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   OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12   

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https://dejure.org/2013,926
OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12 (https://dejure.org/2013,926)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.2013 - 2 AR 51/12 (https://dejure.org/2013,926)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 2 AR 51/12 (https://dejure.org/2013,926)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Pauschvergütung, Zeitpunkt, Antragstellung

  • openjur.de

    Pauschgebühr nach Antrag des Wahlverteidigers auf Festsetzung der Gebühren gegen die Staatskasse nach Freispruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 RVG, § 42 Abs 1 RVG, § 42 Abs 2 S 2 RVG, § 51 RVG, § 52 Abs 1 RVG
    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger nach Freispruch und nach Festsetzung der Gebühren eines Wahlverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich jetzt noch eine Pauschgebühr beantragen?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wer eine Pauschvergütung will, muss sich das rechtzeitig überlegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger eines freigesprochenen Angeklagten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2013, 188
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 29.01.2004 - 19 WF 256/03

    Rechtsanwaltskosten in einer Umgangssache: Gebührenansatz in Ansehung des bereits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12
    An diese Ausübung seines Gestaltungsrechts ist er gebunden; er kann im Nachhinein keine höhere Gebühr bestimmen (Hartung/Schons/Enders RVG § 14 Rn 10; Gerold/Schmidt RVG 20. Aufl. § 14 Rn 4; KG JurBüro 2004, 484; OLG Bamberg aaO) und es ist ihm nach Auffassung des Senats auch verwehrt, in Widerspruch zu seiner Bestimmung und unter Umgehung ihrer Bindungswirkung nachträglich einen Antrag gemäß § 51 RVG zu stellen.
  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12
    Ferner ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG unzulässig, wenn über einen Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren abschließend entschieden ist (Thüringer OLG Rpfleger 2008, 98 und 2011, 177f.; OLG Celle StraFo 2008, 398; OLG Bamberg DAR 2011, 237).
  • OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10

    Gleichzeitig mit einem Kostenfestsetzungsantrag nach rechtskräftigem Abschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12
    Ferner ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG unzulässig, wenn über einen Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren abschließend entschieden ist (Thüringer OLG Rpfleger 2008, 98 und 2011, 177f.; OLG Celle StraFo 2008, 398; OLG Bamberg DAR 2011, 237).
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10

    Wahlverteidigervergütung: Zulässigkeit eines Antrags auf Festsetzung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12
    Ferner ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG unzulässig, wenn über einen Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren abschließend entschieden ist (Thüringer OLG Rpfleger 2008, 98 und 2011, 177f.; OLG Celle StraFo 2008, 398; OLG Bamberg DAR 2011, 237).
  • OLG Jena, 30.10.2007 - 1 AR (S) 72/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Feststellung der Pauschvergütung für den Wahlanwalt,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12
    Ferner ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG unzulässig, wenn über einen Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren abschließend entschieden ist (Thüringer OLG Rpfleger 2008, 98 und 2011, 177f.; OLG Celle StraFo 2008, 398; OLG Bamberg DAR 2011, 237).
  • OLG Stuttgart, 05.12.2013 - 4a ARs 67/13

    Pflichtverteidigung: Beantragung einer Pauschgebühr nach rechtskräftiger

    gemäß §§ 52 Abs. 1 und Abs. 2, 14 RVG die Festsetzung der Gebühren eines Wahlverteidigers gegen die Staatskasse beantragt und ist diesem Antrag entsprochen worden, ist ein danach gestellter Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 RVG unzulässig (OLG Karlsruhe, 2. Strafsenat, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 2 AR 51/12 -, zitiert nach juris).
  • KG, 02.10.2015 - 1 ARs 26/13

    Pflichtverteidigerkosten: Obergrenze der Pauschgebühr; Zumutbarkeit der gewährten

    Auf die Frage, ob in einem solchen Fall ein danach gestellter Antrag gemäß § 51 RVG unzulässig ist (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 2 AR 51/12 - bei juris = RVGreport 2013, 188 mit krit. Anmerkung Burhoff), kommt es hier aber nicht an.
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