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   BGH, 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08   

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https://dejure.org/2009,8266
BGH, 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08 (https://dejure.org/2009,8266)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08 (https://dejure.org/2009,8266)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - RiZ(R) 1/08 (https://dejure.org/2009,8266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Entlassung einer schwerbehinderten Richterin aus dem Richterverhältnis auf Probe; Rechtliche Ausgestaltung der Eignung zum Richteramt; Rechtliche Ausgestaltung der Befangenheit eines Richters bei der Entscheidung über ...

  • Judicialis

    DRiG § 21 Abs. 2; ; DRiG § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 21 Abs. 2; DRiG § 22 Abs. 2
    Entlassung einer schwerbehinderten Richterin aus dem Richterverhältnis auf Probe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Richterrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 181, 29
  • NJW 2009, 2828
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Koblenz, 25.06.2007 - 3 K 35/07

    Vaterschaftsanerkennung durch den Scheinvater zur Erlangung eines

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08
    Schließlich kommt es, entgegen der Ansicht der Antragstellerin, auch nicht darauf an, ob das Dienstgericht für Richter die von der Antragstellerin angefochtenen Probezeitbeurteilungen und den Prüfvermerk des Staatsministeriums der Justiz, die durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 22. Mai 2008 - 3 K 35/07 - aufgehoben worden sind, hätte verwerten dürfen.
  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 4/98

    Entscheidung im Umlaufverfahren durch den Dienstgerichtshof für Richter; Eignung

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08
    Der Richter muss sich in der Probezeit in allen Bereichen bewähren (vgl. auch BGH NJW 1999, 2528, 2529 f.) .
  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    Der Richter muss sich in der Probezeit in allen Bereichen bewähren (BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ(R) 1/08, BGHZ 181, 29 Rn. 36).

    Hierbei können auch Mängel der charakterlichen Eignung die Entlassung eines Richters auf Probe bei sonst ausreichender Leistung und fachlicher Eignung begründen, wenn sie so gravierend sind, dass der Richter den hohen persönlichen Anforderungen nicht gerecht wird, die an die Ausübung des Richteramtes zu stellen sind (BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ(R) 1/08, BGHZ 181, 29 Rn. 36).

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 02.06.2017 - 1 DGH 2/17

    Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung (richterlicher Dienst); summarische

    Ein Richter, der auf Grund charakterlicher Mängel in gravierender Weise seiner besonderen Vertrauens-stellung nicht gerecht wird und hierdurch das Vertrauen der Rechtsuchenden in die unabhängige rechts-staatliche Justiz und das Ansehen der Justiz schädigt, ist selbst bei hervorragender fachlicher Leistung zum Richterberuf nicht geeignet (im Anschluss an BGH NJW 2009, 2828 f.).

    Ein Richter, der auf Grund charakterlicher Mängel in gravierender Weise seiner besonderen Vertrauensstellung nicht gerecht wird und hierdurch das Vertrauen der Rechtsuchenden in die unabhängige rechtsstaatliche Justiz und das Ansehen der Justiz schädigt, ist selbst bei hervorragender fachlicher Leistung zum Richterberuf nicht geeignet (vgl. BGH, NJW 2009, 2828, 2829).

    Der Wertung darf jedenfalls kein unzutreffender oder lückenhafter Sachverhalt zugrunde gelegt werden (vgl. BGH, NJW 2009, 2828, 2829).

  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

    Ein Richter, der aufgrund charakterlicher Mängel in gravierender Weise seiner besonderen Vertrauensstellung nicht gerecht wird und hierdurch das Vertrauen der Rechtsuchenden in die unabhängige rechtsstaatliche Justiz und das Ansehen der Justiz schädigt, ist auch bei hervorragender fachlicher Leistung zum Richterberuf nicht geeignet (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ (R) 1/08 -, juris Rn. 36 ff.).

    Zur Auslegung des Begriffs und auch zur richterlichen Nachprüfung können die im Beamtenrecht entwickelten Grundsätze zum Begriff der Bewährung eines Beamten herangezogen werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ (R) 1/08 -, juris Rn. 35 und Urteil vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69 -, juris Rn. 10).

