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   KG, 11.02.2005 - 2 AR 185/04 - 5 Ws 656/04   

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https://dejure.org/2005,30712
KG, 11.02.2005 - 2 AR 185/04 - 5 Ws 656/04 (https://dejure.org/2005,30712)
KG, Entscheidung vom 11.02.2005 - 2 AR 185/04 - 5 Ws 656/04 (https://dejure.org/2005,30712)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 2 AR 185/04 - 5 Ws 656/04 (https://dejure.org/2005,30712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltshonorar; Grundlage für aus der Landeskasse zu erstattende Pflichtverteidigervergütungen; Anknüpfungspunkte für diese Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2005, 186
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
    Der nach § 141 Abs. 1 StPO bestellte Verteidiger muß die Verteidigung übernehmen (§ 49 BRAO); nur aus wichtigem Grund kann er die Aufhebung der Indienstnahme beantragen (vgl. BVerfG NJW 2001, 1269).

    Seine Vergütung, die unter den als angemessen anzusehenden Rahmengebühren des Wahlverteidigers liegt (vgl. BVerfGE 68, 237, 255 = NJW 1985, 727), trägt dem Umstand Rechnung, daß der Gesetzgeber die Indienstnahme nicht als kostenlos zu erbringende Ehrenpflicht ausgestaltet hat (vgl. BVerfG NJW 2001, 1269).

  • OLG Schleswig, 30.11.2004 - 1 Ws 423/04

    Vergütung des nach Pflichtverteidigers nach RVG

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
    Insoweit schließt er sich der Rechtsprechung des 1. Senats des Kammergerichts in dessen Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) -, dem OLG Schleswig (NJW 2005, 234) sowie dem OLG Hamm (Beschluß vom 10. Januar 2005 - 2 (s) Sbd.

    Nach der herrschenden Meinung kommt es allein auf den Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbestellung an, da spätestens mit ihr das Wahlmandat ende und somit nicht mehr als Anknüpfungspunkt zur Verfügung stehe (vgl. etwa OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 189; OLG Celle MDR 1995, 532; OLG Köln StV 1995, 306; OLG Schleswig SchlHA 1989, 80; OLG Koblenz Rpfleger 1988, 123; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 15. Aufl., § 134 Rdn. 15; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 134 Rdn. 18 - jeweils zum alten Recht; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ws 423/04 - Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., § 60 Rdn. 32; Burhoff in Burhoff/Kindermann, RVG Rdn. 470; Jungbauer in Bischof/ Jungbauer/Podlech-Trappmann, RVG, § 61 Rdn.27; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 60 RVG Rdn. 18; jeweils zum neuen Recht).

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
    Die gerichtliche Bestellung zum Verteidiger ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfGE 39, 238, 241 = NJW 1975, 1015).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
    Seine Vergütung, die unter den als angemessen anzusehenden Rahmengebühren des Wahlverteidigers liegt (vgl. BVerfGE 68, 237, 255 = NJW 1985, 727), trägt dem Umstand Rechnung, daß der Gesetzgeber die Indienstnahme nicht als kostenlos zu erbringende Ehrenpflicht ausgestaltet hat (vgl. BVerfG NJW 2001, 1269).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
    b) Da der Verurteilte nicht der unmittelbare Schuldner der Vergütung des bestellten Verteidigers ist, spricht nur wenig dafür, daß die Übergangsvorschriften dessen dauernden Schutz vor einer Erhöhung der Bemessungsgrundlagen im Auge haben, zumal da sich ein Anspruch des Bürgers auf die Unveränderlichkeit amtlich festgesetzter Gebühren aus dem Art. 20 Abs. 3 GG zu entnehmenden Rückwirkungsverbot nicht herleiten läßt (vgl. BVerfGE 28, 66, 88; zur unechten Rückwirkung allgemein vgl. Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG 10. Aufl., Art. 20 Rdn. 78 ff.).
  • OLG Celle, 17.01.1995 - 3 ARs 407/94
    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
    Nach der herrschenden Meinung kommt es allein auf den Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbestellung an, da spätestens mit ihr das Wahlmandat ende und somit nicht mehr als Anknüpfungspunkt zur Verfügung stehe (vgl. etwa OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 189; OLG Celle MDR 1995, 532; OLG Köln StV 1995, 306; OLG Schleswig SchlHA 1989, 80; OLG Koblenz Rpfleger 1988, 123; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 15. Aufl., § 134 Rdn. 15; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 134 Rdn. 18 - jeweils zum alten Recht; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ws 423/04 - Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., § 60 Rdn. 32; Burhoff in Burhoff/Kindermann, RVG Rdn. 470; Jungbauer in Bischof/ Jungbauer/Podlech-Trappmann, RVG, § 61 Rdn.27; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 60 RVG Rdn. 18; jeweils zum neuen Recht).
  • OLG Frankfurt, 16.08.1995 - 2 Ws 167/95

