Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 20.03.2008

Rechtsprechung
   AG Köln, 10.09.2007 - 142 C 231/07   

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https://dejure.org/2007,13028
AG Köln, 10.09.2007 - 142 C 231/07 (https://dejure.org/2007,13028)
AG Köln, Entscheidung vom 10.09.2007 - 142 C 231/07 (https://dejure.org/2007,13028)
AG Köln, Entscheidung vom 10. September 2007 - 142 C 231/07 (https://dejure.org/2007,13028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analogie zu Nr. 4141 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) wegen des allgemeinen Ziels des Gebührentatbestandes der Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung unter Mithilfe des Anwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV 4141
    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Beschränkung des Einspruchs gegen den Strafbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrecht - Entsprechende Anwendung der Befriedungsgebühr im Strafbefehlsverfahren

Papierfundstellen

  • RVGreport 2008, 226
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 20.05.2009 - 2 Ws 132/09

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Erledigungsgebühr auf Grund des Abratens von

    Die Ausführungen der Kammer lehnen sich dabei an Entscheidungen des Landgerichts Darmstadt und des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main an, die jeweils mit vergleichbarer und überzeugender Begründung das Entstehen einer zusätzlichen Gebühr entsprechend Nummer 4141 Abs. 1 Nr. 3 VV RVG für den Fall verneint haben, dass der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt wird und dann ohne Durchführung einer Hauptverhandlung im schriftlichen Verfahren nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO entschieden werden kann (vgl. Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 3 Qs 279/08; Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.08.2008, Az.: 3 Ws 116/08; anders Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 22.04.2008, Az.: 217 Cs 121 Js 24030/07; Amtsgericht Köln, Urteil vom 10.09.2007, Az.: 142 C 231/07; jeweils bei www.Burhoff.de-RVG Entscheidungen, Nummer 4141 WRVG).".

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch insoweit von den Entscheidungen des Amtsgerichts Bautzen (AGS 2007, 307) und des Amtsgerichts Köln (AGS 2008, 284).

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Rechtsprechung
   LG Dresden, 20.03.2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07   

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https://dejure.org/2008,20795
LG Dresden, 20.03.2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07 (https://dejure.org/2008,20795)
LG Dresden, Entscheidung vom 20.03.2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07 (https://dejure.org/2008,20795)
LG Dresden, Entscheidung vom 20. März 2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07 (https://dejure.org/2008,20795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nr. 4110 VV RVG
    Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, massgebliche Hauptverhandlungsdauer

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, massgebliche Hauptverhandlungsdauer

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit von Wartezeiten eines Rechtsanwalts bei der Berechnung der für die Gewährung eines Längenzuschlags für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer; Begriff der Hauptverhandlung im Strafprozessrecht und im ...

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4110
    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Beginn der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RVGreport 2008, 226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.02.1994 - 2 (s) Sbd 4-198/93
    Auszug aus LG Dresden, 20.03.2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07
    Hierzu war es anerkannt, dass der verspätete Beginn der Hauptverhandlung, soweit er nicht auf ein Verhalten des Verteidigers zurückzuführen war, oder Sitzungspausen für die Dauer der Hauptverhandlung und zur Bestimmung der Gebühr heranzuziehen sind (vgl. u.a. OLG Hamm MDR 94, 736; OLG Karlsruhe AGS 1993, 77f).
  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus LG Dresden, 20.03.2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07
    Dies auch mit dem Ziel, ansonsten notwendige Anträge auf Pauschvergütung zu vermeiden (so auch OLG Stuttgart StV 2006, 200 ).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06

    RVG: Rechtsanwaltsgebühren, Dauer der Teilnahme eines Rechtsanwalts an der

    Auszug aus LG Dresden, 20.03.2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07
    Es ist bei der Vergütung des Pflichtverteidigers jedoch entgegen der von der Urkundsbeamtin vertretenen und auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 20.2.2006 (NStZ-RR 2006, 191f.) gestützten Ansicht auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Verteidiger geladen worden ist.
  • OLG Hamm, 27.05.2005 - 2 (s) Sbd VIII-54/05

    Hauptverhandlungsdauer; Länge der Hauptverhandlung; Längenzuschlag; Beginn der

    Auszug aus LG Dresden, 20.03.2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07
    Der Erinnerungsführer konnte an beiden Sitzungstagen den verzögerten Beginn der Verhandlung nicht sinnvoll für andere Tätigkeiten nutzen, so dass dieser Zeitaufwand entsprechend zu berücksichtigen war (im Ergebnis ebenso: OLG Hamm StV 2006, 201 , OLG Karlsruhe a.a.O., OLG Stuttgart a.a.O., KG Berlin a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.1993 - 2 AR 13/93

    Zeitlicher Umfang der Hauptverhandlung und Verhandlungspausen

    Auszug aus LG Dresden, 20.03.2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07
    Hierzu war es anerkannt, dass der verspätete Beginn der Hauptverhandlung, soweit er nicht auf ein Verhalten des Verteidigers zurückzuführen war, oder Sitzungspausen für die Dauer der Hauptverhandlung und zur Bestimmung der Gebühr heranzuziehen sind (vgl. u.a. OLG Hamm MDR 94, 736; OLG Karlsruhe AGS 1993, 77f).
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