Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10228
BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98 (https://dejure.org/1998,10228)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98 (https://dejure.org/1998,10228)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1998 - RiZ(R) 1/98 (https://dejure.org/1998,10228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung - Nichtvorliegen einer Abschluss-Probezeitbeurteilung - Unbeachtlichkeit der Verletzung von Verfahrensverstössen - Möglichkeit einer Heilung durch nachträgliche Anhörung im ...

  • Judicialis

    DRiG § 22 Abs. 2 Nr. 1; ; DRiG § ... 80 Abs. 2; ; DRiG § 22 Abs. 5; ; DRiG § 80 Abs. 1 Satz 1; ; SächsRiG § 3; ; SächsRiG § 45 Abs. 2; ; SächsRiG § 22 Nr. 4; ; VwVfG § 28 Abs. 1; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3; ; VwVfG § 45 Abs. 2; ; VwVfG § 46; ; SächsVwVfG § 1; ; VwGO § 73 Abs. 1 Nr. 2; ; GKG § 13 Abs. 4 Satz 1 lit. b; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
    Dieser gewährt der obersten Dienstbehörde einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteil vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; Urteil vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt. Umdr.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen; Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 292; BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84; vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).

  • BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen; Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 292; BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84; vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen; Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 292; BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84; vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen; Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 292; BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84; vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
    Die Möglichkeit einer Heilung durch nachträgliche Anhörung im Widerspruchsverfahren wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß die Entlassungsentscheidung unter Ausschöpfung eines Beurteilungsspielraumes getroffen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1982 - 3 C 46/81, NJW 1983, 2044, 2045 m.w.N.).
  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
    Dieser gewährt der obersten Dienstbehörde einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteil vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; Urteil vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt. Umdr.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - Kart 25/02

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern in der mündlichen Verhandlung im

    Hierfür bezieht sie sich (nur) auf ein Urteil des Dienstgerichts des Bundes (BGH) vom 22.9.1998 - Az.: RiZ (R) 1/98 - und zwar auf den dortigen "Ls. Nr. 2" (Schriftsatz vom 28.10.2002, S. 10 u. 11 unten).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - Kart 25/02

    Erhebung einer Beschwerde über die Freigabe eines Zusammenschlusses im Rahmen

    Hierfür bezieht sie sich (nur) auf ein Urteil des Dienstgerichts des Bundes (BGH) vom 22.9.1998 - Az.: RiZ (R) 1/98 - und zwar auf den dortigen "Ls. Nr. 2" (Schriftsatz vom 28.10.2002, S. 10 u. 11 unten).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09

    Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen

    Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH (vgl. nur Urteil vom 22.09.1998, Az. RiZ (R) 1/98, Tz. 30) hat der Senat allerdings den Sachvortrag des Antragsgegners bezüglich des zweiten gegen den Antragsteller durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln eingeleiteten Disziplinarverfahrens nicht berücksichtigt, da es für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entlassung aus einem Richterverhältnis auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt und Umstände, die erst danach eingetreten sind, grundsätzlich unbeachtlich sind.
  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
    Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH (vgl. nur Urteil vom 22.09.1998, Az. RiZ (R) 1/98, Tz. 30) hat der Senat allerdings den Sachvortrag des Antragsgegners bezüglich des zweiten gegen den Antragsteller durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln eingeleiteten Disziplinarverfahrens nicht berücksichtigt, da es für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entlassung aus einem Richterverhältnis auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt und Umstände, die erst danach eingetreten sind, grundsätzlich unbeachtlich sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht