Rechtsprechung
BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Erhebliche Zweifel an der Eignung für das Richteramt - Vermittlung eines widersprüchlichen Bildes durch dienstliche Beurteilungen - Fehlende Bereitschaft zu stetig verläßlichen Leistungen - Persönliche ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 25.11.1991 - DGH 3/91
- BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
- BGH, 21.10.1992 - RiZ(R) 2/92
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16 Eine Aussetzung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 94 VwGO (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, juris Rn. 21, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 78, 245, vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, juris Rn. 29, vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, NJW-RR 1999, 426 Rn. 43 f. und vom 30. Juli 2004 - RiZ(R) 4/04, juris Rn. 27; ebenso Fürst, GKÖD, § 68 DRiG Rn. 1 [Lfg.
- BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf …
Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.). - BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem …
Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr.
- BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
Umdeutung des Entlassungtermins eines Richters auf Probe
Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.). - BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97
Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates
Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (…BGH, Urt. v. 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.;… BGH, Urt. v. 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318; BGH, Urt. v. 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr. - BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14
Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch …
Bei seiner Beurteilung kann er sich allerdings, um sich ein Bild von den Leistungen und der Persönlichkeit der Richter zu machen, auch auf Stellungnahmen der Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte stützen, bei denen die zu beurteilenden Richter im maßgebenden Beurteilungszeitraum tätig gewesen sind (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, juris Rn. 19 mwN). - DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen …
Die Entlassungsbehörde durfte sich dabei auch auf die Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Köln bzw. dieser sich auf die Angaben seiner (Haupt-) Abteilungsleiter verlassen, sofern nicht ein besonderer Anlass zu Zweifeln bestand, was aber vorliegend nicht konstatiert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.08.1992, Az. RiZ (R) 2/92, Tz. 19 - zitiert nach juris -). - BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 1/00
Entlassung eines Richters auf Probe
Dieser gewährt der obersten Dienstbehörde einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteil vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; Urteil vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92 Urt. Umdr. - BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 4/98
Entscheidung im Umlaufverfahren durch den Dienstgerichtshof für Richter; Eignung …
Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei einer nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 DRiG erfolgten Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des (3. oder) 4. Jahres nach seiner Ernennung die Entlassungsbehörde einen Beurteilungsspielraum hat, so daß die Gerichte nur nachprüfen können, ob sie den Begriff der Eignung und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318, vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urteilsumdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, Urteilsumdruck S. 12). - BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 3/98 Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei einer nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 DRiG erfolgten Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des (3. oder) 4. Jahres nach seiner Ernennung die Entlassungsbehörde einen Beurteilungsspielraum hat, so daß die Gerichte nur nachprüfen können, ob sie den Begriff der Eignung und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318, vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urteilsumdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, Urteilsumdruck S. 12).
- BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 5/98
Eignung eines Richters auf Probe für das Richteramt; Gesundheitliche Eignung; …
- BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Rechtmäßigkeit einer …
- DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
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BGH, 21.10.1992 - RiZ(R) 2/92 |
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Streitwert im Prüfungsverfahren im Sinne der § 66 Abs. 1 , § 62 Abs. 1 Nr. 4 c DRiG
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Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 25.11.1991 - DGH 3/91
- BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
- BGH, 21.10.1992 - RiZ(R) 2/92