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   BGH, 15.09.2010 - IV ZR 240/08   

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https://dejure.org/2010,8758
BGH, 15.09.2010 - IV ZR 240/08 (https://dejure.org/2010,8758)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2010 - IV ZR 240/08 (https://dejure.org/2010,8758)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 (https://dejure.org/2010,8758)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 121 ZPO, § 48 Abs 2 BRAO
    Aufhebung der Rechtsanwaltsbeiordnung: Vertrauensverlust durch negative Äußerungen des Ehegatten der Partei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 121 ZPO, § 48 Abs 2 BRAO
    Aufhebung der Rechtsanwaltsbeiordnung: Vertrauensverlust durch negative Äußerungen des Ehegatten der Partei

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen wichtiger Gründe zur Aufhebung der Beiordnung des einer Partei beigeordneten Rechtsanwalts

  • rewis.io

    Aufhebung der Rechtsanwaltsbeiordnung: Vertrauensverlust durch negative Äußerungen des Ehegatten der Partei

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufhebung der Rechtsanwaltsbeiordnung: Vertrauensverlust durch negative Äußerungen des Ehegatten der Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 48 Abs. 2
    Vorliegen wichtiger Gründe zur Aufhebung der Beiordnung des einer Partei beigeordneten Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebungsantrag bez. Beiordnung wegen Vertrauensstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2011, 37
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - IV ZR 240/08
    Das ist der Fall, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tief greifend gestört ist (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189 unter 1; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO 3. Aufl. § 48 Rdn. 19 f.; Feurich/Weyland/Vossebürger, BRAO 7. Aufl. § 48 Rdn. 19).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von demjenigen, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1991 (aaO) zugrunde lag.

  • BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16

    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts bei tiefgreifender Störung des

    b) Angesichts des strengen Maßstabs, der an die Annahme eines wichtigen Grundes i.S. des § 48 Abs. 2 BRAO anzulegen ist (BGH-Beschluss vom 15. September 2010 IV ZR 240/08, RVGreport 2011, 37), ist im Streitfall nach dem bisherigen Vorbringen des Antragstellers und der Kläger noch nicht von einer so tiefgreifenden Störung des Vertrauensverhältnisses auszugehen, dass dem Antragsteller ein Tätigwerden für die Kläger nicht mehr zugemutet werden kann.

    Die Information des Gerichts über den internen Schriftverkehr ist aber schon als gravierende Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwalt zu würdigen, woraus sich nur deshalb noch kein Entpflichtungsgrund ergibt, weil die Angaben gegenüber dem Gericht nicht mit Negativäußerungen gegenüber dem Antragsteller verbunden waren (vgl. zu Negativäußerungen gegenüber dem Gericht etwa BGH-Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 XII ZR 212/90, NJW-RR 1992, 189, und in RVGreport 2011, 37).

  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17

    Rechtsanwaltsbeiordnung

    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren -

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist (vgl. BGH 15. September 2010 - IV ZR 240/08, Rn. 1).
  • OLG Hamm, 04.10.2022 - 11 WF 159/22

    Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts im Scheidungsverfahren wegen

    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH m.w.N.).
  • BSG, 06.03.2023 - B 4 AS 84/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ob die strengen Anforderungen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an diesen Tatbestand stellt (siehe exemplarisch BFH vom 9.3.2016 - IV S 2/16 - juris RdNr 10 ff; BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - juris RdNr 8; BGH vom 15.9.2010 - IV ZR 240/08 - juris RdNr 1 ff) , am Tag der Antragstellung bereits erfüllt waren, mag dahinstehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2020 - L 2 AS 525/20
    Ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Beiordnung ist eine nachhaltige und tiefgreifende Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant (vergleiche Beschluss des Bundesgerichtshofs [BGH] vom 15.09.2010 zum Az. IV ZR 240/08 zur Rn. 1 bei juris, mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 07.02.2011 zum Az. VII S 7/11, zur Rn. 4 bei juris).
  • BSG, 06.03.2023 - B 4 AS 83/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ob die strengen Anforderungen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an diesen Tatbestand stellt (siehe exemplarisch BFH vom 9.3.2016 - IV S 2/16, juris RdNr 10 ff; BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - juris RdNr 8; BGH vom 15.9.2010 - IV ZR 240/08 - juris RdNr 1 ff) , am Tag der Antragstellung bereits erfüllt waren, mag dahinstehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 5 SB 143/13
    Das ist dann der Fall, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist (vgl. BGH. Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 -, Juris Rn. 1 m.w.N.).
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