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   KG, 10.12.2009 - 1 Ws 164/09   

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https://dejure.org/2009,17408
KG, 10.12.2009 - 1 Ws 164/09 (https://dejure.org/2009,17408)
KG, Entscheidung vom 10.12.2009 - 1 Ws 164/09 (https://dejure.org/2009,17408)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 1 Ws 164/09 (https://dejure.org/2009,17408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Übergang; Anwendung Verfahrensrecht; Altfälle

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Verfahrensrechts des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) trotz Berechnung der Vergütung des Rechtsanwaltes nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 61 Abs. 1 S. 1
    Anwendbarkeit des RVG in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 192 (Ls.)
  • RVGreport 2010, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 21.03.2006 - 4 W 30/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens vor und

    Auszug aus KG, 10.12.2009 - 1 Ws 164/09
    Die Auffassung, wonach bei einer Gebührenbemessung nach der BRAGO auch deren Verfahrensregelungen über den 30. Juni 2004 hinaus gelten müssen (vgl. Thür. OLG JurBüro 2006, 368; KG (3. Senat), Beschluß vom 16. Dezember 2004 - 3 Ws 351/04 -), läßt außer Acht, daß dies bei der in § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG geregelten Fallkonstellation zu einer nicht praxisgerechten Aufspaltung der gebührenrechtlichen Rechtsbehelfe und deren Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie zu unterschiedlichen Zuständigkeiten führt, was der Gesetzgeber auch im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht gewollt haben kann.
  • KG, 03.08.2010 - 1 ARs 44/09

    Pauschvergütung für Pflichtverteidiger: Rückzahlungsanspruch für einen

    Der Beschluss, durch den die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle festgestellt hat, dass der Vorschuss zurückzuzahlen ist, und die Verfügung, mit der sie den Rechtsanwalt zur Rückzahlung aufgefordert hat, bedeuten rechtlich die Aufhebung der Verfügung, durch die die Vergütung des Rechtsanwalts entsprechend der Vorschussbewilligung festgesetzt worden ist (vgl. Senat AGS 2010, 295).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

    Dessen hätte es umso mehr bedurft, als die Anwendbarkeit der Verfahrensvorschriften der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in Altfällen gemäß § 61 RVG in Rechtsprechung und Literatur nicht einhellig beurteilt wird (für Anwendung des RVG: KG, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 Ws 164/09 - Schneider, AGS 2004, 221; offen gelassen von OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 2 Ws 306/04 - implizit offengelassen von BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - IX ZR 53/07 - juris Rn. 16; für Anwendung der BRAGO: FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 4 KO 554/08 - OLG Thüringen, Beschluss vom 25. November 2005 - 1 Ws 223/05 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • KG, 10.12.2009 - 1 ARs 11/07 07

    Anwendung des Verfahrensrechts des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auch bei

    Zur weiteren Begründung wird auf den ebenfalls die Beschwerdeführerin betreffenden Beschluß des Senats vom 10. Dezember 2009 (1 Ws 164/09) verwiesen.
  • KG, 10.12.2009 - 1 ARs 11/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Gegenvorstellung gegen unanfechtbare Gebührenentscheidung;

    Zur weiteren Begründung wird auf den ebenfalls die Beschwerdeführerin betreffenden Beschluß des Senats vom 10. Dezember 2009 (1 Ws 164/09) verwiesen.
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