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   KG, 18.09.2008 - 1 W 425/08   

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https://dejure.org/2008,9564
KG, 18.09.2008 - 1 W 425/08 (https://dejure.org/2008,9564)
KG, Entscheidung vom 18.09.2008 - 1 W 425/08 (https://dejure.org/2008,9564)
KG, Entscheidung vom 18. September 2008 - 1 W 425/08 (https://dejure.org/2008,9564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Auslösen einer vollen Terminsgebühr nach Nr. 3104 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG)

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1; ; RVG VV Nr. 3104; ; RVG VV Nr. 3105

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Volle Terminsgebühr trotz nicht erschienener Partei bei Erörterung von Zulässigkeitsfragen mit der Gegenpartei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Säumnis einer Partei und Verhandeln der anderen Partei: Gebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1424
  • RVGreport 2009, 18
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.2007 - IV ZB 21/06

    Erfallen der vollen Terminsgebühr für den Klägervertreter bei Säumnis des

    Auszug aus KG, 18.09.2008 - 1 W 425/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entsteht eine volle 1, 2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auch dann, wenn in einem Termin zur mündlichen Verhandlung zwar die Gegenseite nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist, der Rechtsanwalt der erschienenen Partei aber über den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils hinaus weitere Tätigkeiten entfaltet, insbesondere mit dem Gericht die Sach- und Rechtslage erörtert (BGH NJW 2007, 1692 = BGH Report 2007, 530 f.).
  • BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84

    Wettbewerbsverein II; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins bei Fehlen einer

    Auszug aus KG, 18.09.2008 - 1 W 425/08
    Wäre es dem Beklagtenvertreter im Termin vom 12. Februar 2008 nicht gelungen, die Zweifel des Landgerichts an seiner örtlichen Zuständigkeit auszuräumen, so hätte das Landgericht die Klage unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1986, 1041) nicht durch Sachurteil aufgrund der Säumnis der Klägerin, sondern durch kontradiktorisches Urteil als unzulässig abweisen müssen.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2018 - 2 Ws 531/18

    Erstattung der Parkgebühren anlässlich einer Geschäftsreise innerhalb der

    Parkgebühren gehören zu den "sonstigen Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise" im Sinne von Nr. 7006 VV RVG (vgl. LG Halle AGS 2009, 60; Schmidt in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., Nr. 7006 VV Rdn. 6; Ebert in: Mayer/Kroiß. RVG, 6. Aufl., Nr. 7006 VV Rdn. 2).
  • OLG Köln, 13.11.2017 - 17 W 210/17
    Kosten der Säumnis stellen allein diejenigen zusätzlichen Kosten dar, die durch die Anberaumung des weiteren Termins, der angesetzt werden musste, weil der eigentlich geplante Termin so wie vorgesehen nicht stattgefunden hat, anfallen (OLG Stuttgart MDR 1989, 269; Senat, Beschluss vom 14. April 2008 - 17 W 72/08 - vom 5. November 2008 - 17 W 227/08 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., § 344 Rn. 7; Habel NJW 1997, 2357, 2358; Hansens RVGreport 2009, 18; Hk-ZPO/Kießling, ZPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 1; Wieczorek/Schütze/Büscher, ZPO, 4. Aufl., § 344 Rn. 15 f.).

    Anders als unter der Geltung des § 38 Abs. 2 BRAGO, wird die Säumnis anwaltsgebührenrechtlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht mehr sanktioniert, da es sich bei dem Verfahren vor und demjenigen nach Erlass des Versäumnisurteils um eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit handelt (OLG Celle AGS 2016, 318; OLG Koblenz AGS 2010, 464; KG AGS 2008, 591; Senat, Beschluss vom 5. November 2008 - 17 W 227/08 - AG Bremen AGkompakt 2010, 69; Hansens RVGreport 2009, 18; Hk-ZPO/Kießling, Rn. 5; Hünnekes Rpfleger 2004, 445, 451; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 22. Aufl., Nr. 3105 VV RVG Rn. 57, 75; Toussaint BeckOK ZPO, Stand: 15.09.2017, § 344 Rn. 3.3; Wieczorek/Schütze/Büscher, Rn. 18; a. A. nur: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Rn. 8).

  • OLG Jena, 19.01.2015 - 1 W 18/15

    Kostenfestsetzung, Entstehen der Terminsgebühr

    Eine volle Terminsgebühr nach VV Nr. 3104 RVG fällt auch dann an, wenn das Gericht in einem Termin, in dem eine Partei nicht erschienen ist, mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei die Sach- und Rechtslage erörtert (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2007 - IV ZB 21/06, NJW 2007, 1692; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt JurBüro 2014, 581; KG Berlin MDR 2008, 1424).
  • OLG Naumburg, 18.11.2013 - 2 W 23/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung der vollen Terminsgebühr bei Erörterung der

    Erörtert das Gericht in einem Termin, in dem eine Partei nicht erschienen ist, mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei die Sach- und Rechtslage, so löst dies bereits eine volle Terminsgebühr nach VV Nr. 3104 RVG aus (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 18.09.2008, 1 W 425/08; ähnlich Hess. LAG, Beschluss v. 14.12.2005, 13 Ta 481/05 - beide zitiert nach juris).
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