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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.11.2006 - 2 Ws 137/06   

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https://dejure.org/2006,8894
OLG Frankfurt, 15.11.2006 - 2 Ws 137/06 (https://dejure.org/2006,8894)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.2006 - 2 Ws 137/06 (https://dejure.org/2006,8894)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 2006 - 2 Ws 137/06 (https://dejure.org/2006,8894)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Nr. 4142 VV RVG
    Einziehung; Verkehrswert von Betäubungsmitteln:

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 4142 RVG, § 33 RVG, § 55 RVG, § 56 RVG
    Pflichtverteidigerkosten: Einziehungsgebühr bei Einziehung von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anfalls der anwaltlichen Einziehungsgebühr bei Einziehung von Betäubungsmitteln; Beimessung eines Verkehrswerts bei Betäubungsmitteln

  • Burhoff online

    Einziehung; Verkehrswert von Betäubungsmitteln:

  • Judicialis

    RVG § 33; ; RVG § 55; ; RVG § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; RVG -VV 4142
    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung bei Tätigkeit im Zusammenhang mit Einziehung, Betäubungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2007, 71
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Osnabrück, 01.11.2004 - 10 KLs 22/04

    Verteidigervergütung: Gegenstandswert bei Einziehung von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2006 - 2 Ws 137/06
    Betäubungsmitteln ist jedoch grundsätzlich kein solcher Verkehrswert beizumessen, da diese nicht verkehrsfähig sind (so auch LG Osnabrück, Az.: 10 Kls 22/04 vom 1.11.2004 und LG Göttingen, Az.: 2 Kls 20/05 vom 12.10.2005).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02

    Verfall von Wertersatz; Erlangtes (tatsächlicher Zufluss); Einziehung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2006 - 2 Ws 137/06
    Der Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht der Besitz der Betäubungsmittel, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vergl. dazu KG, Beschluß v. 18.07.2005, 5 Ws 256/05, abgedruckt in NStZ-RR 2005, 358 unter Bezugnahme auf BGH NStZ-RR 2002, 208; NStZ-RR 2002, 118).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2006 - 2 Ws 137/06
    Der Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht der Besitz der Betäubungsmittel, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vergl. dazu KG, Beschluß v. 18.07.2005, 5 Ws 256/05, abgedruckt in NStZ-RR 2005, 358 unter Bezugnahme auf BGH NStZ-RR 2002, 208; NStZ-RR 2002, 118).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 442/01

    Verfall von Wertersatz (Vorrang der Einziehung nach BtMG vor dem Verfall);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2006 - 2 Ws 137/06
    Der Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht der Besitz der Betäubungsmittel, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vergl. dazu KG, Beschluß v. 18.07.2005, 5 Ws 256/05, abgedruckt in NStZ-RR 2005, 358 unter Bezugnahme auf BGH NStZ-RR 2002, 208; NStZ-RR 2002, 118).
  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche

    Bei einem Einziehungsgegenstand ist grundsätzlich von seinem Verkaufswert beziehungsweise objektiven Verkehrswert auszugehen (h.M.; vgl. nur KG, NStZ-RR 2005, 358, 359; OLG Frankfurt am Main, NJOZ 2007, 1372, 1373; OLG Hamm, BeckRS 2008, 05574 und 77014; OLG München, BeckRS 2010, 21631; OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 17953; BeckOK RVG/Knaudt aaO Rn. 12.2; Burhoff in Gerold/Schmidt aaO Rn. 19; Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., Nr. 4142 VV Rn. 16; Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., Nrn. 4142-4147 VV Rn. 18 f).
  • OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18

    Verteidigerkosten: Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

    Dementsprechend bestimmt sich der Gegenstandswert für diese Gebühr auch nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und Auffassung allein nach dem objektiven Wert der betroffenen Gegenstände bzw. Forderungen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.11.2006 - 2 Ws 137/06; KG, Urt. v. 18.7.2005 - 5 Ws 256/05, JurBüro 2005, 531; OLG Hamm, Beschl. v. 10.1.2008 - 3 Ws 323/07, wistra 2008, 160; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.4.2014 - 1 Ws 212/13, NStZ-RR 2014 - 360; Burhoff in Gerold/Schmidt a.a.O. Rn. 19; Burhoff/Volpert a.a.O, Rdz. 29 m.w.N.; Hartung/Strauß/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017, VV 4142 Rn. 16; Riedel/Sußbauer/Kremer, RVG 10. Aufl. 2015, Rn. 11; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 4141-4147 VV, Rn 18).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 203/15

