03.09.2014 - 461 C 12846/13
Ausgleichszahlungsanspruch bei großer Verspätung infolge Flugzeugschadens durch …
- AG Dortmund, 01.09.2020 - 425 C 1320/20
- AG Erding, 29.12.2021 - 119 C 1903/21
Zu den Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung
- LG Köln, 29.07.2014 - 11 S 272/13
- AG Hannover, 13.11.2015 - 506 C 6346/15
Flugverspätung - Vermeidbarkeit einer Verspätung
- AG Düsseldorf, 25.06.2014 - 39 C 12184/13
Schadensersatzanspruch wegen Verspätung eines Fluges aufgrund außergewöhnlicher …
- AG Dortmund, 22.03.2022 - 425 C 6696/21
Flugumleitung - Widrige Wetterbedingungen kein außergewöhnlicher Umstand
- AG Hannover, 06.04.2017 - 506 C 13129/16
Acht Vorlagebeschlüsse zum EuGH in Flugreisesachen
- AG Frankfurt/Main, 04.03.2015 - 29 C 3128/14
Flugverspätung - Flugzeugaustausch aufgrund eines Blitzeinschlags
- LG Köln, 15.03.2016 - 9 S 59/16
Berechtigung zur Durchführung eines gebuchten Flugs durch eine andere …
- AG Hannover, 05.07.2017 - 406 C 494/17
Vorlagebeschluss / Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "Wilder Streik" / …
- AG Düsseldorf, 08.10.2014 - 47 C 17099/13
Kleine Maus, große Wirkung
- AG Hannover, 19.04.2017 - 506 C 140/17
- LG Frankfurt/Main, 08.01.2019 - 24 S 200/18
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichszahlung / Außergewöhnlicher Umstand / …
- AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand für eine Flugverspätung
- AG Rüsselsheim, 10.10.2014 - 3 C 136/14
Ausgleichsansprüche für Flugverspätungen gemäß der VO 261/2004
- AG Hamburg, 14.06.2022 - 48 C 55/22
- LG Frankfurt/Main, 12.06.2018 - 14 S 170/18
Ausgleichsanspruch Fluggast - Verspätung nach Vogelschlag
- AG Köln, 17.07.2018 - 123 C 154/17
Ausgleichszahlungsanspruch wegen Verspätung eines gebuchten Fluges auch bei …
- AG Düsseldorf, 09.05.2019 - 235 C 129/18
Entschädigung wegen Flugverspätung nach Fluggastrechteverordnung
- AG Düsseldorf, 15.07.2021 - 55 C 389/20
- AG Frankfurt/Main, 12.08.2015 - 29 C 1224/13
- AG Düsseldorf, 18.05.2017 - 47 C 3/17
Fluggastrechte; Verspätung; Blitzschlagkontrolle