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   BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96   

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BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96 (https://dejure.org/1997,2404)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96 (https://dejure.org/1997,2404)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 (https://dejure.org/1997,2404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der richterlichen Unabhängigkeit - Zulässigkeit dienstaufsichtlicher Maßnahmen bei richterlicher Tätigkeit - Unterscheidung zwischen Kernbereich und Ordnungsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 3
    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88

    Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichtes des Bundes gehören zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen; sie sind dienstaufsichtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen (BGH, Urt. v. 8. Mai 1990 - RiZ (R) 6/88, NJW 1991, 426, 427 m.w.N.), es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff vor (BGH, Urt. v. 13. Februar 1991 - RiZ (R) 6/90, DRiZ 1991, 368, 396 [BGH 14.09.1990 - RiZ R 3/90] m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Dienstgerichtes des Bundes umfaßt der Bereich der richterlichen Unabhängigkeit die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen (BGH, Urt. v. 8. Mai 1990 - RiZ (R) 6/88, NJW 1991, 426, 427 m.w.N.), sei es, daß sie der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, daß sie während der Verhandlung ausgeübt werden oder der Entscheidung nachfolgen (Schmidt-Räntsch, DRiG a.a.O., § 25 Rdn. 8).

  • BGH, 13.02.1991 - RiZ(R) 6/90

    Zulässigkeit dienstaufsichtlicher Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichtes des Bundes gehören zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen; sie sind dienstaufsichtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen (BGH, Urt. v. 8. Mai 1990 - RiZ (R) 6/88, NJW 1991, 426, 427 m.w.N.), es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff vor (BGH, Urt. v. 13. Februar 1991 - RiZ (R) 6/90, DRiZ 1991, 368, 396 [BGH 14.09.1990 - RiZ R 3/90] m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
    Hingegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (BGH, Urt. v. 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90, NJW 1992, 46 [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90] m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
    Damit steht es in Übereinstimmung, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichtes des Bundes die Richterdienstgerichte nach § 26 Abs. 3 DRiG nur über den Klagegrund einer (behaupteten) Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit, nicht aber darüber zu befinden haben, ob eine Maßnahme der Dienstaufsicht auch aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig ist (vgl. zu dieser Rechtsprechung BGHZ 90, 41, 48 ff.; BGH, Urt. v. 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353).
  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Dienstgericht des Bundes unter Aufgabe früherer entgegengesetzter Rechtsanwendung angeschlossen hat, steht dem in seinen Rechten verletzten Richter für eine den Rahmen des § 26 Abs. 3 DRiG überschreitende Überprüfung dienstaufsichtlicher Maßnahmen der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten offen (BGH, Urt. v. 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425, 426 m.w.N. aus der Rspr.).
  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
    Das Dienstgericht des Bundes hat mit eingehender Begründung bereits entschieden, daß diese aus § 26 Abs. 2 DRiG herzuleitende Unterscheidung der in Art. 97 Abs. 1 GG getroffenen Regelung nicht widerspricht, weil diese Vorschrift den Bereich, in dem der Richter unabhängig ist, nicht konkret umschreibt und festlegt und deshalb kein Grund für die Annahme besteht, das Grundgesetz habe eine "umfassende" Garantie für jede richterliche Tätigkeit gewähren und damit die überlieferte Auffassung verlassen wollen, die richterliche Unabhängigkeit reiche nicht so weit, daß sie auch Maßnahmen der Justizverwaltung zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs schlechtin ausschlösse (BGHZ 42, 163, 169 f.).
  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
    Geschieht das, liegt der - unzulässige - Ausspruch einer Mißbilligung vor (vgl. BGHZ 47, 275, 285; Schmidt-Räntsch, DRiG a.a.O., § 26 Rdn. 27; Fürst/Mühl/Arndt, DRiG a.a.O., § 26 Rdn. 33).
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
    Der Vorhalt erschöpft sich in der Anführung von Tatsachen und in deren sachbezogener Wertung (BGHZ 67, 184, 188) [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75].
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
    Damit steht es in Übereinstimmung, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichtes des Bundes die Richterdienstgerichte nach § 26 Abs. 3 DRiG nur über den Klagegrund einer (behaupteten) Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit, nicht aber darüber zu befinden haben, ob eine Maßnahme der Dienstaufsicht auch aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig ist (vgl. zu dieser Rechtsprechung BGHZ 90, 41, 48 ff.; BGH, Urt. v. 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 4/83

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine schriftliche

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
    Aus diesem Grunde dürfen auch im nicht richterlichen Bereich nur Vorhalt und Ermahnung ausgesprochen werden (BGHZ 90, 34, 39) [BGH 31.01.1984 - RiZ R 4/83].
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Dazu gehört auch die Frage, zu welcher Arbeitsleistung der Antragsteller dienstrechtlich verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420), und ob es zutrifft, dass seine Arbeitsleistung unterdurchschnittlich und damit quantitativ unbefriedigend ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 Rn. 26; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 5/03, juris Rn. 36; Urteil vom 14. April 1997 - RiZ (R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468; Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 48 ff.; ebenso BVerwGE 67, 222, 223 ff.).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Die richterliche Amtsführung unterliegt insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäfts oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGH, Urteile vom 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 und vom 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 mwN).
  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen, einschließlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener, dem Interesse der Rechtssuchenden dienender richterlicher Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 = NJW 2006, 1674; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ).

    Sie sind dienstaufsichtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff vor (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ).

    Hingegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 = NJW 2006, 1674; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ).

