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   BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75   

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BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75 (https://dejure.org/1975,1575)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75 (https://dejure.org/1975,1575)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75 (https://dejure.org/1975,1575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71

    Dienstleistungszeugnis für Richter

    Auszug aus BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75
    Diese Bewertung kann vom Gericht, wie bereits in dem angefochtenen Urteil ausgeführt ist, auch nur daraufhin überprüft werden, ob der Bewertende den Rahmen, in dem er sich frei bewegen konnte, verkannt hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 21, 127, 129 f; BGHZ 57, 344, 350).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75
    Diese Bewertung kann vom Gericht, wie bereits in dem angefochtenen Urteil ausgeführt ist, auch nur daraufhin überprüft werden, ob der Bewertende den Rahmen, in dem er sich frei bewegen konnte, verkannt hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 21, 127, 129 f; BGHZ 57, 344, 350).
  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Urteile vom 8. November 2006 - RiZ(R) 1/06, NJW-RR 2007, 279 Rn. 22; vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454 [juris Rn. 27]; vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 98 [juris Rn. 16]; vom 13. Mai 1977 - RiZ(R) 7/76, juris Rn. 10 f.; vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 [juris Rn. 16]; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 22 Rn. 8; Staats, DRiG § 22 Rn. 2).
  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 1/06

    Berechnung der Frist für die Entlassung eines Richters auf Probe bei Beendigung

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 12. Oktober 1995 - RiZ(R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68).

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454).

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f. und vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Dienstherr bei ihm obliegenden Personalentscheidungen auf Beurteilungen des Dienstvorgesetzten verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlass hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24, vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).

  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Justizminister bei ihm obliegenden Personalentscheidungen insbesondere auf Beurteilungen der Präsidenten oberster Landesgerichte verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlaß hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Spätere Umstände sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise einen Rückschluß auf den Entlassungssachverhalt zulassen (BVerwGE 62, 280, 287 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75 - DRiZ 1976, 23, 24 und vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84 - insoweit in DRiZ 1984, 444 nicht mit abgedruckt).

    (BVerwGE 62, 280, 287 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75 - DRiZ 1976, 23, 24 und vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84 - insoweit in DRiZ 1984, 444 nicht mit abgedruckt).

  • BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das

    Umstände, die erst danach eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 299 [BGH 30.03.1987 - Riz R 6/86]; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84, Urt. Umdr.

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f. und vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, Urt. Umdr.

    Für die ihm obliegenden Personalentscheidungen darf sich der Antragsgegner, wie das Dienstgericht zutreffend ausgeführt hat, grundsätzlich auf die Beurteilungen und die Berichte der Präsidenten des Land- und des Oberlandesgerichts, die bestimmungsgemäß die Grundlage für solche Entscheidungen liefern sollen, verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlaß hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24).

  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender

    Es ist im Übrigen nicht zu beanstanden, dass zur Beurteilung des Wesens und Charakters der Beamtin auf subjektive Wahrnehmungen von Vorgesetzten oder Kollegen bzw. Kolleginnen zurückgegriffen worden ist; diese Möglichkeit steht der/dem Dienstvorgesetzen nach ständiger Rechtsprechung gerade offen (BVerwG U.v. 27.9.1962 - II C 164.61 - BVerwGE 15, 39, juris Rn. 31; HessVGH 14.7.1982 - I OE 7/81 - Schütz/Maiwald ES/A II 5.1 Nr. 17; BGH, U.v. 10.7.1996 - RiZ (R) 3/95 - DRiZ 1996, 454, juris Rn. 28 ff.; U.v. 29.9.1975 - RiZ (R) 1/75 - DRiZ 1976, 23, juris Rn. 20 f.).
  • BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98

    Verfahren vor Entlassung eines Richters auf Probe; Berücksichtigung von

    Sie überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung (§ 114 VwGO; vgl. im einzelnen BGHZ 78, 93, 98, BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f.; Urt. v. 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84, DRiZ 1984, 444).

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R)1/75, DRiZ 1976, 23 f.; Urt. v. 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67 f.).

  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Die Entlassung des Antragstellers mit dieser Begründung überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung, § 114 VwGO (vgl. BGH DRiZ 1976, 23 f; BGHZ 78, 93, 98; BGH DRiZ 1984, 444).

    Solche Zweifel begründende Tatsachen aber hat der Antragsgegner in der Entlassungsverfügung und im Widerspruchsbescheid rechtsfehlerfrei dargelegt (vgl. BGH DRiZ 1976, 23).

  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Dieser gewährt dem Dienstherren einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urt. v. 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91, 92; Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1980 - BVerWG/2 C 8/78, DRiZ 1981, 28, 29).

    Leistungen, die in der Zeit nach der Entlassungsverfügung liegen, können die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes auch unabhängig von den vorstehenden Erwägungen nicht mehr beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24).

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09

    Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen

  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 1/00

    Entlassung eines Richters auf Probe

  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Rechtmäßigkeit einer

  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 3/98
  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 5/98

    Eignung eines Richters auf Probe für das Richteramt; Gesundheitliche Eignung;

  • BGH, 26.08.1991 - RiZ(R) 7/90

    Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des dritten Jahres nach seiner

  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
  • BGH, 23.03.1992 - RiZ(R) 4/91

    Klage gegen die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Vorliegen einer

  • BGH, 25.02.1986 - RiZ(R) 3/85

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Erkennbarkeit der Ungeeignetheit

  • BGH, 13.05.1977 - RiZ(R) 7/76

    Entlassung eines Richters auf Probe nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG) -

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