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Vollziehung dinglichen Arrests

    Dementsprechend bestimmt sich der Gegenstandswert für die Gebühren nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung und Auffassung nach dem objektiven Wert der betroffenen Gegenstände (OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.11.2006 - 2 Ws 137/06; KG, Urt. v. 18.7.2005 - 5 Ws 256/05, JurBüro 2005, 531; OLG Hamm, Beschl. v. 10.1.2008 - 3 Ws 323/07, wistra 2008, 160; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.4.2014 - 1 Ws 212/13, NStZ-RR 2014 - 360; Burhoff, a.a.O., VV 4142 Rn. 19; Hartung/Strauß/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017, VV 4142 Rn. 16; Riedel/Sußbauer/Kremer, RVG 10. Aufl. 2015, Rn. 11; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 4141-4147 VV, Rn 18).
  • OLG Dresden, 26.10.2023 - 3 Ws 66/23

    Einziehung, Beratung, Gegenstandswert, mehrere Angeklagte, Vermögenslosigkeit

    Deshalb kann bei mehreren Tätern auch nicht der auf einen Täter fallende Anteil an der Beute, bzw. dessen Wert, für die Bestimmung des objektiven Verkehrswertes maßgebend sein (OLG Bamberg, JurBüro 2007, 201).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 203/17

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Vollziehung dinglichen

    Dementsprechend bestimmt sich der Gegenstandswert für die Gebühren nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung und Auffassung nach dem objektiven Wert der betroffenen Gegenstände (OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.11.2006 - 2 Ws 137/06; KG, Urt. v. 18.7.2005 - 5 Ws 256/05, JurBüro 2005, 531; OLG Hamm, Beschl. v. 10.1.2008 - 3 Ws 323/07, wistra 2008, 160; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.4.2014 - 1 Ws 212/13, NStZ-RR 2014 - 360; Burhoff, a.a.O., VV 4142 Rn. 19; Hartung/Strauß/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017, VV 4142 Rn. 16; Riedel/Sußbauer/Kremer, RVG 10. Aufl. 2015, Rn. 11; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 4141-4147 VV, Rn 18).
  • LG Hamburg, 18.10.2021 - 612 Qs 100/20

    Gebührenansprüche für Verteidiger eines Einziehungsbeteiligten

    Ferner zeigt der Aspekt, dass die Verfahrensgebühr der Nr. 5116 VV RVG nach Nr. 5116 Abs. 2 VV RVG bei einem Gegenstandswert von unter 30 EUR und damit vor allem auch bei nicht verkehrsfähigen Einziehungsobjekten (wie insbesondere Betäubungsmitteln, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2006 - 2 Ws 137/06) überhaupt nicht entsteht.
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 1 Ws 654/09

    Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung; Gegenstandswert

    Der Gegenstandswert eines solchen Antrages entspricht dem objektiven Verkehrswert des einzuziehenden Gegenstandes (OLG Bamberg, JurBüro 2007, 201; Burhoff, a.a.O., Rdnr. 25; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. [2008], Nr. 4142 VV Rdnr. 9).
  • KG, 29.10.2018 - 1 Ws 49/18

    Rückgewinnungshilfe, zusätzliche Verfahrensgebühr, Arrest, Gegenstandswert

    Die vom Beschwerdeführer zitierten Beschlüsse des OLG Frankfurt a. M. vom 15. November 2006 - 2 Ws 137/06 - (JurBüro 2007, 201) und des KG vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 - (NStZ-RR 2005, 358) geben keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.10.2006 - 2 Ws 258/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24044
OLG Celle, 10.10.2006 - 2 Ws 258/06 (https://dejure.org/2006,24044)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.10.2006 - 2 Ws 258/06 (https://dejure.org/2006,24044)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 2 Ws 258/06 (https://dejure.org/2006,24044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nr. 4100 VV RVG
    Pflichtverteidiger; Vertreter; Grundgebühr; Verfahrensgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beanspruchung der Grundgebühr für das erneute Einarbeiten in den Rechtsfall durch den Vertreter eines beigeordneten Verteidigers neben dem beigeordneten Rechtsanwalt; Mehrfache Gebührenentstehung im Falle der Vertretung des Verteidigers in einem Hauptverhandlungstermin ...

