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   BGH, 30.04.2013 - EnVR 22/12   

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https://dejure.org/2013,12610
BGH, 30.04.2013 - EnVR 22/12 (https://dejure.org/2013,12610)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2013 - EnVR 22/12 (https://dejure.org/2013,12610)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2013 - EnVR 22/12 (https://dejure.org/2013,12610)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG

    § 4 Abs 3 S 1 Nr 2 ARegV, § 26 Abs 2 ARegV
    Teilweiser Übergang eines Energieversorgungsnetzes im Lauf eines Kalenderjahres: Bestimmung der für eine Anpassung der Erlösobergrenzen maßgeblichen Kosten; dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines aufnehmenden Netzbetreibers zur Anpassung der festgelegten Erlösobergrenzen nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ARegV an eingetretene Änderungen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zu den Regelungen in §§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 26 Abs. 2 ARegV

  • rewis.io

    Teilweiser Übergang eines Energieversorgungsnetzes im Lauf eines Kalenderjahres: Bestimmung der für eine Anpassung der Erlösobergrenzen maßgeblichen Kosten; dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines aufnehmenden Netzbetreibers zur Anpassung der festgelegten Erlösobergrenzen nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ARegV an eingetretene Änderungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Erlösobergrenzen angepasst: Wie sind die Kosten zu bestimmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übertragung eines Teilnetzes im Laufe eines Kalenderjahres - Anpassung der Erlösobergrenzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdE 2013, 321
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - EnVR 22/12
    Das ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, BVerfGE 137, 1, 16 f. Rn. 56).

    Sie ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes aber nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfGE 137, 1, 17 f. Rn. 57 f.).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - EnVR 22/12
    Das ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, BVerfGE 137, 1, 16 f. Rn. 56).
  • BGH, 06.10.2015 - EnVR 18/14

    Stadtwerke Schwerte GmbH - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache:

    Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Festlegung einer Erlösobergrenze für ein bestimmtes Netz oder einen bestimmten Netzbetreiber in der Regel ihre Grundlage verliert, wenn wesentliche Teile des Netzes übertragen werden (Senatsbeschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 16 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).

    Aufgrund dessen enthebt auch ein übereinstimmender Antrag der beiden Netzbetreiber die Regulierungsbehörde nicht der Prüfung, ob dieser Vorschlag eine - auch im Interesse der Netznutzer - sachgerechte Aufteilung der Erlösobergrenze vorsieht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 26 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG zu einer - vom Senat verneinten - Abdingbarkeit des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV).

    Dies vermag aber eine Abdingbarkeit des § 26 Abs. 2 Satz 1 ARegV durch eine Vereinbarung zwischen den Netzbetreibern im Hinblick auf die anerkennenswerten Interessen der Netznutzer nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 25 f. - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV).

  • BGH, 09.11.2021 - EnVR 36/20

    Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme

    aa) Eine echte Rückwirkung, die grundsätzlich gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstößt und daher unzulässig ist, liegt schon nicht vor, weil nicht nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingegriffen wird (vgl. BVerfG, NVwZ 2016, 300 Rn. 41; NJW 2021, 2424 Rn. 52; BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 52 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).

    Dass die Regelung lediglich Wirkungen für die Anpassung der Erlösobergrenzen in der künftigen (vierten) Regulierungsperiode trifft, ist ein weiterer Grund, weshalb von einem abgeschlossenen Sachverhalt nicht ausgegangen werden kann (vgl. BGH, RdE 2013, 321 Rn. 53 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).

