Rechtsprechung
BGH, 23.06.2009 - EnVR 48/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Netzanschluss
EnWG § 17 Abs. 1, Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Letztverbrauchers auf Anschluss an eine von ihm gewählte Netzebene oder Umspannebene - Abwägung aller im Einzelfall relevanten Belange für die Beurteilung einer Unzumutbarkeit der Gewährung des Netzanschlusses für einen Netzbetreiber
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Anspruch des Letztverbrauchers auf Anschluss an eine von ihm gewählte Netz- oder Umspannebene
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EnWG § 17 Abs. 1; EnWG § 17 Abs. 2
Anspruch eines Letztverbrauchers auf Anschluss an eine von ihm gewählte Netzebene oder Umspannebene; Abwägung aller im Einzelfall relevanten Belange für die Beurteilung einer Unzumutbarkeit der Gewährung des Netzanschlusses für einen Netzbetreiber - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewährung des Netzanschlusses zumutbar?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- paluka.de (Kurzinformation)
BGH bestätigt Wahlrecht hinsichtlich der Netzebene
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - 3 Kart 210/07
- BGH, 23.06.2009 - EnVR 48/08
Papierfundstellen
- RdE 2009, 336
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
Arealnetz
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 48/08
Der gesetzlichen Regelung liegen das Ziel der Gewährleistung der Versorgungssicherheit und - gleichberechtigt - das Ziel einer Liberalisierung der Energiemärkte zugrunde (vgl. BGHZ 163, 296, 307 - Arealnetz). - OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - 3 Kart 210/07
Zur Unzulässigkeit von internen Verfahrensanweisungen eines …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 48/08
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Betroffenen hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen (OLG Düsseldorf ZNER 2008, 238).
- OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 181/15
Rechte und Pflichten des Energieversorgers bei drohendem Kapazitätsmangel an …
Ob die Gewährung des Netzanschlusses für den Netzbetreiber unzumutbar ist, lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 48/08, BeckRS 2009, 22855; Beschluss vom 11.12.2012, EnVR 8/12, BeckRS 2013, 3161) nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen. - BGH, 11.12.2012 - EnVR 8/12
Netzanschluss Biogasaufbereitungsanlage
Ob die Gewährung des Netzanschlusses für den Netzbetreiber unzumutbar ist, lässt sich nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnVR 48/08, RdE 2009, 336 Rn. 21 mwN - Netzanschluss) nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen. - OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19 Danach kommt es nicht darauf an, dass sich ein Anspruch des Letztverbrauchers auf freie Wahl der Netz- oder Umspannebene nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 EnWG ergibt, da er jedenfalls aus der Konzeption der Vorschrift folgt: Nach der Gesetzesbegründung zur Verordnungsermächtigung in § 17 Abs. 3 S. 2. Nr. 3 EnWG handelt es sich bei der Frage, auf welcher Ebene der Netzanschluss gewährt werden soll, um eine solche der Zumutbarkeit des Netzanschlusses i.S. des § 17 Abs. 2 EnWG, was wiederum voraussetzt, dass der Anschlussnehmer nach § 17 Abs. 1 EnWG im Grundsatz einen Anspruch auf Anschluss an eine von ihm gewählte Netzebene hat (BGH Beschluss v. 23.06.2009, EnVR 48/08, Rn. 13, juris).
- OLG Düsseldorf, 05.09.2012 - 3 Kart 58/11
Regelungsgehalt der durch Festlegung vom 8. September 2010 - BK 8-10/004 - …
§ 17 Abs. 1 EnWG begrenzt den Anspruch des Letztverbrauchers nicht auf einen Anschluss an das Stromnetz nach Maßgabe der Bestimmung des Netzbetreibers, sondern räumt ihm im Grundsatz einen Anspruch auf Anschluss an eine von ihm gewählte Netz- oder Umspannebene ein (BGH Kartellsenat, Beschluss vom 23.06.2009 - EnVR 48/08 -).