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   BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11   

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https://dejure.org/2012,31803
BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11 (https://dejure.org/2012,31803)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - I ZR 109/11 (https://dejure.org/2012,31803)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - I ZR 109/11 (https://dejure.org/2012,31803)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 MontrÜbk, Art 18 Abs 1 MontrÜbk, Art 18 Abs 3 MontrÜbk, Art 18 Abs 4 S 2 MontrÜbk, § 133 BGB
    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz teilweiser Lkw-Beförderung des Transportgutes auf dem Landweg; Beweislastverteilung bei Unaufklärbarkeit des Eintrittsortes eines Transportgutverlustes und sekundäre Darlegungslast des ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verlustes von Transportgut bei einem Luftbeförderungsvertrag

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Frachtführers bei einem multimodalen Transport

  • rewis.io

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz teilweiser Lkw-Beförderung des Transportgutes auf dem Landweg; Beweislastverteilung bei Unaufklärbarkeit des Eintrittsortes eines Transportgutverlustes und sekundäre Darlegungslast des ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MÜ Art. 1 Abs. 1; MÜ Art. 18 Abs. 4 S. 2
    Abschluss eines einheitlichen Luftbeförderungsvertrags trotz teilweiser Beförderung des Transportguts per Lkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 425 Abs. 1; HGB § 435; VVG § 86 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verlustes von Transportgut bei einem Luftbeförderungsvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frachtrecht - Schadensersatzansprüche aus Frachvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Luftfracht per LKW

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 778
  • MDR 2012, 1425
  • NZV 2013, 243 (Ls.)
  • VersR 2013, 1418
  • RdTW 2013, 58
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
    Wenn der Spediteur/Frachtführer in einem solchen Fall - wie hier - im Hinblick auf den in Rede stehenden Transport keinen Vortrag zu Sicherungsmaßnahmen in der eigenen Organisation und in der des von ihm beauftragten Subunternehmers und zum Schadenshergang hält, rechtfertigt dies den Schluss auf das objektive Tatbestandsmerkmal der Leichtfertigkeit wie auch auf das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 470 f.; Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 27).

    An die Feststellung eines Erlasswillens sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (BGH, TranspR 2009, 262 Rn. 44 mwN).

    Der Umstand, dass die Schecksumme der Haftung der Beklagten nach dem im Frachtbrief angegebenen Versicherungswert von 500 US-Dollar entsprach, änderte nichts an dem groben Missverhältnis zwischen der geleisteten Entschädigung und dem von der Versicherungsnehmerin geforderten Ersatzbetrag (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2007 - I ZR 155/04, TranspR 2007, 466 Rn. 17; BGH, TranspR 2009, 262 Rn. 44).

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10

    Multimodaler Transport eines Paketes von Deutschland in die USA: Obhutshaftung

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
    Die Regelung in Art. 38 Abs. 1 MÜ, der zufolge das Übereinkommen nur für die Luftbeförderung gilt, wird durch Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ eingeschränkt, wenn eine Teilstrecke vertragsgemäß mit einem Luftfahrzeug ausgeführt wird und der Zubringerdienst im Sinne des Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ rein tatsächlich dieser Luftbeförderung zugeordnet werden kann (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 91/10, TranspR 2011, 436 Rn. 29 = VersR 2012, 205; Koller, Transportrecht, 7. Aufl., Art. 18 WA 1955 Rn. 13 Fn. 55; MünchKomm.HGB/Ruhwedel, 2. Aufl., Art. 38 MÜ Rn. 2; Reuschle, Montrealer Übereinkommen, 2. Aufl., Art. 38 Rn. 4).

    Erfolgt der Transport allerdings bei Ausführung des Luftbeförderungsvertrags zum Zwecke der Verladung, der Ablieferung oder der Umladung, so wird gemäß Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ, auf den sich nicht nur der Geschädigte, sondern auch der Luftfrachtführer berufen kann (BGH, TranspR 2011, 436 Rn. 31), bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Schaden durch ein während der Luftbeförderung eingetretenes Ereignis verursacht worden ist.

    Im Hinblick darauf, dass der Ort des Verlustes nicht feststeht, trifft die Beklagte allerdings eine sekundäre Darlegungslast (BGH, TranspR 2011, 436 Rn. 34).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2004 - 15 U 42/03

    Frachtvertrag: Frachtführerpfandrecht am Gut wegen einer inkonnexen Forderung;

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
    Die Zusammenfassung von Hin- und Rückreise in einem einheitlichen Vertrag führt nicht dazu, dass der versendende Eigentümer auch für Forderungen aus dem Verhältnis eines Haupt-/Unterfrachtführers zum ausführenden Unterfrachtführer einzustehen hat, die mit der Beförderung seines Gutes gerade nichts zu tun haben (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468; Koller aaO § 441 HGB Rdn. 3; Risch, TranspR 2005, 108, 110; a.A. Andresen, TranspR 2004, Beilage S. VI).