    (d) Die Enttäuschung des ohnehin wenig schutzwürdigen Vertrauens der betroffenen Netzbetreiber erscheint bei der gebotenen Gesamtabwägung zumutbar, zumal auch die Interessen der Netznutzer zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, RdE 2013, 321 Rn. 56 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 118/14

    Anforderungen an den Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eines höheren als des

    Auch der Bundesgerichtshof hat den Begriff Betriebsvereinbarung in seiner Entscheidung zur Bedeutung des § 11 Abs. 2 Nr. 9 ARegV für den Netzübergang nach § 26 ARegV als Synonym für den Begriff "betriebliche Vereinbarung" verwendet (BGH, Beschluss vom 30.04.2013, EnVR 22/12, Rdn. 30 a.E. -Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).
  • BGH, 12.07.2016 - EnVR 15/15

    Unbefristete Genehmigung - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren:

    Zwar kann auch von einer mit Wirkung für die Zukunft angeordneten Änderung eine "unechte" Rückwirkung ausgehen, die selbst bei Gesetzen und Verordnungen unter bestimmten Voraussetzungen mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nicht vereinbar ist (vgl. dazu BVerfGE 127, 1, 16 ff.; BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 56 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).
  • BGH, 18.10.2016 - EnVR 27/15

    Infrawest GmbH - Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen bei der

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dadurch der mit dem Gesetzeszweck nicht in Einklang stehende Anreiz vermieden wird, Gewinnsteigerungen gerade durch Einsparungen in Tätigkeitsbereichen zu erzielen, deren Erhaltung und Förderung sich der Gesetzgeber an anderer Stelle besonders angenommen hat (BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 46 f. - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 72/12

    Enervie AssetNetWork GmbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen für einen

    Der Senat hat hieraus die Schlussfolgerung gezogen, dass beide Kostenarten bei einer Anpassung der Erlösobergrenzen gemäß § 4 ARegV für die gesamte Regulierungsperiode gleich zu behandeln sind, obwohl der Wortlaut von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV in der bis 8. September 2010 geltenden Fassung nur für die Kosten der Inanspruchnahme vorgelagerter Netze ausdrücklich vorsah, auf das Kalenderjahr abzustellen, für das die Erlösobergrenze Anwendung finden soll (BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 80 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).

    Wie bereits oben dargelegt wurde, ergab sich schon nach der früher geltenden Fassung aus dem Sinn und Zweck von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV, dass Kosten, die auf Entgelten für die Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen gemäß § 18 StromNEV beruhen, nicht anders zu behandeln sind als Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze (BGH, RdE 2013, 321 Rn. 80 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 113/13

    Ermittlung der Erlösobergrenzen eines Gasnetzbetreibers

    Auch der Bundesgerichtshof hat den Begriff Betriebsvereinbarung in seiner Entscheidung zur Bedeutung des § 11 Abs. 2 Nr. 9 ARegV für den Netzübergang nach § 26 ARegV als Synonym für den Begriff "betriebliche Vereinbarung" verwendet (BGH, Beschluss vom 30.04.2013, EnVR 22/12, RN 30 a.E. -Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Kart 116/15

    Begriff der vorgelagerten Netzebene i.S. von § 18 StromNEV

    Der Senat hat hieraus die Schlussfolgerung gezogen, dass beide Kostenarten bei einer Anpassung der Erlösobergrenzen gem. § 4 ARegV für die gesamte Regulierungsperiode gleich zu behandeln sind, obwohl der Wortlaut von § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ARegV in der bis 08.09.2010 geltenden Fassung nur für die Kosten der Inanspruchnahme vorgelagerter Netze ausdrücklich vorsah, auf das Kalenderjahr abzustellen, für das die Erlösobergrenze Anwendung finden soll (BGH, RdE 2013, 321 = BeckRS 2013, 09926 Rn. 80 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - 3 Kart 32/22

    Begriff der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile im Sinne von § 11 Abs.

    Die Vorschrift schreibt bei einer Änderung von (dauerhaft) nicht beeinflussbaren Kostenanteilen nach § 11 Abs. 2 Satz 1 bis 3 ARegV eine Anpassung der festgelegten Erlösobergrenze jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres vor (BGH, Beschl. v. 30.04.2013 - EnVR 22/12, juris Rn. 15 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2012 - 202 EnWG 2/11

    Energieversorgungsrecht: Pflicht zur Anpassung der Erlösobergrenzen durch ein

    Das Aktenzeichen des BGH lautet: EnVR 22/12.
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