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   BVerwG, 20.08.2014 - 9 KSt 3.14, 9 KSt 3.14 (9 A 7.13)   

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https://dejure.org/2014,24502
BVerwG, 20.08.2014 - 9 KSt 3.14, 9 KSt 3.14 (9 A 7.13) (https://dejure.org/2014,24502)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2014 - 9 KSt 3.14, 9 KSt 3.14 (9 A 7.13) (https://dejure.org/2014,24502)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14, 9 KSt 3.14 (9 A 7.13) (https://dejure.org/2014,24502)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO § 151 Satz 1, § 162 Abs. 1, § 165; ZPO § 758a
    Kosten, erstattungsfähige Aufwendungen, Reisekosten, Behördenbediensteter, Übernachtungskosten, Planfeststellungsverfahren,

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 151 Satz 1, § 162 Abs. 1, § 165

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 Abs 1 VwGO
    Erstattungsfähige Kosten; Reisekosten eines weiteren Behördenmitarbeiters (hier: umfangreiches erstinstanzliches Planfeststellungsverfahren)

  • Wolters Kluwer

    Reisekosten für einen weiteren sachkundigen Behördenmitarbeiter als erstattungsfähige Kosten zur Rechtsverfolgung bei Vertretung einer Behörde in der mündlichen Verhandlung durch einen Behördenbediensteten

  • rewis.io

    Erstattungsfähige Kosten; Reisekosten eines weiteren Behördenmitarbeiters (hier: umfangreiches erstinstanzliches Planfeststellungsverfahren)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 1
    Reisekosten für einen weiteren sachkundigen Behördenmitarbeiter als erstattungsfähige Kosten zur Rechtsverfolgung bei Vertretung einer Behörde in der mündlichen Verhandlung durch einen Behördenbediensteten

  • datenbank.nwb.de

    Erstattungsfähige Kosten; Reisekosten eines weiteren Behördenmitarbeiters (hier: umfangreiches erstinstanzliches Planfeststellungsverfahren)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattung für die Behörde im Verwaltungsprozess

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwesenheit eines weiteren Behördenbediensteten in mündlicher Verhandlung kann erforderlich und damit verbundene Kosten können erstattungsfähig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwesenheit eines weiteren Behördenbediensteten in mündlicher Verhandlung kann erforderlich und damit verbundene Kosten können erstattungsfähig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 984
  • DÖV 2014, 1068
  • RVGreport 2015, 143
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2014 - 9 KSt 3.14
    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (Beschlüsse vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35 S. 2 und vom 6. Oktober 2009 - BVerwG 4 KSt 1009.07 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 47 Rn. 34).

    Zwar ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abzustellen, weswegen es ohne Belang ist, ob sich die Handlung hinterher als unnötig herausstellt (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2000 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 21 W 12/03

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2014 - 9 KSt 3.14
    Das war zumutbar und hätte eine Reise zur Nachtzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO entsprechend; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 21 W 12/03 - NJW-RR 2003, 1654 ) vermieden.
  • BVerwG, 06.10.2009 - 4 KSt 1009.07

    Geltendmachung von Reisekosten aufgrund von Besprechungen mit Sachverständigen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2014 - 9 KSt 3.14
    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (Beschlüsse vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35 S. 2 und vom 6. Oktober 2009 - BVerwG 4 KSt 1009.07 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 47 Rn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15

    Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches

    Dies für sich genommen reicht aber mit Rücksicht auf den auch im Bereich des § 162 Abs. 1 VwGO geltenden Grundsatz der Verpflichtung zur Kosten sparenden Prozessführung (vgl. BVerwG, Beschluss v. 27. Juni 2019 - 2 KSt 1.19 , NVwZ-RR 2019, 975 Rz. 5; Beschluss v. 20. August 2014 - 9 KSt 3/14 , NVwZ-RR 2014, 984, jew. m.w.N.) keinesfalls aus, um eine Kostenerstattung zu rechtfertigen, soweit sich das betroffene Land bei den gerichtlichen Terminen zur mündlichen Verhandlung durch mehr als einen Rechtsanwalt hat vertreten lassen.

    Ein solcher Ausnahmefall kann namentlich in Betracht kommen, wenn ein umfangreiches Streitverfahren mit einer Vielzahl von (teilweise sehr komplizierten) Rechts- und Tatsachenfragen zu verhandeln ist; insoweit kann es im Einzelfall etwa geboten erscheinen, dass der zuständige und verantwortliche Behördenvertreter in der mündlichen Verhandlung insbesondere beim Auffinden der gegebenenfalls vom Gericht in Verfahren der betreffenden Art üblicherweise verlangten Einzelheiten durch einen oder mehrere Sachbearbeiter unterstützt wird (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschluss v. 20. August 2014 - 9 KSt 3/14 , NVwZ-RR 2014, 984 Rz. 3).

