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   BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 14.88   

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https://dejure.org/1989,8777
BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 14.88 (https://dejure.org/1989,8777)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1989 - 1 D 14.88 (https://dejure.org/1989,8777)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1989 - 1 D 14.88 (https://dejure.org/1989,8777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RiA 1990, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.09.1986 - 1 D 34.86

    Dienstvergehen durch fortgesetzten Diebstahl in Tateinheit mit Verwahrungsbruch -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 14.88
    Eine solche Situation ist gegeben, wenn der Täter unter dem Eindruck eines von außen auf seinen Seelenzustand schockartig einwirkenden Ereignisses in einer hierfür typischen, sonst aber persönlichkeitsfremden Weise versagt (Urteil vom 2. September 1986 - BVerwG 1 D 34.86 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.01.1986 - 1 D 63.85

    Fortgesetzte Untreue eines Bahnbetriebswerkleiters der Deutschen Bundesbahn durch

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 14.88
    Oft muß bei materiellem Eigennutz daher die Frage nach der disziplinaren Höchstmaßnahme ohne weiteres gestellt werden (Urteil vom 14. Januar 1986 - BVerwG 1 D 63.85 -).
  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 14.88
    Allerdings hat der Senat durch Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - (BVerwG Dok.Ber. B 1988, 135; RiA 1988, 193; DÖD 1988, 215; ZBR 1988, 323) entschieden, daß die freiwillige, auch nicht durch die Furcht vor konkreter Entdeckungsgefahr bestimmte Wiedergutmachung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten Geldes dem Dienstherrn zugefügten materiellen Schadens die ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnisses jedenfalls dann zulasse, wenn der Täter nichts zur Verschleierung seines Fehlverhaltens getan habe, er bei der Unterschlagungshandlung aus seiner Sicht mit der Fähigkeit zum alsbaldigen Schadensausgleich rechnen konnte sowie dienstlich und außerdienstlich unbescholten ist.
  • VG Schleswig, 07.06.2018 - 17 A 10/15

    Aberkennung des Ruhegehaltes

    (BVerwG, Urteil vom 25.04.1989 - 1 D 14.88 - Juris, Rn. 28).

    Denn dem Beamten bleibt zumindest immer der pfändungsfreie Teil seines Gehaltes (§§ 850 c, 850 Abs. 2 ZPO), aus dem er den notwendigen Lebensunterhalt für sich und seine Familie bestreiten kann und muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1989 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08

    Disziplinarecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Zugriffsdelikts;

    Eine bloße Schuldenlast vermag indes eine "wirtschaftliche Notlage" regelmäßig noch nicht zu begründen (BVerwG, Urteil vom 25.04.1989 - 1 D 14.88 -, RiA 1990, 39; Urteile des Senats vom 03.05.2007 - DL 16 S 23/06 -, NVwZ-RR 2007, 618 und vom 16.10.2008 - DL 16 S 1109/08 -).

    Denn dem Beamten bleibt zumindest immer der pfändungsfreie Teil seines Gehalts (vgl. §§ 850c, 850 Abs. 2 ZPO), aus dem er den notwendigen Lebensunterhalt für sich und seine Familie bestreiten kann und muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - DL 16 S 23/06

    Berufung eines Lehrers gegen Entfernung aus dem Dienst wegen Veruntreuung

    Die bloße Schuldenlast vermag indes noch keine "wirtschaftliche Notlage" zu begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1989, RiA 1990, 39).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 80 D 1.16

    Disziplinarmaßnahme bei Straftatenbegehung durch einen Beamten ohne Bezug zur

    Ungeachtet dessen vermag eine bloße Schuldenlast eine "wirtschaftliche Notlage" regelmäßig noch nicht zu begründen, weil dem Beamten zumindest immer der pfändungsfreie Teil seines Gehalts verbleibt (vgl. § 850c, § 850 Abs. 2 ZPO), aus dem er den notwendigen Lebensunterhalt für sich und etwaige Familienangehörige bestreiten kann und muss (BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 1 D 14.88 - juris Rn. 28).
  • VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: faktisches Beförderungsverbot -

    Auszugehen ist hier davon, daß die gegenüber dem Beigeladenen erhobenen Vorwürfe das Gebot uneigennütziger Amtsführung und Wahrnehmung der Dienstgeschäfte betreffen, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Kernpunkt des herkömmlichen Berufsbeamtentums und einen tragenden Pfeiler des Beamtentums darstellt (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 25.04.1989, DÖD 1990, 147, 148).
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