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   BVerwG, 23.01.1981 - IV C 88.77   

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BVerwG, 23.01.1981 - IV C 88.77 (https://dejure.org/1981,988)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1981 - IV C 88.77 (https://dejure.org/1981,988)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - IV C 88.77 (https://dejure.org/1981,988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsantrag für Einrichtung und Nutzung eines Schlachtraums bei Nichtbestehen einer Anschlussmöglichkeit an eine Sammelkläranlage für Schlachtabwasser - Unterlassene Anhörung eines Sachverständigen zum Beweis der ordnungsgemäßen Abfuhr des Schlachtabwassers durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1748
  • RdL 1981, 137
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 88.77
    Im Interesse einer Förderung des Verfahrens bemerkt der Senat noch: Soweit das Berufungsgericht im Hinblick auf die Frage, ob das Vorhaben privilegiert sei, wesentlich auf das Urteil des Senats vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 43.74 - BVerwGE 50, 346 abgehoben hat, stehen den Bedenken entgegen: Der Kläger betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) in der Fassung der Gesetze vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) und vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) - BBauG 1979 -.
  • BVerwG, 08.11.1963 - VII C 58.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 88.77
    Würdigt das Tatsachengericht dennoch die Anhörung eines Beteiligten so wie es dessen Vernehmung hätte würdigen dürfen, verkennt es also den Unterschied zwischen Anhörung und Vernehmung im Rahmen seiner Beweiswürdigung, so liegt ein Verfahrensfehler vor (BVerwG Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG VII C 58.61 - BVerwGE 17, 127 [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61] [129] unter Hinweis auf BVerwGE 14, 146 und BGH in NJW 1960, 100; vgl. ferner BGH Urteil vom 26. April 1974 - V ZR 174/72 - MDR 1974, 831).
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 88.77
    Würdigt das Tatsachengericht dennoch die Anhörung eines Beteiligten so wie es dessen Vernehmung hätte würdigen dürfen, verkennt es also den Unterschied zwischen Anhörung und Vernehmung im Rahmen seiner Beweiswürdigung, so liegt ein Verfahrensfehler vor (BVerwG Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG VII C 58.61 - BVerwGE 17, 127 [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61] [129] unter Hinweis auf BVerwGE 14, 146 und BGH in NJW 1960, 100; vgl. ferner BGH Urteil vom 26. April 1974 - V ZR 174/72 - MDR 1974, 831).
  • BGH, 26.04.1974 - V ZR 174/72

    Reparatur von Kraftfahrzeugen - Betreiben eines Gebrauchtwagenhandels - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 88.77
    Würdigt das Tatsachengericht dennoch die Anhörung eines Beteiligten so wie es dessen Vernehmung hätte würdigen dürfen, verkennt es also den Unterschied zwischen Anhörung und Vernehmung im Rahmen seiner Beweiswürdigung, so liegt ein Verfahrensfehler vor (BVerwG Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG VII C 58.61 - BVerwGE 17, 127 [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61] [129] unter Hinweis auf BVerwGE 14, 146 und BGH in NJW 1960, 100; vgl. ferner BGH Urteil vom 26. April 1974 - V ZR 174/72 - MDR 1974, 831).
  • BGH, 20.10.1959 - VIII ZR 44/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 88.77
    Würdigt das Tatsachengericht dennoch die Anhörung eines Beteiligten so wie es dessen Vernehmung hätte würdigen dürfen, verkennt es also den Unterschied zwischen Anhörung und Vernehmung im Rahmen seiner Beweiswürdigung, so liegt ein Verfahrensfehler vor (BVerwG Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG VII C 58.61 - BVerwGE 17, 127 [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61] [129] unter Hinweis auf BVerwGE 14, 146 und BGH in NJW 1960, 100; vgl. ferner BGH Urteil vom 26. April 1974 - V ZR 174/72 - MDR 1974, 831).
  • BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer

    Würdigt das Tatsachengericht dennoch die Erklärungen des informatorisch Befragten so wie es dessen Vernehmung hätte würdigen dürfen, verkennt es also den Unterschied zwischen informatorischer Anhörung und Vernehmung eines Zeugen im Rahmen seiner Beweiswürdigung, liegt darin ein Verfahrensfehler (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - 4 C 88.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauGB Nr. 179 S. 12 f. zur Notwendigkeit einer Vernehmung von Beteiligten).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Demgegenüber war das Berufungsgericht nicht gehalten, die Einschätzung der zu erwartenden Verkehrsmenge durch ein Sachverständigengutachten überprüfen zu lassen (wegen der rechtlichen Anforderungen dazu vgl. Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBaub Nr. 179 und Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 558.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 164).
  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

    In vergleichbarer Weise hat der Senat etwa eine - typischerweise gewerbsmäßige - Hühnerzucht der landwirtschaftlichen Betriebsform zugerechnet, wenn der Landwirt gleichzeitig Ackerbau betreibt und die hierbei gewonnenen Erzeugnisse der Hühnerzucht als Futtergrundlage dienen (Beschluß vom 20. Juli 1971 - BVerwG 4 B 53.71 - Buchholz 406.11 § 146 BBauG Nr. 1; vgl. auch beiläufig Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 179 zur Lohnschlachterei).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10

    Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer

    Würdigt ein Tatsachengericht die Anhörung, wie es eine förmliche Vernehmung im Rahmen einer Beweisaufnahme hätte auswerten dürfen, liegt daher ein Verfahrensfehler vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.01.1981 - IV C 88/77 -, NJW 1981, 1748).
  • BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Durchführung eines

    Die lediglich informatorische Anhörung einer Person, ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung, ist - wie sich schon aus § 86 Abs. 3 VwGO ergibt - jedenfalls nicht von vornherein ungeeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - NJW 1981, 1748; vgl. auch Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33).

