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   BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10   

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BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 (https://dejure.org/2010,10)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 (https://dejure.org/2010,10)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 (https://dejure.org/2010,10)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • openjur.de

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation; Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP))

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 TVG, Art 9 Abs 3 GG, § 97 ArbGG, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 2 Abs 2 TVG
    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 TVG, Art 9 Abs 3 GG, § 97 ArbGG, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 2 Abs 2 TVG
    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen); Vorliegen einer Tariffähigkeit bei Übereinstimmung des Organisationsbereichs einer von Gewerkschaften gebildeten Spitzenorganisation ...

  • hensche.de

    Tarifvertrag

  • bag-urteil.com

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)

  • Betriebs-Berater

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • rewis.io

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)

  • ra.de
  • rewis.io

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariffähigkeit von gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen [Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen CGZP]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Spitzenorganisation nicht originär tariffähig ? Erforderlich Tariffähigkeit aller Mitgliedskoalitionen oder Ausschluss des Einflussses auf tarifpolitische Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (49)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Landesarbeitsgericht verneint Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    CGZP nicht tariffähig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entscheidungsgründe zur Tariffähigkeit der CGZP liegen vor

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Tarifvertragsrecht: Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften, für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung - Folgen für die Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiherbetriebe aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zeitarbeits-Tarifverträge der Nichtgewerkschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    CGZP kann keine Tarifverträge schließen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die CGZP kann keine Tarifverträge schließen

  • tagesschau.de-Archiv (Pressebericht, 14.12.2010)

    Leiharbeiter können Nachzahlungen einklagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Abschluss von Tarifverträgen durch die CGZP Das

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitarbeitsgewerkschaft kann keine Tarifverträge schließen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitarbeits-Gewerkschaft CGZP nicht tariffähig

  • handelsblatt.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Hick-Hack in der Zeitarbeit

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer: Die CGZP kann keine Tarifverträge schließen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Nachzahlungen: in Milliardenhöhe für Zeitarbeiter

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Grundsatzurteil zum Equal Pay

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    CGZP ist nicht tariffähig

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    CGZP Christliche Gewerkschaft nicht tariffähig - Zeitarbeitnehmer können rückwirkend Differenzlohn fordern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    CGZP: Milliarden-Forderungen gegen Zeitarbeitsunternehmen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Equal Pay - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Wann man sich auf das Ergebnis einer voraufgegangenen Betriebsprüfung berufen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Equal Pay: Folgen für die Sozialversicherung zur Tariffähigkeit der CGZP

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Equal pay - Tariffähigkeit der CGZP - Besteht eine rückwirkende Pflicht zur Zahlung von Sozialbeiträgen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    CGZP - Folgen und Verhaltensvorschläge

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit: Equal Pay und Verjährung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer von Zeitarbeitsfirmen - Nachforderung von Lohn für 2007 und später

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    CGZP-Fall: Anspruch auf 30.000 Euro trotz Ausschlussfrist

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Die CGZP ist nicht tariffähig - Der Wandel in der Leiharbeitnehmerbranche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Equal pay - Besteht eine rückwirkende Beitragspflicht in der Sozialversicherung?

  • juve.de (Kurzinformation)

    CGZP nicht tariffähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch von Leiharbeitern auf Nachzahlung von Lohn und Gehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Christlich, aber nicht tariffähig: CGZP - Tarifverträge unwirksam!!!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Christlich, aber nicht tariffähig: CGZP - Tarifverträge unwirksam!!!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnnachforderungen für die Zeitarbeiter der christlichen Gewerkschaften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnnachzahlung für Zeitarbeiter möglich

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften nicht tariffähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Viele Leiharbeiter haben Anspruch auf Lohnnachzahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeitsfirmen unter Druck - höherer Lohn für Leiharbeiter und Nachzahlungen wahrscheinlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeit: Nachforderung von Arbeitsvergütung möglich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeiter können Lohn nachfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tarifunfähigkeit der CGZP

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kampf der Gewerkschaften - ver.di vs. CGZP

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Lohnnachzahlung für Zeitarbeiter möglich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anspruch von Leiharbeitern auf Nachzahlung von Lohn & Gehalt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gleicher Lohn bei Leiharbeit?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unwirksame Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tariffähigkeit der CGZP?

Besprechungen u.ä. (16)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsanmerkung)

    CGZP - endlich da: die Entscheidungsgründe!

