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   BGH, 07.03.2017 - EnZR 56/15   

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https://dejure.org/2017,8963
BGH, 07.03.2017 - EnZR 56/15 (https://dejure.org/2017,8963)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - EnZR 56/15 (https://dejure.org/2017,8963)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - EnZR 56/15 (https://dejure.org/2017,8963)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 S 1 EnWG, § 19 GWB, § 20 GWB, § 29 GWB, § 315 BGB
    Energielieferungsvertrag: Zustandeskommen eines Grundversorgungsvertrags bei Stromentnahme; kartellrechtliche Zulässigkeit einer Preisspaltung zwischen Grundversorgungs- und Sondertarifkunden; Billigkeitskontrolle

  • IWW

    § 150 BGB, § ... 19 Abs. 1 GWB, § 36 Abs. 1 EnWG, § 315 BGB, Nr. 2300 RVG, §§ 812 ff. BGB, § 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG, § 2 StromGVV, § 41 EnWG, § 29 GWB, § 134 BGB, § 36 EnWG, § 138 Abs. 1, 2 BGB, § 19 GWB, §§ 19, 20 GWB, § 315 Abs. 3 BGB, § 561 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 150 Abs. 1, § 148 BGB, § 145 BGB, § 151 BGB, § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 814 BGB, § 812 BGB, § 242 BGB, § 319 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Leistungsangebots eines Versorgungsunternehmens als Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrages in Form einer sogenannten Realofferte; Vorhaltung der Energie und der Möglichkeit der Energieentnahme an den ordnungsgemäßen Entnahmevorrichtungen ...

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 36 Abs. 1 EnWG, §§ 19, 20, 29 GWB, § 315 BGB
    Voraussetzungen für eine Preisspaltung im Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 EnWG

  • rewis.io

    Energielieferungsvertrag: Zustandeskommen eines Grundversorgungsvertrags bei Stromentnahme; kartellrechtliche Zulässigkeit einer Preisspaltung zwischen Grundversorgungs- und Sondertarifkunden; Billigkeitskontrolle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Leistungsangebots eines Versorgungsunternehmens als Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrages in Form einer sogenannten Realofferte; Vorhaltung der Energie und der Möglichkeit der Energieentnahme an den ordnungsgemäßen Entnahmevorrichtungen ...

  • datenbank.nwb.de

    Energielieferungsvertrag: Zustandeskommen eines Grundversorgungsvertrags bei Stromentnahme; kartellrechtliche Zulässigkeit einer Preisspaltung zwischen Grundversorgungs- und Sondertarifkunden; Billigkeitskontrolle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdE 2018, 27
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 29.10.2019 - KZR 39/19

    Trassenentgelte

    Werden von einem marktbeherrschenden Unternehmen unter Verstoß gegen Art. 102 Satz 2 Buchstabe a, c AEUV unangemessene oder diskriminierende Preise verlangt, so sind die Verträge soweit die Preise missbräuchlich überhöht sind, nach § 134 BGB wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig (allgemeine Meinung, vgl. nur Bulst in Langen/Bunte, Kartellrecht Bd. 2, 13. Aufl., Art. 102 AEUV Rn. 393; K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht Bd. I, Anh. 2 VO 1/2003 Rn. 7; Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht Bd. 1, 13. Aufl., § 19 GWB Rn. 488, jeweils mwN); im Übrigen behält der Vertrag seine Wirksamkeit (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2017 - EnZR 56/15, NZKart 2017, 245 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2022 - 5 W 2/22

    Zulässigkeit unterschiedlicher Stromtarife für Neukunden und Bestandskunden;

    Indessen ist ein Energieversorgungsunternehmen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch im Rahmen der Grundversorgung frei, verschiedene, wie etwa verbrauchsabhängige Tarife anzubieten (vgl. BGH, Urt. v. 07.03.2017 - EnZR 56/15, Rn. 25; v. 31.07.2013 - VIII ZR 162/09, Rn. 34; v. 11.05.2011 - VIII ZR 42/10, Rn. 32; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.04.2011 - VI-2 U (Kart) 3/09, Rn. 19; sämtlich zit. nach juris; ebenso: Kment/Rasbach, EnWG, 2. A., 2019, § 36 Rn. 15; Säcker/Busche, BerlKommEnR, 4. A., 2019, vor § 36 Rn. 11).
  • VG Berlin, 30.06.2017 - 4 K 16.15