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
    An die Eignung eines Richters bzw. Staatsanwalts sind bei alledem strenge Maßstäbe anzulegen, da das Recht ihnen eine besonders hervorgehobene und verantwortungsvolle Stellung zuweist (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2009 - RiZ (R) 1/08 -, NJW 2009, 2828, 2829; juris, Rn. 36).
  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 02.06.2017 - 1 DGH 2/17
    Ein Richter, der auf Grund charakterlicher Mängel in gravierender Weise seiner besonderen Vertrauensstellung nicht gerecht wird und hierdurch das Vertrauen der Rechtsuchenden in die unabhängige rechtsstaatliche Justiz und das Ansehen der Justiz schädigt, ist selbst bei hervorragender fachlicher Leistung zum Richterberuf nicht geeignet (im Anschluss an BGH NJW 2009, 2828 f.).

    Ein Richter, der auf Grund charakterlicher Mängel in gravierender Weise seiner besonderen Vertrauensstellung nicht gerecht wird und hierdurch das Vertrauen der Rechtsuchenden in die unabhängige rechtsstaatliche Justiz und das Ansehen der Justiz schädigt, ist selbst bei hervorragender fachlicher Leistung zum Richterberuf nicht geeignet (vgl. BGH, NJW 2009, 2828, 2829).

    Der Wertung darf jedenfalls kein unzutreffender oder lückenhafter Sachverhalt zugrunde gelegt werden (vgl. BGH, NJW 2009, 2828, 2829).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18

    Einstellung eines Proberichters aus einem anderen Bundesland; Bedeutung des

    Der Dienstherr kann mithin auch einzelne Vorkommnisse zum Anlass nehmen, die Bewährung, die sich auch bei einem Richter auf Probe kumulativ auf die Befähigung, fachliche Leistung und Eignung bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ (R) 1/08 - juris Rn. 36), in Zweifel zu ziehen oder gar zu verneinen und ihn mangels Bewährung innerhalb der Probezeit entlassen.
  • VGH Bayern, 03.02.2020 - 3 ZB 18.2352

    (Keine) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher

    Der Beklagte rügt, das Verwaltungsgericht habe zu Unrecht eine fehlende Abmahnung bemängelt, ohne damit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils darlegen zu können, zumal die von der Landesanwaltschaft genannte Referenzstelle (BGH, U.v. 7.5.2009 - RiZ (R) 1/08 - juris Rn. 43) die Erforderlichkeit einer Abmahnung bei charakterlichen Mängeln lediglich im Grundsatz verneint.

    Durch die in Bezug genommene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris Rn. 113) und des Dienstgerichts des Bundes (U.v. 7.5.2009 - RiZ (R) 1/08 - juris Rn. 43) wird deutlich, dass damit lediglich ein Grundsatz formuliert wird und Ausnahmen möglich sind, wenn die Charaktereigenschaft geändert werden kann (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 30.8.2019 - 3 ZB 18.508 - juris Rn. 17; B.v. 10.9.2009 - 3 ZB 07.2118 - juris Rn. 16: grundsätzlich behebbar erscheint).

  • OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22

    Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Frau des Richters bei einer

    Ob und gegebenenfalls wann ein materieller Grund für die Annahme der Befangenheit eines Richters gegeben ist und ob eine Befangenheit tatsächlich besteht, ist für die Verpflichtung eines Richters, objektive Umstände anzuzeigen, welche die Besorgnis der Befangenheit aus Sicht der Parteien nahelegen können, grundsätzlich ohne Belang (BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ (R) 1/08, juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen des sorglosen und

    Aus diesem Grunde hätte eine "Abmahnung" keinen Sinn gehabt (vgl. BGH Dienstgericht des Bundes, U.v. 7.5.2009 - RiZ (R) 1/08 - juris Rn. 43: charakterliche Mängel eines Proberichters), zumal sich die Selbstverständlichkeit, erkennbar fremde Ausrüstungsgegenstände an die Kollegen zurückzugeben bzw. in die Fundkiste zu legen, auch ohne ausdrückliche und explizierte Abmahnung von selbst erklärt.
  • VG München, 09.10.2018 - M 5 K 17.916

    Keine zwingende charakterliche Nichteignung wegen nachlässigen Umgangs mit

    Es sind auch keine Umstände ersichtlich, die gegen die Fähig- und Willigkeit des Klägers sprechen, seine Aufmerksamkeit dahingehend zu intensivieren, zumal es sich um ein jeweils punktuelles, unvorsätzliches Fehlverhalten handelt, das der fortlaufenden Kontrolle des Dienstherrn zugänglich ist (anders in BGH, U.v. 7.5.2009 - RiZ(R) 1/08, IBRRS 2009, 2326).
  • OVG Bremen, 12.05.2015 - 2 B 40/15

    Verpflichtung eines Rechtsmittelrichters zur Anzeige der nichtehelichen

  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
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