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Alternativen zur Zeitarbeit - Wunderwaffe Werkvertrag?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitsbranche: Lohndumping kann Firmen noch teuer zu stehen kommen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    BAG kassiert Billiglohntarifverträge der Christlichen Gewerkschaften

  • blogspot.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    CGZP und das Folgeproblem Ausschlussfrist

  • handelsblatt.com (Entscheidungsanmerkung)

    Sprengstoff für die Zeitarbeitsbranche

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitnehmerüberlassung - Quo Vadis?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist tarifunfähig

  • uni-muenchen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    CGZP-Tarifunfähigkeit und Vertrauensschutz (Prof. Dr. Volker Rieble; BB 2012, 2945-2951)

  • uni-muenchen.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsirrige Bemessung des Arbeitsentgelts und Beitragsschuld (Prof. Volker Rieble und Stephan Vielmeier; ZIP 2011, 789-797)

  • reuter-arbeitsrecht.de (Kurzanmerkung)

    Das BAG meuchelt die CGZP

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tariffähigkeit einer christlichen Gewerkschaft verstärkt Rechtsunsicherheit im Bereich der Leiharbeit

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    CGZP darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen

  • brs-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Auswirkungen der Tarifunfähigkeit der CGZP auf die Praxis

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erdbeben in der Zeitarbeitsbranche: Konsequenzen

  • uni-muenchen.de PDF (Monografie mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeits- und beitragsrechtliche Folgen der CGZP-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Richard Giesen; ZAAR Schriftenreihe, Band 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 302
  • NJW 2011, 1534
  • NZA 2011, 289
  • NZA 2011, 298
  • NJ 2011, 390
  • BB 2011, 691
  • BB 2011, 827
  • DB 2011, 593
  • NZG 2011, 395
  • RdA 2011, 375
 
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Wird zitiert von ... (354)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
    Aus § 97 Abs. 1 ArbGG folgt die prozessuale Befugnis einer räumlich und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern, die Tariffähigkeit einer anderen, ganz oder teilweise denselben Zuständigkeitsbereich beanspruchenden Arbeitnehmervereinigung gerichtlich klären zu lassen (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 27, BAGE 117, 308) .

    Soweit eine antragstellende Koalition die Tariffähigkeit einer anderen Vereinigung bestreitet, muss sie selbst tariffähig sein (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 28 mwN, aaO) .

    Derart widerstreitende Interessen sind allen Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG immanent, in denen über die Tariffähigkeit einer Vereinigung auf Arbeitnehmerseite gestritten wird (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 25; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 32, BAGE 117, 308) .

    Dabei ist grundsätzlich die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 19, BAGE 117, 308) .

    Es handelt sich um die rechtliche Fähigkeit, durch Vereinbarung mit dem sozialen Gegenspieler Arbeitsbedingungen tarifvertraglich mit der Wirkung zu regeln, dass sie für die tarifgebundenen Personen unmittelbar und unabdingbar wie Rechtsnormen gelten (BVerfG 19. Oktober 1966 - 1 BvL 24/65  - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 20, 312; BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 35, BAGE 117, 308) .

    Es ist daher Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (vgl. BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 58, 233) und dabei die im Zustimmungsgesetz vom 25. Juni 1990 zum Ausdruck genommene Willensbekundung der Gesetzgebungsorgane der Bundesrepublik Deutschland zu beachten (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 36, BAGE 117, 308) .

    Dazu gehören die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und eine leistungsfähige Organisation (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 30; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 34, BAGE 117, 308) .

    Eine partielle, auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkte Tariffähigkeit gibt es nicht (5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 24; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56, BAGE 117, 308) .

    Danach kann einer Arbeitnehmervereinigung einerseits die Tariffähigkeit insgesamt nicht versagt werden, wenn die Durchsetzungskraft oder die organisatorische Leistungsfähigkeit in irgendeinem Teilbereich fehlt, während sie andererseits nicht festgestellt werden kann, wenn sie nur in irgendeinem Teilbereich ihrer Tarifzuständigkeit über eine Durchsetzungskraft verfügt (28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 59 f., aaO) .

  • ArbG Berlin, 08.09.2011 - 63 BV 9415/08
    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
    Bei Eingang der Antragsschrift im vorliegenden Verfahren war bereits seit dem 15. April 2008 ein später an das Arbeitsgericht Berlin verwiesenes Beschlussverfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der CGZP anhängig (- 63 BV 9415/08 -) .

    Nach der Aussetzung des Verfahrens - 2 Ca 249/08 - leitete der dortige Kläger das Verfahren - 63 BV 9415/08 - ein.

    b) Die frühere Rechtshängigkeit des vor dem Arbeitsgericht Berlin geführten Beschlussverfahrens - 63 BV 9415/08 - führt nicht zur Unzulässigkeit der gegenwartsbezogenen Feststellungsanträge.