  • Wolters Kluwer

    Beanspruchung der Grundgebühr für das erneute Einarbeiten in den Rechtsfall durch den Vertreter eines beigeordneten Verteidigers neben dem beigeordneten Rechtsanwalt; Mehrfache Gebührenentstehung im Falle der Vertretung des Verteidigers in einem Hauptverhandlungstermin ...

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger; Vertreter; Grundgebühr; Verfahrensgebühr;

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4100, Nr. 4106
    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des Terminsvertreters für den Pflichtverteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2007, 71
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

    Auszug aus OLG Celle, 10.10.2006 - 2 Ws 258/06
    Die Beschwerdeführer sind im Rahmen dieses Vertretungsverhältnisses - als Vertreter des beigeordneten Verteidigers - tätig geworden und können die Grundgebühr im Rahmen dieses Vertretungsverhältnisses neben dem beigeordneten Verteidiger kein zweites Mal beanspruchen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2006, 1 Ws 423/06; KG NStZ-RR 2005, 327; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., VV 4100 Rdnr. 2; anders ohne Begründung: OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006, 3 Ws 586/05).
  • OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage

    Auszug aus OLG Celle, 10.10.2006 - 2 Ws 258/06
    Die Beschwerdeführer sind im Rahmen dieses Vertretungsverhältnisses - als Vertreter des beigeordneten Verteidigers - tätig geworden und können die Grundgebühr im Rahmen dieses Vertretungsverhältnisses neben dem beigeordneten Verteidiger kein zweites Mal beanspruchen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2006, 1 Ws 423/06; KG NStZ-RR 2005, 327; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., VV 4100 Rdnr. 2; anders ohne Begründung: OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006, 3 Ws 586/05).
  • OLG Hamm, 23.03.2006 - 3 Ws 586/05

    Abrechnung, Pflichtverteidiger; Terminsvertreter

    Auszug aus OLG Celle, 10.10.2006 - 2 Ws 258/06
    Die Beschwerdeführer sind im Rahmen dieses Vertretungsverhältnisses - als Vertreter des beigeordneten Verteidigers - tätig geworden und können die Grundgebühr im Rahmen dieses Vertretungsverhältnisses neben dem beigeordneten Verteidiger kein zweites Mal beanspruchen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2006, 1 Ws 423/06; KG NStZ-RR 2005, 327; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., VV 4100 Rdnr. 2; anders ohne Begründung: OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006, 3 Ws 586/05).
  • LG Aachen, 29.10.2020 - 60 Qs 47/20

    Pflichtverteidiger, beschränkte Bestellung, Abrechnung

    Mit Schreiben vom 19.08.2020 hat sich der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Aachen unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 15.07.2015 (Az.: 1 Ws 103/15), des OLG Celle vom 10.10.2006 (Az.: 2 Ws 258/06) und des Amtsgerichts Aachen vom 23.02.2018 (Az.: 334 Ls 163/17) der Rechtsauffassung der Rechtspflegerin angeschlossen.

    Die Begründung der seitens des Amtsgerichts und des Bezirksrevisors - jeweils unter Verweis auf die Entscheidungen des OLG Celle vom 10.10.2016 (Az.: 2 Ws 258/06) und OLG Braunschweig vom 15.07.2015 (Az.: 1 Ws 103/15, AGS 2016, 78 f.) - vertretenen Ansicht, dass dem "Terminsvertreter" lediglich die Terminsgebühr zustehe, greift nach Ansicht der Kammer nicht durch und vermag jedenfalls im Ergebnis nicht zu überzeugen.

    Soweit die Ansicht, die dem Terminsvertreter nur die Terminsgebühr zugestehen möchte (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 10.10.2006, 2 Ws 258/06, OLG Braunschweig, Beschl. v. 15.07.2015, 1 Ws 103/15, AGS 2016, 78 f.) an der zuvor dargestellten Ansicht Kritik mit der Begründung übt, dass der weitere Verteidiger für das gesamte weitere Verfahren bestellt bleiben müsse, überzeugt dies nicht, weil dem Beschuldigten für einzelne Verfahrensabschnitte - so auch für einzelne Hauptverhandlungstage - sehr wohl einzelne Verteidiger nacheinander bzw. tageweise nebeneinander beigeordnet werden können, ohne dass diese alle jeweils bis zum Schluss im Verfahren beteiligt sein müssten.