    Fernwärme im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

    Objektiv aus der Sicht des Erklärungsgegners (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2017 - EnZR 56/15 -, juris Rn. 22) war die Erklärung des Klägers bei Abschluss der 1. Ergänzungsvereinbarung in Ermangelung eines erkennbaren sachlichen Ausschlusses für Fernwärme jedoch nur dahin zu verstehen, dass eine vollständige Ersetzung des Vertragswortlauts des § 16 Abs. 1 KV durch den entsprechenden Wortlaut der 1. EV gewollt war.
  • OLG München, 06.06.2018 - 7 U 3836/17

    Zustandekommen und Inhalt eines Stromlieferungsvertrages

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt ein Energielieferungsvertrag zwischen dem Abnehmer und dem Versorger dadurch zustande, dass der Abnehmer mit der Abnahme von Energie aus dem Netz des Versorgers beginnt (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 2.7.2014 - VI ZR 316/13, Rz. 10; Urteil vom 7.3.2017 - EnZR 56/15, Rz. 18; jeweils m.w.Nachw.).

    So ist im Urteil vom 2.7.2014 (a.a.O., Rz. 21) von einer "Realofferte zum Abschluss eines unbefristeten Grundversorgungsvertrags" die Rede; das Urteil vom 7.3.2017 (a.a.O. Rz. 23) spricht von einem "zu dem jeweiligen allgemeinen Tarifen zustande" gekommenen Stromlieferungsvertrag.

    Der Bundesgerichtshof steht demgegenüber auch und insbesondere nach Inkrafttreten des EnWG auf dem Standpunkt (vgl. zuletzt das - nach der Entscheidung des OLG Schleswig ergangene - Urteil vom 7.3.2017 - EnZR 56/15, Rz. 18), dass die Lehre vom Realvertrag dazu dient, einen ersichtlich nicht gewollten vertragslosen Zustand bei den zugrunde liegenden Versorgungsleistungen zu vermeiden.

  • OLG Köln, 02.03.2022 - 6 W 10/22

    Grundversorgung mit Strom und Gas: Gesplittete Neukundentarife können zulässig

    Der Grundsatz der Preisgleichheit, den § 36 Abs. 1 EnWG normiert, weil aufgrund der Versorgungspflicht das Wettbewerbsprinzip nicht greift (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2017 - EnZR 56/15, RdE 2018, 27), führt vor diesem Hintergrund zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17

    Möglichkeit der fristwahrenden Einlegung einer Berufung bei dem nach § 119 GVG

    Geht es dagegen um das "Ob" eines Vertragsschlusses im Zusammenhang mit der Grundversorgungspflicht des § 36 EnWG, so greift § 102 EnWG ein (vgl. Senatsurteil vom 7. März 2017 - EnZR 56/15, RdE 2018, 27 Rn. 16 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 8 U 97/16

    Darlehensrückzahlungsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegen eine

    Maßgebend für die Reichweite der Erklärungen der Parteien ist ihr wirklicher Wille, zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Erklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck und die Interessenlage der Beteiligten heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 7. März 2017 - EnZR 56/15 -, juris, Rn. 30).
  • LG Frankfurt/Main, 14.06.2022 - 6 O 6/22
  • LG Dortmund, 31.03.2022 - 16 O 10/22

    Grundversorger, Ersatzversorger, Grundversorgungstarif, Ersatzversorgungstarif,

  • OLG Frankfurt, 23.10.2019 - 13 U 99/18

    Finanzplankredit bei Ausscheiden aus der Gesellschaft kündbar

  • LG Berlin, 21.02.2018 - 2 O 340/16

    Konzessionsvertrag zwischen dem Bundesland Berlin und einem Gasversorger über die

  • LG Amberg, 06.09.2021 - 22 O 828/20

    Kein Anspruch des Energieversorgers gegen den Eigentümer eines vermieteten

  • LG Köln, 08.02.2022 - 31 O 14/22
  • AG Bad Urach, 27.03.2023 - 1 C 276/22
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2020 - 27 U 18/19
  • KG, 14.12.2020 - 8 U 66/19

    Mietverhältnis zu Ende: Wer ist Bezieher des Stroms?

  • LG Aachen, 29.10.2020 - 2 S 52/20

    Zustandekommen Gaslieferungsvertrag - Gaslieferung Mietshaus

  • KG, 05.11.2020 - 8 U 66/19

    Konkludenter Abschluss eines Stromlieferungsvertrags durch die Stromentnahme der

  • OLG Hamm, 12.09.2022 - 4 U 114/22

    Energiewirtschaftssache; Berufung; Zuständigkeit; Verweisung

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