    Auftragserteilung zur Verteidigung; Verfahren vor Gesetzesänderung;

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
    Demgegenüber kommt nach anderer Meinung dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bestellung des Verteidigers nur dann Bedeutung zu, wenn dieser nicht schon vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger mit der Sache befasst war (vgl. zum alten Recht: OLG Frankfurt StV 1995, 597; OLG Bamberg JurBüro 1989, 965; KG, Beschlüsse vom 20. Februar 2003 - 5 Ws 45/03 -, 18. Oktober 1995 - 5 Ws 393/95 - und 21. Dezember 1994 - 4 Ws 329/94 - in RPfleger 1995, 380; zum neuen Recht: LG Berlin, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 533 Qs 94/04 -, 5. November 2004 - 536 Qs 7/04 - und 21. Oktober 2004 - 503-39/03 - Göttlich/Mümmler, RVG, zum Stichwort Übergangsregelung, S. 974).
  • LG Berlin, 18.06.1987 - 82 T 288/87
    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
    Nach der herrschenden Meinung kommt es allein auf den Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbestellung an, da spätestens mit ihr das Wahlmandat ende und somit nicht mehr als Anknüpfungspunkt zur Verfügung stehe (vgl. etwa OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 189; OLG Celle MDR 1995, 532; OLG Köln StV 1995, 306; OLG Schleswig SchlHA 1989, 80; OLG Koblenz Rpfleger 1988, 123; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 15. Aufl., § 134 Rdn. 15; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 134 Rdn. 18 - jeweils zum alten Recht; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ws 423/04 - Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., § 60 Rdn. 32; Burhoff in Burhoff/Kindermann, RVG Rdn. 470; Jungbauer in Bischof/ Jungbauer/Podlech-Trappmann, RVG, § 61 Rdn.27; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 60 RVG Rdn. 18; jeweils zum neuen Recht).
  • KG, 21.12.1994 - 4 Ws 329/94
    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
    Demgegenüber kommt nach anderer Meinung dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bestellung des Verteidigers nur dann Bedeutung zu, wenn dieser nicht schon vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger mit der Sache befasst war (vgl. zum alten Recht: OLG Frankfurt StV 1995, 597; OLG Bamberg JurBüro 1989, 965; KG, Beschlüsse vom 20. Februar 2003 - 5 Ws 45/03 -, 18. Oktober 1995 - 5 Ws 393/95 - und 21. Dezember 1994 - 4 Ws 329/94 - in RPfleger 1995, 380; zum neuen Recht: LG Berlin, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 533 Qs 94/04 -, 5. November 2004 - 536 Qs 7/04 - und 21. Oktober 2004 - 503-39/03 - Göttlich/Mümmler, RVG, zum Stichwort Übergangsregelung, S. 974).
  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
    Insoweit schließt er sich der Rechtsprechung des 1. Senats des Kammergerichts in dessen Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) -, dem OLG Schleswig (NJW 2005, 234) sowie dem OLG Hamm (Beschluß vom 10. Januar 2005 - 2 (s) Sbd.
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1995 - 1 Ws 710/95
  • OLG Köln, 31.03.1995 - 2 Ws 77/95
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Zu berücksichtigen ist dabei, daß die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht dem Kosteninteresse des Angeklagten oder seines Verteidigers dient, sondern allein den Zweck verfolgt, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, daß ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BVerfGE 39, 238, 242; OLG Düsseldorf StV 1984, 66; wistra 1992, 320; Senat, Beschluß vom 11. Februar 2005 - 5 Ws 656/04 - in www.burhoff.de -).

    Nur wegen dieser wesensmäßigen Unterschiede war es möglich und geboten, in "Kippfällen", in denen das Mandatsverhältnis vor dem Inkrafttreten des RVG am 1. Juli 2004 begründet, die Bestellung zum Pflichtverteidiger aber danach angeordnet worden war, nach § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG die Vergütung nach den Vorschriften des RVG zu berechnen (vgl. OLG Schleswig RVGreport 2005, 29; KG RVGreport 2005, 100; Senat, Beschluß vom 11. Februar 2005 - 5 Ws 656/04 -).