    Der gute Glaube an eine Ermächtigung des Absenders durch den Eigentümer genügt nicht (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468; Koller aaO § 441 HGB Rdn. 12; Schaffert aaO § 441 Rdn. 5).

    Es hat dieses darauf gestützt, dass die Möglichkeit eines Pfandrechtserwerbs an Dritteigentum für inkonnexe Forderungen zum Zeitpunkt der Verwertung des Gutes bereits obergerichtlich verneint worden war (OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468).

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
    Das gilt auch, soweit dieselben Tatsachen sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit der Klage erheblich sind (sogenannte doppelrelevante Tatsachen; vgl. BGHZ 124, 237, 240 f.).

    Die Feststellung dieser Tatsachen ist erst zur Begründetheit der Klage erforderlich (BGHZ 124, 237, 240 f.; BGH, Versäumnisurt. v. 6.11.2007 - VI ZR 34/07, NJW-RR 2008, 516 Tz. 14).

  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 78/07

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auch bei uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Entscheidungssatz eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (BGHZ 153, 358, 360 f.; BGH, Beschl. v. 14.5.2008 - XII ZB 78/07, NJW 2008, 2351 Tz. 15).

    Eine Zulassungsbeschränkung kann in solchen Fällen nur dann angenommen werden, wenn aus den Gründen mit hinreichender Klarheit hervorgeht, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Revisionsverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH NJW 2008, 2351 Tz. 16; Urt. v. 26.3.2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Tz. 21 - Resellervertrag, m.w.N.).

  • LG Karlsruhe, 30.12.2009 - 15 O 70/09
    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
    9 Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Karlsruhe, NZV 2010, 522).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
    Wenn der Spediteur/Frachtführer in einem solchen Fall - wie hier - im Hinblick auf den in Rede stehenden Transport keinen Vortrag zu Sicherungsmaßnahmen in der eigenen Organisation und in der des von ihm beauftragten Subunternehmers und zum Schadenshergang hält, rechtfertigt dies den Schluss auf das objektive Tatbestandsmerkmal der Leichtfertigkeit wie auch auf das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 470 f.; Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 27).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01

    Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
    Die Beklagte muss sich deshalb so behandeln lassen, als ob sie an Stelle der ihr gemäß § 428 HGB zuzurechnenden Personen selbst gehandelt hätte (BGH, Urteil vom 4. März 2004 - I ZR 200/01, TranspR 2004, 460, 462; Koller aaO § 428 HGB Rn. 14).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
    Da es sich bei dem Angebot eines Versenders zum Abschluss eines Beförderungsvertrags um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, ist diese so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777 Rn. 16).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 155/04

    Zustandekommen einer Abfindungsvereinbarung zwischen dem Frachtführer und dem

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
    Der Umstand, dass die Schecksumme der Haftung der Beklagten nach dem im Frachtbrief angegebenen Versicherungswert von 500 US-Dollar entsprach, änderte nichts an dem groben Missverhältnis zwischen der geleisteten Entschädigung und dem von der Versicherungsnehmerin geforderten Ersatzbetrag (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2007 - I ZR 155/04, TranspR 2007, 466 Rn. 17; BGH, TranspR 2009, 262 Rn. 44).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 138/04

    Ende einer Seestrecke im Rahmen eines multimodalen Transports

  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 140/06

    Schadensersatz wegen der Beschädigung von Transportgut bei einem multimodalen

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10

    Frachtführerhaftung bei Paketverlust im grenzüberschreitenden Transport:

  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 114/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 75/95

    Begriff des Verlustes von Transportgut; Verwertung aufgrund eines angenommenen

  • BGH, 20.12.1990 - IX ZR 268/89

    Ausgleich unter mehreren Bestellern gleichstufiger Sicherheiten

  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 88/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine auf Bestimmungen des

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    (bb) Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und der Verkehrssitte verstehen musste (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - Rn. 32, BAGE 119, 254; BGH 10. Mai 2012 - I ZR 109/11 - Rn. 22, NJW 2013, 778) .
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 87/14

    Frachtführerhaftung: Begriff des Zubringerdienstes im Rahmen der Luftbeförderung;