    Die Streitgegenstände des vorliegenden und des Verfahrens - 63 BV 9415/08 - sind trotz der übereinstimmenden Antragsformulierung nicht identisch.

    bb) Streitgegenstand des Verfahrens - 63 BV 9415/08 - ist die Tariffähigkeit der CGZP bei Abschluss des "Entgelttarifvertrags West" mit der Tarifgemeinschaft für Zeitarbeitsunternehmen in der BVD am 22. Juli 2003.

    Der Streitgegenstand des Verfahrens - 63 BV 9415/08 - ist daher auf eine vergangenheitsbezogene Feststellung über die Tariffähigkeit der CGZP beschränkt.

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
    Derart widerstreitende Interessen sind allen Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG immanent, in denen über die Tariffähigkeit einer Vereinigung auf Arbeitnehmerseite gestritten wird (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 25; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 32, BAGE 117, 308) .

    Dazu gehören die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und eine leistungsfähige Organisation (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 30; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 34, BAGE 117, 308) .

    Eine partielle, auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkte Tariffähigkeit gibt es nicht (5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 24; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56, BAGE 117, 308) .

    Die damit verbundene Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit wäre verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 35) .

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
    Diese Bestimmung hat der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2009 dahingehend ausgelegt, dass die DHV für Arbeitnehmer in anderen als kaufmännischen und verwaltenden Berufen nicht tarifzuständig ist (- 1 ABR 36/08 - Rn. 25, BAGE 129, 322) .

    Bei der Auslegung von Satzungsbestimmungen zum Umfang der Tarifzuständigkeit einer Arbeitnehmerkoalition hat daher eine Sichtweise zu unterbleiben, welche zum Wegfall der Tariffähigkeit führen würde, solange eine andere Auslegung nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen möglich ist (10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 44, BAGE 129, 322) .

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
    aa) § 97 Abs. 1 ArbGG dient der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie (BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 18, AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 9) .

    Im Rahmen eines solchen Rechtsstreits muss das Arbeitsgericht das Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG aussetzen, wenn entweder die Tariffähigkeit der abschließenden Arbeitnehmervereinigung streitig ist oder wenn gegen diese Bedenken bestehen, wobei im Arbeitsleben geäußerte Vorbehalte zu berücksichtigen und vom Arbeitsgericht aufzugreifen sind (BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 17, AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 9) .

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
    Es ist daher Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (vgl. BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 58, 233) und dabei die im Zustimmungsgesetz vom 25. Juni 1990 zum Ausdruck genommene Willensbekundung der Gesetzgebungsorgane der Bundesrepublik Deutschland zu beachten (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 36, BAGE 117, 308) .

    Allerdings dürften keine Anforderungen an die Tariffähigkeit gestellt werden, die die Bildung und Betätigung einer Koalition unverhältnismäßig einschränken und so zur Aushöhlung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gesicherten freien Koalitionsbildung und -betätigung führen (20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 58, 233; zuletzt 31. Juli 2007 - 2 BvR 1831/06 ua. - AP LPVG NW § 22 Nr. 2 = EzA GG Art. 9 Nr. 93) .

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
    Aus der vom Arbeitsgericht ergänzten Begründung seines Aussetzungsbeschlusses, die bei der Auslegung der Beschlussformel zu berücksichtigen ist (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164) , wird jedoch deutlich, dass dieses die Tariffähigkeit der CGZP für das Verfahren - 2 Ca 249/08 - nur bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses des dortigen Klägers als entscheidungserheblich ansieht.

    Diese beschränkt sich auf die Vorfrage, wegen derer das Gericht sein Verfahren ausgesetzt hat (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - aaO) .

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
    Materielles Gesetz ist sie dadurch aber nicht geworden ( BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 95, 47 ) .
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
    Dagegen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht von Amts wegen zu prüfen, ob sämtliche in den Vorinstanzen beteiligten Personen, Vereinigungen und Stellen zu Recht angehört wurden (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 113, 82) .
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
    Es handelt sich um die rechtliche Fähigkeit, durch Vereinbarung mit dem sozialen Gegenspieler Arbeitsbedingungen tarifvertraglich mit der Wirkung zu regeln, dass sie für die tarifgebundenen Personen unmittelbar und unabdingbar wie Rechtsnormen gelten (BVerfG 19. Oktober 1966 - 1 BvL 24/65  - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 20, 312; BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 35, BAGE 117, 308) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

  • BAG, 22.03.2000 - 4 ABR 79/98

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Zurückweisung des Wahlvorschlags eines

