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   OLG Celle, 17.04.2000 - 7 W 2/99 (L)   

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https://dejure.org/2000,9792
OLG Celle, 17.04.2000 - 7 W 2/99 (L) (https://dejure.org/2000,9792)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.04.2000 - 7 W 2/99 (L) (https://dejure.org/2000,9792)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. April 2000 - 7 W 2/99 (L) (https://dejure.org/2000,9792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft trotz späterer entgegengesetzter Willensäußerung; Kosten des Verfahrens über Nichthofeigenschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 HöfeVfO ; § 11 Abs. 1 Buchst. a HöfeVfO
    Hofauflösung ; Wille des Hofeigentümers; Bewirtschaftungsaufgabe; Hofeigenschaft; Leistungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hofauflösung ; Wille des Hofeigentümers; Bewirtschaftungsaufgabe; Hofeigenschaft; Leistungsfähigkeit

  • Judicialis

    HöfeVfO § 5; ; HöfeVfO § 11 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeVfO § 5 § 11 Abs. 1 lit. a
    Hofeigenschaft - Auflösung der Betriebseinheit - Wiederherstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 2000, 193
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    c) Nur ein nach dem Willen des Erblassers lediglich vorübergehend ruhender ("entspannter") Betrieb kann wiederaufgenommen ("wiederangespannt") werden, nicht hingegen ein bereits dauerhaft aufgelöster (Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 10. Aufl., § 1 HöfeO Rn. 142, 144; Steffen/Ernst, HöfeO, 3. Aufl., § 1 Rn. 41; zu dem Ausnahmefall des Rückgängigmachens der Hofaufgabe zu Lebzeiten des Erblassers vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2000 - BLw 13/00, juris Rn. 5; OLG Celle, RdL 2000, 193, 194; OLG Hamm, AUR 2006, 243, 245; Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 10. Aufl., § 1 HöfeO Rn. 143; Steffen/Ernst, HöfeO, 3. Aufl., § 1 Rn. 47).
  • OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04

    Betriebseinheit; Hofeigenschaft; Höfeordnung; Wegfall der Betriebseinheit;

    Da der hinterlassene Grundbesitz kein Hof im Sinne der HöfeO ist und der Feststellungsantrag der Beteiligten zu 3) auf diese Feststellung gerichtet ist, kann die für Höfe nach der HöfeO geltende Kostenprivilegierung des § 19 Abs. 4 KostO nicht angewandt werden (vgl. dazu OLG Celle RdL 2000, 193; OLG Celle in den mit Schriftsatz der Beteiligten zu 3) vorgelegten drei Entscheidungen; Wöhrmann, § 18 HöfeO, Rdnr.88 a.E.).
  • BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14

    Anforderungen an die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses mit Erbschein

    Die Privilegierung in § 48 GNotKG ist nach ihrem Zweck, die Erhaltung und die Fortführung von Höfen im Familienbesitz zu ermöglichen (vgl. Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, § 48 Rn. 1), auf einen negativen Feststellungsantrag, mit dem geltend gemacht wird, dass das zum Hof gehörende Vermögen sich nach dem allgemeinen Erbrecht vererbt hat (vgl. OLG Celle, RdL 2000, 193, 194), nicht anzuwenden.
  • OLG Hamm, 06.03.2007 - 10 W 1/04

    Zu den Indizien der Auflösung einer Höfe-Betriebseinheit - Zu den Voraussetzungen

    Hat dieser jedoch - wie hier - im Zusammenhang mit der Aufgabe der Bewirtschaftung seinen dahingehenden Willen einmal geäußert und so die Hofeigenschaft der Besitzung beseitigt, dann kann er durch eine entgegenstehende spätere Willensäußerung die Hofeigenschaft nicht ohne weiteres wieder aufleben lassen (vgl. OLG Hamm AuR 2006, 234 f.; OLG Celle RdL 2000, 193 f.).
  • OLG Celle, 21.10.2002 - 7 W 27/02

    Höfeverfahren: Hofeigenschaft eines Grundbesitzes, für den ein Hofvermerk im

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des Senates kann die Hofeigenschaft jedoch - unabhängig von der Löschung des Hofvermerks - durch Auflösung der wirtschaftlichen Betriebseinheit entfallen (vgl. u. a. BGH RdL 1995, 179 ff.; OLG Celle RdL 2000, 193 f.; OLG Hamm AgrarR 1999, 311 ff., OLG Oldenburg Nds. RPfl. 1999, 147 f.), d.h. wenn keine landwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist.
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