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   BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13   

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https://dejure.org/2014,34112
BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13 (https://dejure.org/2014,34112)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2014 - I ZR 109/13 (https://dejure.org/2014,34112)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - I ZR 109/13 (https://dejure.org/2014,34112)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 17 Abs 1 CMR, Art 29 Abs 1 CMR, § 435 HGB, § 242 BGB, § 368 BGB
    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr bei Sendungsverlust: Nachweis der Anzahl übergebener Frachtstücke durch Übernahmequittung

  • IWW

    Art. 17 Abs. 1 CMR, § 86 Abs. 1 VVG, Art. 1 Abs. 1 CMR, § 425 HGB, Art. 17 CMR, § 425 HGB, § 559 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Führen des Beweises für die Anzahl der übergebenden Frachtstücke durch eine vom Frachtführer ausgestellte Empfangsbestätigung (hier: Übernahmequittung)

  • rabüro.de

    Bei Fehlen von Frachtbrief oder Ladeschein kann Beweis auch durch Übernahmequittung geführt werden

  • tis-gdv.de

    Blindquittung, andere Beweismittel

  • rewis.io

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr bei Sendungsverlust: Nachweis der Anzahl übergebener Frachtstücke durch Übernahmequittung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 17 Abs. 1; CMR Art. 29 Abs. 1; HGB § 435; BGB § 242; BGB § 368; ZPO § 416; ZPO § 440
    Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke durch Übernahmequittung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führen des Beweises für die Anzahl der übergebenden Frachtstücke durch eine vom Frachtführer ausgestellte Empfangsbestätigung (hier: Übernahmequittung)

  • datenbank.nwb.de

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr bei Sendungsverlust: Nachweis der Anzahl übergebener Frachtstücke durch Übernahmequittung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fehlen Frachtbrief und Ladeschein so kann die Übernahmequittung als Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke herangezogen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernahmequittung statt Frachtbrief

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke durch Empfangsbestätigung möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke durch Empfangsbestätigung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Richtiges Verhalten an der Laderampe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Transportrecht: Haftungsrisiko an der Laderampe

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahmequittung statt Ladeschein oder Frachtbrief

  • transportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Anzahl übergebener Frachtstücke durch Übernahmequittung bei Fehlen von Ladeschein und Frachtbrief

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Die sogenannte "blinde" Übernahmequittung - Beweis für die Übernahme des Transportguts?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1455
  • VersR 2015, 341
  • WM 2014, 2331
  • RdTW 2014, 471
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13
    b) Die Klägerin ist für die Übernahme des in Rede stehenden Päckchens mit Carboplatin darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - I ZR 104/00, TranspR 2003, 156, 158 = NJW-RR 2003, 754).

    (1) Wurde - wie hier - weder ein Ladeschein noch ein Frachtbrief ausgestellt, kann der Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke von dem nach Art. 17 Abs. 1 CMR Anspruchsberechtigten grundsätzlich auch durch eine von dem Frachtführer oder seinem Fahrer ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung) geführt werden (BGH, TranspR 2003, 156, 158).

    Sie unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) und kann durch jeden Gegenbeweis, durch den die Überzeugung des Gerichts von ihrer inhaltlichen Richtigkeit erschüttert wird, entkräftet werden (BGH, TranspR 2003, 156; BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - I ZR 235/02, TranspR 2005, 403 = NJW-RR 2005, 1557).

    Dementsprechend bezieht sich die Beweiskraft einer Empfangsquittung im Zweifel nicht auf den Inhalt einer verschlossenen Sendung (BGH, TranspR 2003, 156, 158).

  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10

    Frachtführerhaftung: Beginn des Haftungszeitraums bei Vorlagerung des

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13
    Die Übernahme setzt voraus, dass der Frachtführer willentlich selbst oder durch seine Gehilfen aufgrund eines wirksamen Frachtvertrages den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz an dem zu befördernden Gut erwirbt (vgl. zu § 425 HGB BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 214/10, TranspR 2012, 107 Rn. 13 = VersR 2013, 251; zu Art. 17 CMR Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Art. 17 CMR Rn. 4; Thume in Thume, CMR, 3. Aufl., Art. 17 Rn. 18; Boesche in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., Art. 17 CMR Rn. 9).

    Von einer Übernahme im Sinne des Art. 17 Abs. 1 CMR ist auszugehen, wenn die vom Absender vorzunehmenden Ladearbeiten abgeschlossen sind und der Fahrer entweder den Laderaum schließt oder das Gut derart in den Verantwortungsbereich des Frachtführers oder seiner Erfüllungsgehilfen gelangt, dass er oder seine Gehilfen es vor Schäden bewahren können (vgl. zu § 425 HGB BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 13).

    Das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ist eine sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängende Erkenntnis, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 27).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 235/02

    Rechtsfolgen der Vereinbarung des EDI-Verfahrens bei der Abwicklung von

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13
    Sie unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) und kann durch jeden Gegenbeweis, durch den die Überzeugung des Gerichts von ihrer inhaltlichen Richtigkeit erschüttert wird, entkräftet werden (BGH, TranspR 2003, 156; BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - I ZR 235/02, TranspR 2005, 403 = NJW-RR 2005, 1557).