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

  • BAG, 02.11.1960 - 1 ABR 18/59

    Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation -

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09

    Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden

  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02

    Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 136.82

    Geschäftsverteilungsplan - Beanstandung - Verhinderung - Geschäftsstelle -

  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06

    Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99

    Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 481/07

    Betriebsübergang - Gründung einer Service GmbH

  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

  • BVerwG, 30.08.1983 - 9 C 281.82

    Teilnahme an einer Beerdigung - Arbeitskollege - Triftiger Hinderungsgrund -

  • BFH, 22.12.2004 - II B 166/03

    Besetzung des Gerichts; ehrenamtlicher Richter

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Eine nur mittelbare Betroffenheit oder ein rechtlich nicht geschütztes Interesse, in das Verfahren einbezogen zu werden, reichen nicht aus (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 13, BAGE 145, 205; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 58, BAGE 136, 302) .

    Dies wäre aber der Fall, wenn auch einzelne Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ohne dass sie einen Antrag gestellt haben, in ein solches Verfahren - gegebenenfalls noch in ständigem Wechsel - einzubeziehen wären (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 60, BAGE 136, 302; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen BVerfG 10. März 2014 - 1 BvR 1104/11 -) .

    Das Verfahren dient der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie und soll sicherstellen, dass unter Beteiligung der zuständigen Verbände und obersten Arbeitsbehörden sowie der betroffenen Vereinigung selbst unabhängig von den zufälligen Gegebenheiten des jeweiligen Ausgangsverfahrens ein Höchstmaß an Klarheit über die Befugnis zur tariflichen Normsetzung herbeigeführt wird (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 47, BAGE 136, 302; 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 18) .

  • LAG Hamm, 08.12.2017 - 13 TaBV 72/17

    Unwirksame Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung von

    Nur wenn Anhaltspunkte für eine pflichtwidrige Entscheidung des jeweiligen Betriebsratsmitgliedes vorliegen, kann Veranlassung bestehen, den angegebenen Hinderungsgrund nachzuprüfen und ggf. auf die Ladung eines Ersatzmitgliedes zu verzichten ( Fitting, 28. Aufl., § 25 Rn. 21; siehe zum vergleichbaren Fall eines ehrenamtlichen Richters: BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Das BAG bestätigte mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302 = AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit; Verfassungsbeschwerde verworfen durch Beschluss des BVerfG [Kammer] vom 10.3. 2014 - 1 BvR 1104/11 - NZA 2014, 496) die von den Vorinstanzen getroffene Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP (Beschluss des ArbG Berlin vom 1.4. 2009 - 35 BV 17008/08 - NZA 2009, 740 = ArbuR 2009, 276; auf mehrere Beschwerden hin bestätigt durch Beschluss des LArbG Berlin-Brandenburg vom 7.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - ArbuR 2010, 172 = BB 2010, 1927).

    Unwirksam sind daher zumindest alle von der CGZP bis zum 14.12.2010 geschlossenen Tarifverträge, denn nach der Rechtsprechung der Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit steht rechtskräftig fest, dass die CGZP vom Zeitpunkt ihrer Gründung am 11.12.2002 bis jedenfalls zum 14.12.2010 nicht tariffähig war (für die Zeit vor dem 8.10.2009 vgl BAG Beschluss vom 23.5.2012 - 1 AZB 58/11 - BAGE 141, 382 = AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979; hierzu BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757; für die Zeit ab 8.10.2009 vgl BAG Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302 = AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit; hierzu BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 10.3.2014 - 1 BvR 1104/11 - NZA 2014, 496; BAG Beschluss vom 23.5.2012 - 1 AZB 58/11 - AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979 = NZA 2012, 623; insgesamt vgl auch BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11, aaO, Juris RdNr 20).

    Die Tariffähigkeit der CGZP wurde bereits nach deren ersten Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert (Hinweis auf Schüren in Schüren/Hamann, AÜG, 4. Aufl 2010, § 9 RdNr 107 ff mwN; Ulber, NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen, DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch, RdA 2011, 375).

    ee) Entgegen der Auffassung der Klägerin bedarf es vorliegend auch keiner Vorlage an den EuGH zur Klärung der Frage, ob die Beitragsnacherhebung wegen "equal pay" -Ansprüchen bei Unanwendbarkeit von der CGZP geschlossener Tarifverträge auch für Zeiträume vor dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 (aaO) vermittelt über die Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG gegen das Transparenzgebot bei der Richtlinienumsetzung und die Unternehmerfreiheit nach Art. 16 Grundrechtecharta verstößt (vgl Rieble, BB 2012, 2945, 2949 ff).

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