Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 03.02.2015 - 2 Qs 8/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2253
LG Saarbrücken, 03.02.2015 - 2 Qs 8/15 (https://dejure.org/2015,2253)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.02.2015 - 2 Qs 8/15 (https://dejure.org/2015,2253)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 2 Qs 8/15 (https://dejure.org/2015,2253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verfahrensgebühr, Grundgebühr, Verhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichzeitiges Anfallen einer Verfahrensgebühr für den Verfahrensabschnitt neben der Grundgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Die Gegenvorstellung hat 212 € gebracht

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Die Gegenvorstellung hat 212 € gebracht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2015, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 13.11.2014 - 2 Ws 553/14

    Vergütungsanspruch des anstelle des verhinderten Wahlverteidigers für einen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.02.2015 - 2 Qs 8/15
    Eine solche Gebühr ist jedoch die Grundgebühr RVG VV 5100, die den Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Fall umfasst (vgl. OLG Nürnberg, StraFo 2015, 39; LG Braunschweig, StraFo 2010, 513 m.w.N.).
  • LG Braunschweig, 19.07.2010 - 7 Qs 22/10

    Ermittlungsverfahren als eigenständiger Rechtsfall mangels Verbindung mit anderen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.02.2015 - 2 Qs 8/15
    Eine solche Gebühr ist jedoch die Grundgebühr RVG VV 5100, die den Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Fall umfasst (vgl. OLG Nürnberg, StraFo 2015, 39; LG Braunschweig, StraFo 2010, 513 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2015 - 2 Qs 8/15

    Gleichzeitiges Anfallen einer Verfahrensgebühr für den Verfahrensabschnitt neben

    Aus dem Wortlaut der Nr. 4100 VV RVG ergibt sich, dass nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG neben der Grundgebühr gleichzeitig stets die Verfahrensgebühr für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der Rechtsanwalt erstmalig mit der Sache befasst wird (Aufgabe der Rechtsprechung aus dem Beschluss v. 3.2. 2015, StRR 2015, 119 = RVGreport 2015, 182).
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