    (1) Zwar hat der Senat in der Entscheidung, auf die sich die Revision beruft, offen gelassen, unter welchen Voraussetzungen von Zubringerdiensten im Sinne von Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ auszugehen ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - I ZR 109/11, TranspR 2012, 466 Rn. 27).
  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 167/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Zurückweisung eines

    Kommt er dem nicht in der gebotenen Weise nach, so ist der Beurteilung des Sachverhalts grundsätzlich der Vortrag des Anspruchstellers zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung des Senats zur sekundären Darlegungslast des Frachtführers; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. März 2004 - I ZR 200/01, TranspR 2004, 460, 462; Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 146/05, TranspR 2008, 117, 120; Urteil vom 10. Mai 2012 - I ZR 109/11, TranspR 2012, 466 Rn. 29).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2017 - 3 U 6/17

    Luftfrachtvertrag: Aktivlegitimation des Assekuradeurs zur Geltendmachung von

    Ist diese Vermutung jedoch widerlegt, so kommt Landfrachtrecht zur Anwendung (BGH, Urteil vom 10.05.2012 - I ZR 109/11, NJW 2013, 778 Rn. 31).
  • LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15

    Verstoß des Frachtführers gegen sekundäre Darlegungslast über

    Kommt der Frachtführer der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast nicht in ausreichendem Maße nach, ist von dem Vortrag des Anspruchsstellers auszugehen (vgl. BGH, MDR 2012, 1425 f. für den Fall des Art. 18 Abs. 4 MÜ).
  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 115/12

    Warenverlust im Multimodaltransport von Containern auf Schiene und Straße:

    Für diesen Fall kommen die Vorschriften des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens nicht zur Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - I ZR 109/11, TranspR 2012, 466 Rn. 28 = RdTW 2013, 58).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

    (1) Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und der Verkehrssitte verstehen musste (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - Rn. 32, BAGE 119, 254; BGH 10. Mai 2012 - I ZR 109/11 - Rn. 22, NJW 2013, 778) .
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - 18 U 53/15

    Haftung des Frachtführers wegen qualifizierten Verschuldens i.S. von § 435 HGB

    Da der Geschädigte aber im Regelfall keine Kenntnis von den Einzelheiten der Beförderung hat, trifft den Frachtführer eine sekundäre Darlegungslast, nach welcher der Frachtführer gehalten ist, soweit möglich und zumutbar zu den näheren Umständen des Verlusts vorzutragen, damit der Geschädigte die Möglichkeit hat, die von der Vorschrift aufgestellte Vermutung zu widerlegen (BGH, Urt. v. 10.05.2012 - I ZR 109/11 und Urt. v. 24.02.2011 - I ZR 91/10, Juris; Koller, in: ders., Transportrecht, 8. Aufl., Art. 18 MÜ Rn. 38).
  • OLG Köln, 04.06.2020 - 3 U 191/19

    Ansprüche wegen eines Transportschadens; Verlust eines Teils einer Sendung;

    Bemüht sich der Frachtführer nicht, die ihm obliegende Aufklärung angemessen zu erfüllen, so spricht eine widerlegbare tatsächliche Vermutung für ein qualifiziertes Verschulden bzw. kann daraus nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH, Urt. v. 13.06.2012 - I ZR 87/11, TranspR 2012, 466, 470).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - 18 U 95/12

    Haftung des Spediteurs für den Verlust eines Pakets auf einem internationalen

    Auf diese Vorschrift kann sich nicht nur der Geschädigte, sondern auch der Luftfrachtführer berufen (BGH, Urteil vom 10.05.2012, I ZR 109/11, zitiert nach juris Rdnr. 26).

    Steht dagegen nicht fest, ob das schadensverursachende Ereignis während der Luftbeförderung oder während eines Oberflächentransports eingetreten ist, muss derjenige, der den Eintritt des Schadens während der Luftbeförderung bestreitet, den Verlust oder die Beschädigung des Gutes während eines Oberflächentransports beweisen, wobei sich die Anforderungen, die an den Beweis zu stellen sind, nach dem Recht des angerufenen Gerichts (lex fori) beurteilen (BGH, Urteil vom 10.05.2012, I ZR 109/11, zitiert nach juris Rdnr. 28).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - 18 U 52/13

    Ansprüche wegen Verlust eines Paketes auf dem Transport

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
  • LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15

    Frachtführerhaftung - leichtfertige oder vorsätzliche Schadensverursachung

  • LG Bielefeld, 03.09.2019 - 24 S 5/19
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