  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Das Kammergericht hat in seinem Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - für den Fall der Beiordnung eines Pflichtverteidigers, der zuvor Wahlverteidiger gewesen ist, ausgeführt, § 61 Abs. 1 RVG sei dahin auszulegen, daß auf den Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbestellung abzustellen sei [Rechtspfleger 2005, 276; RVGreport 2005, 186 f].
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 2 Ws 231/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag

    Der Senat schließt sich der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung an, wonach es für die Frage der Anwendbarkeit neuen oder alten Rechts in Fällen, in denen der bestellte Pflichtverteidiger vorher als Wahlverteidiger tätig gewesen ist, allein auf den Zeitpunkt der Bestellung des Pflichtverteidigers ankommt (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2005, 214, 215 mwN; OLG Schleswig NJW 2005, 234 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 18.2.2005 [2 ARs 28/05]; KG Rpfleger 2005, 276, 277; KG, Beschlüsse vom 11.2.2005 [5 Ws 656/04] und 17.2.2005 [5 Ws 633/04]; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.5.2005 [1 Ws 321/05]; LG Berlin Rpfleger 2005, 54, 55).
  • KG, 06.08.2009 - 4 Ws 86/09

    Strafverfahren: Rückwirkende Bestellung eines anwaltlichen Beistandes für den

    Die Bestellung eines Beistandes dient auch nicht dem Kosteninteresse des Nebenklägers und schon gar nicht seines Vertreters, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, daß ein Geschädigter in vom Gesetz ausdrücklich bezeichneten Fällen (§ 397a Abs. 1 StPO) oder (§ 397a Abs. 2 StPO) bei schwieriger Sach- und Rechtslage, in denen der Nebenkläger seine Interessen nicht selbst ausreichend wahrnehmen kann oder ihm das nicht zuzumuten ist, rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. zu der Bestellung als Pflichtverteidiger BVerfGE 39, 238, 242; OLG Düsseldorf StV 1984, 66; wistra 1992, 320; Senat, Beschluß vom 11. Februar 2005 - 5 Ws 656/04 -).
  • KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbares Gebührenrecht bei vor dem 1. Juli 2004

    a) Betreffend die letztgenannte Konstellation hat der Senat in seinem Beschluß vom 11. Februar 2005 - 5 Ws 656/04 - (RVGreport 2005, 186) seine Rechtsprechung zu § 134 BRAGO für den Fall des § 61 Abs. 1 RVG nicht mehr aufrechterhalten und sich insoweit der - neuen - Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Kammergerichts in dessen Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - (RVGreport 2005, 100), dem OLG Schleswig (NJW 2005, 234) sowie dem OLG Hamm (Beschluß vom 10. Januar 2005 - 2 (s) Sbd.
  • LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20

    Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung nach Verfahrensabschluss

    Fur die Fuhrung der Verteidigung besteht demnach kein Bedürfnis mehr (vgl. OLG Dusseldorf JZ 1984, 756, KG Beschl. v 9.3.2006 - 5 Ws 563/05, BeckRS 2006, 3283, beck-online) Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht dem Kosteninteresse des Angeklagten oder seines Verteidigers dient (BGH, NStZ-RR 2009, 348, beck-online), sondern allein den Zweck verfolgt, im offentlichen Interesse dafur zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fallen rechtskundigen Beistand erhalt und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BVerfGE 39, 238, 242, OLG Dusseldorf StV 1984, 66, wistra 1992, 320, Senat, Beschluss vom 11.2.2005 - 5 Ws 656/04 - in www burhoff de -).
  • KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05

    Vergütung des anwaltlichen Nebenklägervertreters in Übergangsfällen

    aa) Für den Sachverhalt, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt danach zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 -(1) 2 StE 10/03-2 (4/03)-, 4. Februar 2005 -3 Ws 30/05-, 11. Februar 2005 -5 Ws 656/04- und 7. März 2005 -4 Ws 145/04-).
  • KG, 04.11.2005 - 4 Ws 61/05

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Verfahrensgebühr für einen Zeugenbeistand

    Im Fall der Pflichtverteidigerbestellung hat das Kammergericht bereits mehrfach entschieden, dass es für die Entscheidung der Frage, ob nach der Übergangsvorschrift des § 61 Abs. 1 RVG das alte oder neue Gebührenrecht Anwendung findet allein auf den Zeitpunkt der Bestellung des Pflichtverteidigers ankommt und ohne Bedeutung ist, ob er zuvor bereits in derselben Sache als Wahlverteidiger tätig war (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) -, 4. Februar 2005 - 3 Ws 30/05 -, 11. Februar 2005 - 5 Ws 656/04 - und 10. März 2005 - 4 Ws 17/05 - m. w. Nachw.).
  • KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05

    Gebühren des Nebenklägervertreters: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung

    a) Für den Fall, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt nach diesem Stichtag zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - [RVGreport 2005, 100], 4. Februar 2005 3 Ws 30/05 -, 11. Februar 2005 5 Ws 656/04 - und 7. März 2005 4 Ws 145/04 -).
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Liquidation des zur Vertretung des

    Das RDG ist jedoch vorliegend nicht anwendbar, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung und der Antragstellung noch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) galt (vgl. Senat RVGreport 2005, 186; Beschluß vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 - KG, Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/04) - juris -).
  • KG, 08.03.2005 - 4 Ws 158/04

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung in Übergangsfällen

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - HI-2 Ws 231/05

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die

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