  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 4 Ws 195/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Abgrenzung zwischen der Bestellung eines

    Würden dem Vertreter auch die Grund- und die Verfahrensgebühr zugesprochen, könnten die Verteidiger beliebig mehrere Gebührentatbestände zur Entstehung bringen (OLG Celle vom 10. Oktober 2006, 2 Ws 258/06, juris).
  • OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09

    Vergütung des beigeordneten Terminsvertreters

    Zur Begründung hat er unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Celle vom 10.10.2006 (Az. 2 Ws 258/06) ausgeführt, dass ein Rechtsanwalt, der als Vertreter eines beigeordneten Pflichtverteidigers für diesen an einem Hauptverhandlungstermin teilnimmt, nur die Terminsgebühr verdiene; die Zuerkennung einer eigenen Grundgebühr und einer Verfahrensgebühr komme solange nicht in Betracht, als der Rechtsanwalt nur als Vertreter des eigentlichen Pflichtverteidigers tätig werde und nicht selbst als Pflichtverteidiger beigeordnet werde.

    Der Senat schließt sich bezüglich der Beantwortung dieser Rechtsfrage der Auffassung des OLG Celle an: dieses vertritt in seiner zutreffenden ständigen Rechtsprechung die Ansicht, dass sich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts, der nur für einen Tag für einen bereits und auch weiterhin beigeordneten Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet wird, auf die Terminsgebühr beschränkt ist (vgl. Beschluss vom 25.08.2006, StraFo 2006, 471 sowie Beschluss vom 10.10.2006, RVGreport 2007, 71 und vom 19.12.2008, Nds. Rpfl. 2009, 141).

    Denn ansonsten könnte der für das gesamte Verfahren beigeordnete Pflichtverteidiger dadurch, dass er sich an unterschiedlichen Tagen von verschiedenen Verteidigerkollegen vertreten lässt, den vielfachen Anfall der Grund- und der Verfahrensgebühr innerhalb eines Strafverfahrens verursachen, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund besteht (so OLG Celle, RVGreport 2007, 71).

  • LG Saarbrücken, 30.06.2014 - 2 KLs 2/13

    Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr

    bb) Nach gegenteiliger Auffassung einer Reihe von Obergerichten soll für die Tätigkeit des vertretenden Verteidigers als bloßer sog. Terminsvertreter nur eine Terminsgebühr anfallen, weil sich die Beiordnung auf die Tätigkeit als Vertreter des die Verteidigung insgesamt führenden Pflichtverteidigers beschränke und der Vertreter für die Wahrnehmung des Hauptverhandlungstermins keine höhere Vergütung beanspruchen könne als in der Person des vertretenen Pflichtverteidigers anfallen würde (vgl. KG Berlin, Beschl. vom 13.03.2008 - 1 Ws 77/08, juris; OLG Gelle, Beschl. v. 10.10.2006 - 2 Ws 258/06, juris; OLG Celle, Beschl. v. 19.12.2008 - 2 Ws 365/08, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2006 - 3 Ws 569/06, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 25.08.2009 - 2 Ws 111/09, juris).

    (c) Dieses Ergebnis findet letztlich auch in der Überlegung Bestätigung, dass anderenfalls ein Pflichtverteidiger, der sich an verschiedenen Sitzungstagen durch verschiedene Verteidiger vertreten lässt, entweder zulasten des Angeklagten, der bei einer Verurteilung nach Nr. 9007 KV GKG die Verteidigergebühren zu leisten hat, oder zum Nachteil der Staatskasse, die die Pflichtverteidigergebühren verauslagt, zahlreiche Gebührentatbestände entstehen lassen könnte, ohne dass dafür ein sachglicher Grund bestünde (vgl. dazu auch AG Sinzig, Beschl. v. 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10 jug - 3 Ds, juris; OLG Celle, Beschl. v. 10.10.2006 - 2 Ws 258/06, juris).