    Geschieht das, liegt der - unzulässige - Ausspruch einer Missbilligung vor (BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ; vom 22. März 1985 - RiZ(R) 12/84 = DRiZ 1985, 394; vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66 = BGHZ 47, 275, 285 ; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 26 Rdn. 38; Fürst/Mühl/Arndt Richtergesetz 1. Aufl. § 26 Rdn. 32 f.).

  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

    Der Dienstaufsicht ist im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit nicht nur die eigentliche Rechtsfindung entzogen, sondern zugleich alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ(R) 1/62, BGHZ 42, 163, 169; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 f. und vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674, 1675).

    Entscheidend ist, dass es jeweils um richterliche Handlungen gehen muss, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, unmittelbar im Zusammenhang stehen (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469).

    Allerdings können - wie der erkennende Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469) - in Ausnahmefällen auch Eingaben eines Richters, mit denen er - wie hier geschehen - seine Rechtsprechungstätigkeit behindernde Missstände rügt, zu dem der Dienstaufsicht entzogenen Kernbereich der richterlichen Amtsausübung gehören.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nur der Fall, wenn es sich bei den Eingaben um eine im unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Verfahren stehende richterliche Tätigkeit handelt (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, aaO).

    Die Eingaben dienten damit nicht der Förderung eines konkreten von dem Richter zu bearbeitenden Verfahrens, sondern waren abstrakt auf Maßnahmen gerichtet, die in den Bereich der Organisationshoheit und Dienstaufsicht der leitenden Oberstaatsanwältin fallen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469).

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der

    Der Antragsteller kann deshalb nicht damit gehört werden, das für einen Vorhalt notwendige Verschulden (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 470) sei nicht festgestellt.

    Eine im Sinne der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 470 m.w.N.) personenbezogene Wertung, die als unzulässige Missbilligung, Beanstandung oder Rüge zu werten wäre, ist in dem Bescheid nicht enthalten.

  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den

    Dabei sind in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit nicht nur die Endentscheidungen, sondern alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen einbezogen (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ(R) 1/62, BGHZ 42, 163, 169, vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 f. und vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674, 1675).

    Erfasst werden alle richterlichen Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, unmittelbar in Zusammenhang stehen (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1998, 467, 469).

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit ist nicht nur die eigentliche Rechtsfindung der Dienstaufsicht entzogen, sondern zugleich alle ihr auch nur mittelbar dienenden, sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden Sach- und Verfahrensentscheidungen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ(R) 1/62 - BGHZ 42, 163, 169, vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 - DRiZ 1997, 467, 468 f. und vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 - NJW 2006, 1674, 1675).
  • LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00

    Strafvereitelung im Amt bei nicht erkennbarer Förderung von Strafverfahren;

    Nach BGH (NJW-RR 2002, 574) ist »nicht nur die eigentliche Rechtsfindung der Dienstaufsicht entzogen, sondern auch alle ihr nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (BGH, Urteile vom 8.5. 1989 - RiZ [R] 6/88, NJW 1991, 426, 427, und vom 14.4.1997 - RiZ [R] 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 m. w. N.).
  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine

    Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen einschließlich der nicht ausdrücklich vorgeschriebenen, aber dem Interesse der Rechtssuchenden dienenden richterlichen Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich, vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 1/96 -, DRiZ 1998, 20 und vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, NJW 2006, 1674, stRspr.).

    Sie sind dienstaufsichtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff vor (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ (R) 1/96 -, a.a.O.).

    Demgegenüber unterliegt die richterliche Amtsführung unstreitig jedenfalls insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 1/96 -, a.a.O. und vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, a.a.O.; stRspr).

  • BGH, 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Anweisung, bei

    Im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit ist nicht nur die eigentliche Rechtsfindung der Dienstaufsicht entzogen, sondern zugleich alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ(R) 1/62, BGHZ 42, 163, 169, vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 f. und vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674, 1675).

    Selbst nicht ausdrücklich vorgeschriebene richterliche Handlungen gehören zu dem der Dienstaufsicht entzogenen Kernbereich der Rechtsprechung, sofern sie nur in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (BGH, Urteile vom 14. April 1997 aaO S. 469, vom 3. November 2004 - RiZ(R) 4/03, NJW-RR 2005, 433, 435 und vom 22. Februar 2006 aaO).

  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12

    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13

    Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer

  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10

    Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 11 SF 215/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 11 SF 2/17

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

  • BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13

    Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Weitergabe eines Vorhalts mit

  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 1/14

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in einem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 398/15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 3/20

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht in Form eines Vorhalts wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 86/16

    Staatshaftungsanspruch; Unangemessene Dauer von Gerichtsverfahren; Wirksame

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 5/12

    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen

  • Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 85/16
  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00

    Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 5/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Bereichtspflichten

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03

    Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren

  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 6/12

    Entscheidung des Dienstgerichts für Richter über Anträge ohne mündliche

  • DGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - DGH 2/15

    Richterdienstrecht in Baden-Württemberg: Vorläufiger Rechtsschutz im

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

  • BGH, 26.10.2022 - RiZ(R) 1/20

    Anlassbeurteilung ohne Streichung einer Textpassage zu einer Erkrankung;

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10

    Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung;

  • Richterdienstgericht Sachsen, 25.04.2007 - 66 DG 3/06
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 2/19
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 27.01.2021 - DG 5/19

    Erfolgloser Antrag eines Richters gegen die Weisung der Unterlassung bestimmter

  • DG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - DG 5/04
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