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2021 - 1 KN 20/17

    Kostenerinnerung; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung; Reisekosten

    Hiernach liegt der vorliegende Fall ähnlich wie der vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. August 2014 (9 KSt 3.14) entschiedene.

    Danach können die erstattungsfähigen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung auch die Reisekosten für einen weiteren sachkundigen Behördenmitarbeiter umfassen, wenn ein umfangreiches Streitverfahren mit einer Vielzahl von Rechts- und Tatsachenfragen zu verhandeln ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.2014 - 9 KSt 3.14 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 52 = juris Leitsatz und Rn. 3).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem genannten Beschluss auch betont, dass es im Sinne des Kostenminimierungsgebots nicht gerechtfertigt sei, Kosten für zwei Mitarbeiter mit ähnlicher Fachkompetenz aufzuwenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.2014 - 9 KSt 3.14 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 52 = juris, Rn. 4).

  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19

    Aufwendung; Bahnfahrkarte; Behördenvertreter; Deutsche Bahn; Einsparmöglichkeit;

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschluss vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14 <9 A 7.13 > - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 52 Rn. 2), soweit sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11 - NJW 2013, 66 Rn. 9; Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 91 Rn. 49 m.w.N. der Rspr).
  • LG Kempten, 02.07.2018 - 3 Qs 99/18

    Verfahrensgebühr bei Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung durch anwaltliche

    Vielmehr ist die Beratung dahingehend, ob gegen einen Strafbefehl überhaupt Einspruch eingelegt werden oder dieser akzeptiert werden soll, gebührenrechtlich bereits durch die Verfahrensgebühr mit abgegolten (OLG Nürnberg, a.a.O.; s. auch AG Hamburg-St. Georg RVGreport 2015, 143 = AGS 2015, 70 = zfs 2015, 228 = StRR 2015, 200; AG Remscheid AGS 2017, 188 für Nichteinlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid).
  • VGH Bayern, 21.01.2019 - 4 M 18.2683

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Dies ist aber einer Partei, die einen Gerichtstermin wahrnehmen möchte, nach allgemeiner Auffassung nicht zuzumuten (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.2014 - 9 KSt 3.14 - NVwZ-RR 2014, 984; OLG Naumburg, B.v. 8.6.2016 - 12 W 36/16 (KfB) - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.03.2021 - 9 M 21.547

    Fahrtkosten und Verdienstausfall des Ehemanns der Antragstellerin als

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.2014 - 9 KSt 3.14 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 21 M 18.1755

    Zweckentsprechende Rechtsverteidigung durch zwei Prozessvertreter

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.2014 - 9 KSt 3.14 - NVwZ-RR 2014, 984).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 7 KSt 2.21

    Zurückweisung der Erinnerung der Beigeladenen gegen den

    Eine hier nicht zu entscheidende Frage ist, ob im Hinblick auf den Umfang der in einer mündlichen Verhandlung möglicherweise relevanten Sachfragen und der diesbezüglich erforderlichen Akten- und Detailkenntnisse die Anwesenheit eines (weiteren) verantwortlichen bzw. sachbearbeitenden Mitarbeiters der Genehmigungsbehörde oder des Vorhabenträgers für zweckentsprechend erachtet werden darf (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 - juris Rn. 7 und vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 52 Rn. 3).
  • VG München, 14.06.2018 - M 4 M 17.3032

    Erstattungsfähigkeit von Reise- und Übernachtungskosten

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, B.v. 20.8.2014 - 9 KSt 3.14 - BeckRS 2014, 56038 Rn. 2, sog. Gebot der sparsamen Prozessführung).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 7 KSt 1.21

    Zurückweisung der Erinnerung der Beigeladenen gegen den

    Eine hier nicht zu entscheidende Frage ist, ob im Hinblick auf den Umfang der in einer mündlichen Verhandlung möglicherweise relevanten Sachfragen und der diesbezüglich erforderlichen Akten- und Detailkenntnisse die Anwesenheit eines (weiteren) verantwortlichen bzw. sachbearbeitenden Mitarbeiters der Genehmigungsbehörde oder des Vorhabenträgers für zweckentsprechend erachtet werden darf (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 - juris Rn. 7 und vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 52 Rn. 3).
  • VG Freiburg, 18.12.2020 - 6 K 1684/20

    Reisekosten zweier Behördenvertreter in der mündlichen Verhandlung

  • VG Augsburg, 27.07.2023 - Au 2 M 23.1119

    Recht der Bundesbeamten, Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

  • VG Frankfurt/Oder, 03.04.2018 - 1 KE 10/17

    Erstattung der Kosten für die Fahrt zur Rechtsantragstelle

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