  • OLG Köln, 26.03.2010 - 2 Ws 129/10

    Terminsvertreter, Abrechnung

    Die Problemstellung geht im wesentlichen dahin, ob dem "Terminsvertreter" lediglich die Terminsgebühr zusteht ( so - sämtlich zitiert bei juris - : OLG Hamm 28.11.2006 - 3 Ws 569/06 - KG 29.06.2005 - 5 Ws 164/05 - = NStZ-RR 05, 327 und 08.12.2006 - 3 Ws 353/06 - OLG Celle 25.08.2006 - 1 Ws 423/06-; 10.10.2006 - 2 Ws 258/06 - = StraFo 06, 471; 19.12.2008 - 2 Ws 365/08 - = NStZ-RR 09, 158; LG Düsseldorf 04.10.2007 - 14 Qs 106/07-; im Schrifttum : Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., VV 4100, 4101 Randnr. 2; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., VV 4100, 4101 Randnr. 10).
  • OLG Jena, 14.04.2021 - (S) AR 62/20

    Pflichtverteidigervergütung für einen als "Terminsvertreter" beigeordneten

    Dass der auf diese Weise beigeordnete Pflichtverteidiger ausschließlich einen Anspruch auf die Terminsgebühr hat, haben u.a. das Kammergericht (StraFo 2008, 349 und NStZ-RR 2011, 295 ), das OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.02.2011, 4 Ws 195/10, bei juris) und das OLG Celle (Beschluss vom 10.06.2006, 2 Ws 258/06, bei juris) entschieden.
  • OLG Koblenz, 16.10.2012 - 2 Ws 759/12

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütung für den als Terminsvertreter beigeordneten

    Anderenfalls könnte ein Pflichtverteidiger, der sich an verschiedenen Sitzungstagen durch verschiedene Vertreter vertreten lässt, zahlreiche Gebührentatbestände entstehen lassen, ohne dass dafür ein sachlicher Grund bestünde (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 82/10 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2006 - 3 Ws 569/06 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 2 Ws 258/06 - KG, Beschluss vom 13. März 2008 - 1 Ws 77/08 - und in NStZ-RR 2005, 327 ; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., RVG VV 4100, 4101 Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2008 - 1 Ws 318/08

    Terminsvertreter; Abrechnung der Tätigkeit; Grundgebühr

    Ob die Grundgebühr auch dann anfällt, wenn ein Rechtsanwalt anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers nur für einen Hauptverhandlungstermin zum Verteidiger bestellt wird, ist in Rechsprechung und Literatur umstritten (dagegen: KG Berlin NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle RVGreport 2007, 71; OLG Hamm RVGreport 2007, 108; LG Düsseldorf StRR 2008, 159; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., Ziff. 4100, 4101 VV-RVG Rn. 2; dafür: OLG Karlsruhe NJW 2008, 2935; OLG Hamm AGS 2007, 37; OLG München 4 Ws 140/08 (K) vom 23.10.2008 ; Burhhoff in Burhoff (Hrsg.) RVG Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl., Ziff. 4100 VV-RVG Rn. 8).
  • OLG Bamberg, 21.12.2010 - 1 Ws 700/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühren des Terminsvertreters eines Pflichtverteidigers

    Der Bezirksrevisor verteidigte mit Stellungnahme vom 16.12.2010 seine dem angefochtenen Beschluss entsprechende Rechtsauffassung unter Bezugnahme auf Beschlüsse des OLG Nürnberg vom 14.3.2008 - 1 Ws 130/08 und des OLG Celle vom 10.10.2006 - 2 Ws 258/06, bei juris.
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2010 - 1 Ws 82/10

    Anspruch eines ersatzweise zu einem Termin bestellten Nebenklagevertreters neben

    Mithin stehen ihm nur die Gebühren zu, die der bestellte Rechtsanwalt geltend machen könnte" wenn er die Tätigkeit selbst ausgeübt, hätte (so auch für den als Vertreter des Pflichtverteidigers tätig gewordenen Rechtsanwalt KG NStZ-RR 2005, 327 ; StraFo 2008, 349 ; OLG Celle RVGreport 2007, 71; NStZ-RR 2009, 158 ; OLG Dresden Beschluss vom 5. September 2007 - 1 Ws 155/07 - OLG Hamm RVGreport 2007, 108; OLG Köln RVGReport 2007, 306;OLG Brandenburg Beschluss vom 25. August 2008 - 2 Ws 111/09 - zit. nach [...], Kurzwiedergabe RVGreport 2010, 218).
  • LG Koblenz, 21.08.2012 - 2 Qs 77/12

    Anspruch eines "Terminsvertreters" des Pflichtverteidigers auf Grundgebühr und

  • OLG Jena, 14.04.2021 - (S) 62/20
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