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   BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98   

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BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98 (https://dejure.org/1999,918)
BAG, Entscheidung vom 05.10.1999 - 4 AZR 668/98 (https://dejure.org/1999,918)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 (https://dejure.org/1999,918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliches Sterbegeld

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge/ Einzelhandel; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 6; ; MTV für den Einzelhandel in Bayern idF vom 22./23. Juni 1993 § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliches Sterbegeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3, Art. 6; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; MTV für den Einzelhandel in Bayern i. d. F. vom 22./23. 6. 1993, § 17
    Tarifliches Sterbegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 303
  • NZA 2000, 1302
  • BB 2000, 884
  • DB 2000, 980
  • RdA 2000, 310
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Nürnberg, 03.06.1998 - 4 Sa 451/97

    Anforderungen an das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
    Landesarbeitsgericht Nürnberg - 4 Sa 451/97 -.

    4 AZR 668/98 4 Sa 451/97.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 3. Juni 1998 - 4 Sa 451/97 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
    Es bleibt ausdrücklich dahingestellt, ob Tarifvertragsparteien an die Grundrechte, insbesondere an Art. 3 Abs. 1 GG, und an den daraus abzuleitenden allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (siehe auch BVerfG Beschluß vom 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - EzA GG Art. 3 Nr. 72 a).

    Im Beschluß vom 21. Mai 1999 über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, worin einem Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ein tariflicher Verheiratetenzuschlag versagt worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich offengelassen, ob die Tarifvertragsparteien an den allgemeinen aus Art. 3 Abs. 1 GG fließenden Gleichheitssatz gebunden sind (BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - EzA GG Art. 3 Nr. 72 a).

  • BAG, 06.04.1955 - 1 AZR 365/54

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung von Männern und Frauen

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat eine unmittelbare Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundrechte, vor allem an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, mit Rücksicht auf Art. 1 Abs. 3 GG ständig angenommen (BAG seit 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258, 262; 6. April 1955 - 1 AZR 365/54 - BAGE 1, 348, 352).
  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 5 b dd (1) der Gründe).
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat eine unmittelbare Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundrechte, vor allem an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, mit Rücksicht auf Art. 1 Abs. 3 GG ständig angenommen (BAG seit 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258, 262; 6. April 1955 - 1 AZR 365/54 - BAGE 1, 348, 352).
  • BAG, 18.06.1963 - 5 AZR 146/62

    Leitender Angestellter - Verkehrs-Aktiengesellschaft - Sittenwidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
    Während bei einer stattgebenden Entscheidung lediglich über den vorgreiflichen Antrag, hier also den Auskunftsanspruch entschieden werden darf, wird eine abweisende Entscheidung zu allen Anträgen für zulässig erachtet, insbesondere wenn Auskunftsanspruch und Leistungsanspruch aus dem gleichen Grund abgewiesen werden (BAG 18. Juni 1963 - 5 AZR 146/62 - BAGE 14, 212, 223 f.; BGH 8. Mai 1985 - IV a ZR 138/83 - BGHZ 94, 268, 275).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts meint, daß (nur) die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte zu einer richterlichen Kontrolle von Tarifregelungen führt (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118, 124).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
    Während bei einer stattgebenden Entscheidung lediglich über den vorgreiflichen Antrag, hier also den Auskunftsanspruch entschieden werden darf, wird eine abweisende Entscheidung zu allen Anträgen für zulässig erachtet, insbesondere wenn Auskunftsanspruch und Leistungsanspruch aus dem gleichen Grund abgewiesen werden (BAG 18. Juni 1963 - 5 AZR 146/62 - BAGE 14, 212, 223 f.; BGH 8. Mai 1985 - IV a ZR 138/83 - BGHZ 94, 268, 275).
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 23. April 1986 über eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP BGB § 611 Deputat Nr. 3) zur Auslegung eines Sozialplanes, der seinerseits auf eine tarifvertragliche Regelung verwies (Barabgeltungsanspruch für sog. Hausbrandkohle), erkannt, eine Bindung des Richters an die Grundrechte bei der streitentscheidenden Tätigkeit auf dem Gebiet des Privatrechts (hier: Auslegung von Sozialplänen) komme zwar nicht unmittelbar, wohl aber insoweit in Betracht, als das Grundgesetz in seinem Grundrechtsabschnitt zugleich Elemente objektiver Ordnung aufgerichtet habe, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts Geltung haben, mithin auch das Privatrecht beeinflussen (BVerfG 23. April 1986 - 2 BvR 487/80 - BVerfGE 73, 261).
  • BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 1066/77

    Auslegung eines Sozialplans - Hausbrand

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 23. April 1986 über eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP BGB § 611 Deputat Nr. 3) zur Auslegung eines Sozialplanes, der seinerseits auf eine tarifvertragliche Regelung verwies (Barabgeltungsanspruch für sog. Hausbrandkohle), erkannt, eine Bindung des Richters an die Grundrechte bei der streitentscheidenden Tätigkeit auf dem Gebiet des Privatrechts (hier: Auslegung von Sozialplänen) komme zwar nicht unmittelbar, wohl aber insoweit in Betracht, als das Grundgesetz in seinem Grundrechtsabschnitt zugleich Elemente objektiver Ordnung aufgerichtet habe, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts Geltung haben, mithin auch das Privatrecht beeinflussen (BVerfG 23. April 1986 - 2 BvR 487/80 - BVerfGE 73, 261).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    An dieser Begründung für die unmittelbare Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundrechte hat das Bundesarbeitsgericht überwiegend bis heute festgehalten (ua. 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257; 13. Mai 1997 - 3 AZR 66/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 36; 4. April 1999 - 3 AZR 729/98 - nv.; zustimmend Löwisch in Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 155, 156 und Anm. zu BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - RdA 2000, 310).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 232/00

    Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens

    Im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1999 (- 1 BvR 726/98 - EzA GG Art. 3 Nr. 72 a, zu II Abs. 2 der Gründe) hat der Senat es ausdrücklich dahingestellt bleiben lassen, ob Tarifvertragsparteien an die Grundrechte, insbesondere an Art. 3 Abs. 1 GG und an den daraus abgeleiteten allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (Senat 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 70 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 40; 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 16 = EzA GG Art. 3 Nr. 90).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. etwa BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - BAGE 92, 303, 306 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 70 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 40, zu II 2 der Gründe).
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