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   BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76   

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BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76 (https://dejure.org/1976,8738)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76 (https://dejure.org/1976,8738)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1976 - RiZ(R) 4/76 (https://dejure.org/1976,8738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter - Verletzung der Aufklärungspflicht auf Grund Unvereinbarkeit der Urteilsgründe mit der Sitzungsniederschrift - Undifferenzierte Ablehnung von Beweisanträgen - Reduktion der Beweisthemen auf einen Tatsachenkern - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76
    Das bedeutet im Falle der dienstlichen Beurteilung, daß die Prüfung auf die Frage der sachlichen Begründetheit zu erstrecken ist (BGHZ 57, 344, 350; BVerwGE 21, 127, 129).

    Es trifft zwar zu, daß es für die Frage, ob ein Beweisthema für den anzuwendenden materiellen Rechtssatz unerheblich ist, auf den materiellrechtlichen Standpunkt des Tatgerichts ankommt (BVerwG VerwRspr. Bd. 24 S. 413; BVerwG NJW 1964, 786, 787) und daß eine Beurteilung ein Akt wertender und deshalb höchstpersönlicher Erkenntnis ist (BVerwGE 11, 139, 140; 11, 165, 167; 12, 29, 34; 15, 39, 41; 21, 127, 129/130; BGHZ 57, 344, 350), der nicht schon deshalb als sachlich unbegründet angesehen werden darf, weil andere die Bewertung nicht teilen.

    Die Frage des zutreffenden Sachverhalts ist in aller Regel von wesentlicher Bedeutung und Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 15, 39, 40; 21, 127, 130).

    Die Tatsache, daß Beurteilungen höchstpersönliche Akte wertender Erkenntnis sind, verbietet nicht nur den Dienst-(oder Verwaltungs-)gerichten, an Stelle des Dienstvorgesetzten Beurteilungskompetenz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwGE 12, 29, 34; 21, 127, 129).

    Die Beurteilung eines Richters ist eine Maßnahme der Dienstaufsicht, die ihn in seiner Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen und im übrigen nicht rechtswidrig (sachlich unbegründet) sein darf (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346, 348, 350; BVerwGE 21, 127, 129; 28, 191, 192; Baur a.a.O. S. 7).

  • BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71

    Dienstleistungszeugnis für Richter

    Auszug aus BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76
    Zur Frage des Rechtswegs hat das Dienstgericht des Bundes in seinem Urteil vom 10. Dezember 1971 eingehend Stellung genommen (BGHZ 57, 344, 346/347).

    Das bedeutet im Falle der dienstlichen Beurteilung, daß die Prüfung auf die Frage der sachlichen Begründetheit zu erstrecken ist (BGHZ 57, 344, 350; BVerwGE 21, 127, 129).

    Keine der vom Antragsteller angegriffenen Beurteilungen beeinträchtigt seine richterliche Unabhängigkeit (vgl. BGHZ 57, 344, 348 bis 350; Baur DRiZ 1973, 6, 7; Arndt DRiZ 1971, 254, 259).

    Es trifft zwar zu, daß es für die Frage, ob ein Beweisthema für den anzuwendenden materiellen Rechtssatz unerheblich ist, auf den materiellrechtlichen Standpunkt des Tatgerichts ankommt (BVerwG VerwRspr. Bd. 24 S. 413; BVerwG NJW 1964, 786, 787) und daß eine Beurteilung ein Akt wertender und deshalb höchstpersönlicher Erkenntnis ist (BVerwGE 11, 139, 140; 11, 165, 167; 12, 29, 34; 15, 39, 41; 21, 127, 129/130; BGHZ 57, 344, 350), der nicht schon deshalb als sachlich unbegründet angesehen werden darf, weil andere die Bewertung nicht teilen.

    Die Beurteilung eines Richters ist eine Maßnahme der Dienstaufsicht, die ihn in seiner Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen und im übrigen nicht rechtswidrig (sachlich unbegründet) sein darf (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346, 348, 350; BVerwGE 21, 127, 129; 28, 191, 192; Baur a.a.O. S. 7).

  • BGH, 25.07.1969 - RiZ(R) 10/68

    Dienstleistungszeugnis als Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76
    Der in § 26 Abs. 3 DRiG umschriebene Anfechtungsgrund (die Behauptung des Richters, eine Maßnahme der Dienstaufsicht beeinträchtige seine Unabhängigkeit) begründet, wenn eine solche Maßnahme objektiv vorliegt (vgl. BGHZ 51, 280, 284; 52, 287, 292; Grimm, Richterliche Unabhängigkeit und Dienstaufsicht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs S. 33/34), die dienstgerichtliche Zuständigkeit und eine umfassende sachliche Prüfungsbefugnis des Dienstgerichts: Ist eine dienstaufsichtliche Maßnahme nicht wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig, hat das Dienstgericht noch zu prüfen, ob sie aus anderen Gründen rechtswidrig und infolgedessen unzulässig ist (BGHZ 42, 163, 171; 47, 275, 286; 51, 280, 285).

    Die Beurteilung eines Richters ist eine Maßnahme der Dienstaufsicht, die ihn in seiner Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen und im übrigen nicht rechtswidrig (sachlich unbegründet) sein darf (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346, 348, 350; BVerwGE 21, 127, 129; 28, 191, 192; Baur a.a.O. S. 7).

    Ob aus Gründen eines wirksamen Rechtsschutzes auch der Ausspruch der Verpflichtung zur Aufhebung in Betracht kommt (vgl. BGHZ 52, 287, 296), kann dahingestellt bleiben.

