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   BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08   

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https://dejure.org/2008,2418
BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08 (https://dejure.org/2008,2418)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2008 - EnVR 1/08 (https://dejure.org/2008,2418)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2008 - EnVR 1/08 (https://dejure.org/2008,2418)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zwischenentscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde in einem Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als ein "in der Hauptsache" erlassener Beschluss; Voraussetzungen einer Beschwerdebefugnis i.S.d. § 75 Abs. 2 EnWG im Falle eines fehlenden ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Zwischenentscheidung eines OLG über die Zuverlässigkeit einer Beschwerde (citiworks)

  • Judicialis

    EnWG § 75 Abs. 2; ; EnWG § 86 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 75 Abs. 2; EnWG § 86 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Beschwerdebefugnis i.S.d. § 75 Abs. 2 EnWG im Falle eines fehlenden Beiladungsantrags wegen Unkenntnis der Öffentlichkeit vom Verfahren; Zwischenentscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde in einem Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz ( ...

  • rechtsportal.de

    EnWG § 75 Abs. 2 ; EnWG § 86 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Beschwerdebefugnis i.S.d. § 75 Abs. 2 EnWG im Falle eines fehlenden Beiladungsantrags wegen Unkenntnis der Öffentlichkeit vom Verfahren; Zwischenentscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde in einem Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz ( ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zwischenentscheidung von OLG im Verfahren nach EnWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdE 2009, 185
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.1991 - KVR 1/91

    Unzulässige Rechtsbeschwerde - Nebenentscheidung - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind nach der Rechtsprechung des Senats zu dem vergleichbaren Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 GWB in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (BGHZ 34, 47, 50 f. - IG Bergbau; ebenso BGH, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - Auskunftsbescheid; Beschl. v. 15.10.1991 - KVR 1/91, WuW/E 2739, 2740).

    Mit dem Merkmal "Entscheidung in der Hauptsache" in § 86 EnWG erstrebte der Gesetzgeber - ebenso wie durch dasselbe Merkmal in § 74 GWB a.F. (BGH, Beschl. v. 15.10.1991 - KVR 1/91, WuW/E 2739, 2740) - eine wirksame Entlastung des Bundesgerichtshofs.

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 54 Abs. 2, § 63 Abs. 2 GWB ist ein Dritter in erweiternder Auslegung dieser Vorschriften befugt, gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung Beschwerde einzulegen, wenn in seiner Person die subjektiven Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen, sein Antrag auf Beiladung allein aus Gründen der Verfahrensökonomie abgelehnt worden ist und er geltend machen kann, durch die Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen zu sein (BGHZ 169, 370 Tz. 18 ff. - pepcom).

    Dafür reichen erhebliche wirtschaftliche Interessen aus (BGHZ 169, 370 Tz. 11 - pepcom).

  • BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60

    Ablehnung der Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind nach der Rechtsprechung des Senats zu dem vergleichbaren Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 GWB in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (BGHZ 34, 47, 50 f. - IG Bergbau; ebenso BGH, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - Auskunftsbescheid; Beschl. v. 15.10.1991 - KVR 1/91, WuW/E 2739, 2740).
  • BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83

    Co op AG/Supermagazin GmbH

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
    Daraus folgt zugleich, dass citiworks durch die angefochtene Entscheidung individuell und unmittelbar betroffen und damit materiell beschwert ist (vgl. BGH, Beschl. v. 10.4.1984 - KVR 8/83, WuW/E 2077, 2078 f. - Coop-Supermagazin).
  • BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen einen Auskunftsbeschluss des

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind nach der Rechtsprechung des Senats zu dem vergleichbaren Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 GWB in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (BGHZ 34, 47, 50 f. - IG Bergbau; ebenso BGH, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - Auskunftsbescheid; Beschl. v. 15.10.1991 - KVR 1/91, WuW/E 2739, 2740).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-439/06

    citiworks - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 20 Abs. 1 -

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
    Ohne Bedeutung für die materielle Beschwer ist, dass die Regelung über die Freistellung der Objektnetze in § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG nach der Entscheidung des Gerichthofs der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Mai 2008 (C-439/06, RdE 2008, 245 - citiworks AG) mit Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG (ABl. EG Nr. L 176, S. 37) nicht vereinbar ist und diese Wertung möglicherweise auf die übrigen Alternativen des § 110 Abs. 1 EnWG zu übertragen ist.
  • BGH, 29.04.1971 - KVR 1/71

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist (§ 65 GWB)

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
    Deshalb sind - neben den in § 85 EnWG für entsprechend anwendbar erklärten Bestimmungen der Zivilprozessordnung - zumindest auch die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung analog anzuwenden, wenn und soweit das Energiewirtschaftsgesetz einzelne Fragen nicht regelt (ebenso für das vergleichbare Verfahren nach dem GWB BGHZ 56, 155, 156 - Bayerischer Bankenverband; K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 73 Rdn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 3 Kart 48/17

    Begriff der Kundenanlage i.S. von § 3 Nr. 24a EnWG

    Für das Kriterium der Interessenberührung wird als ausreichend erachtet, dass durch das Verhalten des Netzbetreibers wirtschaftliche Interessen berührt sind, eine Berührung rechtlicher Interessen ist nicht gefordert (BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08, Rn. 17, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2006, VI-3 Kart 161/06).
  • BGH, 17.11.2009 - EnVR 56/08

    Pumpspeicherkraftwerke

    Für die Annahme einer materiellen Beschwer reicht es aus, dass der Betroffene durch die angefochtene Entscheidung individuell und unmittelbar betroffen ist (BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - EnVR 1/08, WuW/E D-ER 2535 Tz. 18 - citiworks; Beschl. v. 14.10.2008 - EnVR 79/07, WuW/E DE-R 2512 Tz. 7 ff. - Ulm/Neu-Ulm).
  • BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10

    Stromnetznutzungsentgelt V

    Dafür reichen zwar erhebliche wirtschaftliche Interessen aus (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 17 - citiworks).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Dritter in erweiternder Auslegung des § 75 Abs. 2 EnWG befugt, gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung Beschwerde einzulegen, wenn in seiner Person die subjektiven Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen, sein Antrag auf Beiladung allein aus Gründen der Verfahrensökonomie abgelehnt worden ist oder er einen solchen Antrag nicht rechtzeitig stellen konnte und er geltend machen kann, durch die Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen zu sein (Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 14 und 16 - citiworks).

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