Rechtsprechung
RG, 18.11.1915 - Rep. IV. 178/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1915,38) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Beförderungsvertrag zugunsten eines Dritten. Kann der Versprechensempfänger Ersatz des dem Dritten erwachsenen Schadens fordern?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versprechen der Leistung an einen Dritten. Schadensersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 87, 289
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94
Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem …
Des weiteren hat das Reichsgericht Schadensersatzansprüche etwa bei Personenbeförderungsverträgen den beförderten Personen zugestanden, die den Beförderungsvertrag nicht selbst abgeschlossen hatten (hierzu etwa RGZ 87, 64, 65; 87, 289, 292). - KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines …
Zu den Einzelheiten wird auf das gemeinschaftliche Testament (Beiakte - BA - des AG Lichtenberg 61 Q IV 178/15, Bl. 30 ff.) verwiesen. - BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97
Begriff des Auftraggebers; Lauf der Sekundärverjährung; Pflichten des …
Das Reichsgericht erkannte zwar bereits in bestimmten Fällen an, daß neben den Vertragsparteien auch Dritte durch die Vertragsabreden geschützt sein und aus der Verletzung solcher Vertragspflichten eigene Ansprüche herleiten können (vgl. RGZ 87, 64, 65; 87, 289, 292; 91, 21, 24; 102, 231, 232 f; 127, 218, 219 ff; 152, 175, 176). - OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 342/12
Haftung des Busunternehmers: Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende Sicherung …
IV. 178/15 - RGZ 87, 289: jeweils noch in Anwendung des § 328 BGB; BGH, Urt. v. 28.5.1957 - VI ZR 136/56 - BGHZ 24, 325; Urt. v. 27.11.1959 - VI ZR 112/59 - VersR 1960, 153). - BGH, 06.11.1972 - III ZR 204/70
Verpflichtung zur Erstattung eines Teils bereits geleisteter Versorgungszahlungen …
Es ist nicht Voraussetzung des Vertrags zugunsten Dritter (RGZ 87, 289, 293).