    In einem solchen Fall begründet die Übernahmequittung die widerlegliche Vermutung, dass die angegebene Stückzahl zutrifft (vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - I ZR 235/02, TranspR 2005, 403, 404 = VersR 2006, 573).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13
    Bei einer Betriebsorganisation, die Ein- und Ausgangskontrollen beim Umschlag von Transportgütern nicht durchgängig vorsieht, ist im Regelfall der Vorwurf eines leichtfertigen Verhaltens gerechtfertigt, weil es sich bei diesen Maßnahmen um elementare Vorkehrungen gegen Verlust von Ware handelt (BGH, Urteil vom 25. März 2004 - I ZR 205/01, BGHZ 158, 322, 330 f. mwN.).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 146/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13
    Sollte sich im wiedereröffneten Berufungsverfahren ergeben, dass die Beklagte ein qualifiziertes Verschulden an der Entstehung des Schadens trifft, kann der vom Berufungsgericht in anderem Zusammenhang gewürdigte Umstand, dass die Streithelferin der Klägerin dem Fahrer die ihr von der Beklagten überlassene Plombe zu dessen unkontrollierter Verfügung überließ, im Rahmen einer Prüfung eines eventuellen Mitverschuldens der Streithelferin der Klägerin (§ 254 BGB) an der Entstehung des Schadens berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 146/05, TranspR 2008, 117 Rn. 34; Urteil vom 13. Juni 2012 - I ZR 87/11, TranspR 2012, 463 Rn. 22 = RdTW 2013, 24).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13
    Sollte sich im wiedereröffneten Berufungsverfahren ergeben, dass die Beklagte ein qualifiziertes Verschulden an der Entstehung des Schadens trifft, kann der vom Berufungsgericht in anderem Zusammenhang gewürdigte Umstand, dass die Streithelferin der Klägerin dem Fahrer die ihr von der Beklagten überlassene Plombe zu dessen unkontrollierter Verfügung überließ, im Rahmen einer Prüfung eines eventuellen Mitverschuldens der Streithelferin der Klägerin (§ 254 BGB) an der Entstehung des Schadens berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 146/05, TranspR 2008, 117 Rn. 34; Urteil vom 13. Juni 2012 - I ZR 87/11, TranspR 2012, 463 Rn. 22 = RdTW 2013, 24).
  • BGH, 09.02.1979 - I ZR 67/77

    Schadensersatz nach den Vorschriften des Übereinkommens über den

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13
    Diese Beweisvermutung greift aber nur ein, wenn ein den Vorschriften der Art. 5 und 6 CMR entsprechender Frachtbrief vorliegt (BGH, Urteil vom 9. Februar 1979 - I ZR 67/77, NJW 1979, 2471 = VersR 1979, 466; Urteil vom 18. Januar 2001 - I ZR 256/98, TranspR 2001, 369 = NJW-RR 2001, 1253).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 153/77

    Beweislast bei behaupteter Unrichtigkeit von Beweismitteln - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13
    Der Beweis des Gegenteils ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 13. Juli 1979 - I ZR 153/77, WM 1979, 1157).
  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 130/83

    Hemmung der Verjährung der Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag durch

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13
    Eine Erschütterung der Beweiskraft kommt in Betracht, wenn die Empfangsquittung Angaben enthält, die der Unterzeichnende ersichtlich oder erwiesenermaßen nicht bestätigen konnte (BGH, Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, TranspR 1986, 53, 56 = VersR 1986, 287).
  • BGH, 18.01.2001 - I ZR 256/98

    Unvermeidbarkeit eines in Russland begangenen Überfalls auf einen LKW-Transport

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13
    Diese Beweisvermutung greift aber nur ein, wenn ein den Vorschriften der Art. 5 und 6 CMR entsprechender Frachtbrief vorliegt (BGH, Urteil vom 9. Februar 1979 - I ZR 67/77, NJW 1979, 2471 = VersR 1979, 466; Urteil vom 18. Januar 2001 - I ZR 256/98, TranspR 2001, 369 = NJW-RR 2001, 1253).
  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 150/08

    Strukturkündigung von Nissan-Vertragshändlern

  • BGH, 04.07.2013 - I ZR 156/12

    Beförderungsausschlussklausel eines Paketdienstunternehmens: Auslegung der in

  • OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12

    Frachtrecht: Vorausetzungen des Ar. 17 I CMR (Zeitpunkt der Obhutsübernahme)

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2004 - 15 U 47/02

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Beweiskraft eine

  • LG Hanau, 23.05.2012 - 5 O 72/11
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Das Revisionsgericht kann lediglich überprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - I ZR 109/13, TranspR 2015, 33 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Das Revisionsgericht kann lediglich überprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - I ZR 109/13, TranspR 2015, 33 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Das Revisionsgericht kann lediglich überprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - I ZR 109/13, TranspR 2015, 33 Rn. 15 mwN).
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