    Auf einen etwaigen Verfahrensmangel, der in einer - verfehlten - Würdigung des Vorbringens des Verwaltungsbeamten R. in der Anhörung mit dem gleichen Gewicht wie eine Zeugenaussage zu sehen wäre (vgl. dazu Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - a.a.O.), könnte die Beschwerde gegen die Nichtvorlage - wie unter 4. dieses Beschlusses noch darzulegen ist - gemäß § 47 Abs. 7 VwGO nicht gestützt werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 2775/93

    Klage eines Jagdgenossen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    So bestimmen sie die Höhe und Sicherheit des Anspruchs auf den Pachtanteil, schaffen die Pflicht zur Duldung der Jagdausübung auf den Grundstücken der Jagdgenossen durch den jeweiligen Pächter und sind von Bedeutung für die Wildschadensregelung (so BVerwG, Urt. v. 09.02.1967, a.a.O.; Urt. d. Senats vom 09.10.1987 - 5 S 361/86 - a.a.O.; ebenso Urt. d. Senats vom 09.10.1987 - 5 S 1463/86 - AgrarR 1988, 288; Urt. v. 14.08.1984 - 5 S 701/84 - OVG Münster, Urt. v. 06.02.1981 - 9A 65/80 - RdL 1981, 137).

    Da die Klagen gegen die Verpachtungsbeschlüsse der Beklagten vom 29.01.1991 bereits deshalb unzulässig sind, weil die Kläger mit ihnen keine Verletzung von Mitgliedschafts- oder Mitwirkungsrechten geltend machen konnten, bedarf es keiner Entscheidung, ob nicht auch deshalb das erforderliche Feststellungsinteresse hierfür fehlt, weil die Verpachtungsbeschlüsse mittlerweile durch Abschluß der Pachtverträge umgesetzt sind und selbst die Feststellung der Rechtswidrigkeit oder gar Unwirksamkeit der Verpachtungsbeschlüsse nicht ohne weiteres auf die Wirksamkeit der Pachtverträge durchschlagen würde (vgl. dazu OVG Münster, Urt. v. 06.02.1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 11.13

    Rügefähigkeit der Aussetzungsentscheidung; informatorische Anhörung;

    Eine informatorische Anhörung kann nicht zum Gegenstand eines förmlichen Beweisantrags gemacht werden, weil die rein informatorische Anhörung nur der Klarstellung oder Ergänzung des Beteiligtenvorbringens dient und keinen darüber hinausgehenden Beweiswert besitzt (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 179).
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 14 CS 13.380

    Nachbarantrag; Schlacht- und Zerlegeraum "in handwerklichem Umfang"; Dorfgebiet;

    Dabei kann offen bleiben, ob und ggf. in welchem Umfang das Schlachten und Zerlegen der im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs gehaltenen Tiere noch zum Begriff der Landwirtschaft, vgl. § 201 BauGB, gehört (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 23.1.1981 - IV C 88.77 - NJW 1981, 1748; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.4.1985 - 4 C 13.82 - DÖV 1985, 1015; U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81 - DVBl 1985, 395 allg. zur Verarbeitung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; VGH BW, U.v. 15.2.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985 zur Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Produkte) und/oder ob ein solches Vorhaben ganz oder hinsichtlich der Vermietung des Raumes zur Schlachtung und Zerlegung von Tieren aus anderen landwirtschaftlichen Betrieben als sog. mitgezogener (gewerblicher) Betriebsteil auch im Rahmen landwirtschaftlicher Betriebe nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig ist (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 28.8.1998 - 4 B 66/98 - BauR 1999, 33).
  • BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 22.95

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen für den

    Einen Verfahrensmangel stellt allerdings die Würdigung des Vorbringens bei einer informatorischen Anhörung mit dem gleichen Gewicht wie eine Zeugenaussage dar (vgl. Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 179 S. 11 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 5 S 2650/94

    Klage eines Jagdgenossen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Das OVG Münster hat in seinem Urteil vom 06.02.1981 - 9 A 65/0 - (RdL 1981, 137) darauf hingewiesen, daß der Kläger ohne die (verwaltungs) gerichtliche Feststellung der Ungültigkeit des Beschlusses Gefahr laufe, daß bei einer Neuverpachtung die gerügten Verstöße wiederholt würden.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1997 - 8 S 1859/97

    Drittschutz im Immissionsschutzrecht - Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Potsdam, 21.01.2021 - 1 K 2097/18
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