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   LG Aachen, 23.06.2010 - 33 b StVK 453/10   

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https://dejure.org/2010,15356
LG Aachen, 23.06.2010 - 33 b StVK 453/10 (https://dejure.org/2010,15356)
LG Aachen, Entscheidung vom 23.06.2010 - 33 b StVK 453/10 (https://dejure.org/2010,15356)
LG Aachen, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 33 b StVK 453/10 (https://dejure.org/2010,15356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Unterbringung, zwei Verfahren, zwei Maßregelen, Angelegenheiten

  • Burhoff online

    Unterbringung, mehrere Verfahren, einheitlicher Vorgang, eine Angelegenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einmalige Vollstreckung und einmalige Gebührenentstehung in Fall einer Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und Beiordnung des gleichen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 2 ff; StPO § 13 ff.; RVG § 15 Abs. 2
    Einmalige Vollstreckung und einmalige Gebührenentstehung in Fall einer Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und Beiordnung des gleichen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Unterbringung in mehreren Verfahren - was mache ich gebührenrechtlich damit?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Unterbringung in mehreren Verfahren - was mache ich gebührenrechtlich damit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2010, 379
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 30.11.2010 - 2 Ws 780/10

    Vergütungsrechtliche Angelegenheit bei mehreren Verfahren über

    Dementsprechend wird dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG angenommen, wenn ein Auftrag erteilt wurde, ein Rahmen vorliegt und zudem ein innerer Zusammenhang besteht (ebenda; Landgericht Aachen, Beschluss vom 11.11.2008 - 33K StVK 943-944/07 - und Beschluss vom 23.06.2010 - 33b StVK 453/10).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 51 StVK 206/13

    Erinnerung des Pflichtverteidigers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss;

    All dies zeigt, dass - ungeachtet der zumindest fraglichen Möglichkeit einer förmlichen Verbindung mehrerer Strafvollstreckungsverfahren - im Rahmen der Prüfung nach § 67e StGB zwischen mehreren nebeneinander angeordneten Maßregeln jedenfalls ein derart enger sachlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht, dass ein Pflichtverteidiger seine Tätigkeit bei objektiver Betrachtung aufgrund eines einheitlichen Auftrags, im gleichen Rahmen und mit einheitlicher Zielsetzung, mithin im Rahmen derselben Angelegenheit erbringt (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 23. Juni 2010, 33b StVK 453/10, zitiert nach juris).
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