  • BVerwG, 25.04.1968 - III C 174.67

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen - Relevanz der Zahl der bereits vernommenen

    Auszug aus BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76
    Auch im Verwaltungsprozeß und im dienstgerichtlichen Verfahren darf im Hinblick auf die "Parallelität des § 86 VwGO zu § 244 StPO" (BVerwG DVBl. 1963, 368; BVerwG VerwRspr. Bd. 24 S. 413) die Beweiserhebung aus Gründen abgelehnt werden, die in § 244 Abs. 3 StPO aufgeführt sind (BVerwG VerwRspr. a.a.O.; BVerwG NJW 1968, 1441; Eyermann/Fröhler a.a.O. § 86 Rdn. 19; Redeker/von Oertzen, VwGO 5. Aufl. § 86 Anm. 14; Ule, Verwaltungsprozeßrecht 6. Aufl. § 51 I 2).

    Die Umgestaltung (Einschränkung oder Abänderung) von Beweisbehauptungen zum Zwecke der Ablehnung verstößt auch gegen das Verbot der Beweisantizipation (RG HRR 1939, 216; BVerwG NJW 1968, 1441).

    Der Gesichtspunkt, daß die Beweisaufnahme erst die Grundlage zu neuen Behauptungen abgeben soll (ein sog. Ausforschungsbeweis angestrebt werde), kommt im verwaltungs- und dienstgerichtlichen Verfahren als Ablehnungsgrund nicht in Betracht (BVerwG NJW 1968, 1441; vgl. auch RG HRR 1939, 668).

  • BVerwG, 26.01.1961 - II C 45.59
    Auszug aus BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76
    Es trifft zwar zu, daß es für die Frage, ob ein Beweisthema für den anzuwendenden materiellen Rechtssatz unerheblich ist, auf den materiellrechtlichen Standpunkt des Tatgerichts ankommt (BVerwG VerwRspr. Bd. 24 S. 413; BVerwG NJW 1964, 786, 787) und daß eine Beurteilung ein Akt wertender und deshalb höchstpersönlicher Erkenntnis ist (BVerwGE 11, 139, 140; 11, 165, 167; 12, 29, 34; 15, 39, 41; 21, 127, 129/130; BGHZ 57, 344, 350), der nicht schon deshalb als sachlich unbegründet angesehen werden darf, weil andere die Bewertung nicht teilen.

    Die Tatsache, daß Beurteilungen höchstpersönliche Akte wertender Erkenntnis sind, verbietet nicht nur den Dienst-(oder Verwaltungs-)gerichten, an Stelle des Dienstvorgesetzten Beurteilungskompetenz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwGE 12, 29, 34; 21, 127, 129).

  • BVerwG, 06.12.1963 - VIII B 29.63

    Anforderungen für die Zulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76
    Es genügt, die Erhebung beantragter Beweise im Urteil abzulehnen, wenn das Beweisbegehren lediglich durch Bezugnahme auf die eingereichten Schriftsätze dem Gericht unterbreitet worden ist (BVerwG DVBl. 1963, 368; BVerwG NJW 1964, 786, 787).

    Es trifft zwar zu, daß es für die Frage, ob ein Beweisthema für den anzuwendenden materiellen Rechtssatz unerheblich ist, auf den materiellrechtlichen Standpunkt des Tatgerichts ankommt (BVerwG VerwRspr. Bd. 24 S. 413; BVerwG NJW 1964, 786, 787) und daß eine Beurteilung ein Akt wertender und deshalb höchstpersönlicher Erkenntnis ist (BVerwGE 11, 139, 140; 11, 165, 167; 12, 29, 34; 15, 39, 41; 21, 127, 129/130; BGHZ 57, 344, 350), der nicht schon deshalb als sachlich unbegründet angesehen werden darf, weil andere die Bewertung nicht teilen.

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76
    Soweit die Aufklärungsrüge auf die Nichterhebung beantragter Beweise gestützt ist, genügt die Revisionsbegründung den Anforderungen, die durch die Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an sie gestellt werden (vgl. BVerwGE 31, 212, 217/218; BGHSt 2, 168, 169; Eyermann/Fröhler, VwGO 6. Aufl. § 139 Rdn. 22; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 344 Anm. II 4 h; Wessels JuS 1969, 1, 9).

    Das Vorbringen des Antragstellers, er habe immer wieder angeregt, daß Aktenstücke und Urteile zur Substantiierung der Zeugenaussagen und zum Nachweis der faktischen Grundlagen der Beurteilung vorgelegt werden, ist unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungsrüge ebenfalls unbeachtlich, weil seine Anregung (jedenfalls nach der Revisionsbegründung) nicht im Zusammenhang mit der Behauptung einer ihm günstigen Tatsache stand (vgl. BVerwGE 31, 212, 217; Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 173; Wessels a.a.O. S. 9).

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76
    Es trifft zwar zu, daß es für die Frage, ob ein Beweisthema für den anzuwendenden materiellen Rechtssatz unerheblich ist, auf den materiellrechtlichen Standpunkt des Tatgerichts ankommt (BVerwG VerwRspr. Bd. 24 S. 413; BVerwG NJW 1964, 786, 787) und daß eine Beurteilung ein Akt wertender und deshalb höchstpersönlicher Erkenntnis ist (BVerwGE 11, 139, 140; 11, 165, 167; 12, 29, 34; 15, 39, 41; 21, 127, 129/130; BGHZ 57, 344, 350), der nicht schon deshalb als sachlich unbegründet angesehen werden darf, weil andere die Bewertung nicht teilen.

    Die Frage des zutreffenden Sachverhalts ist in aller Regel von wesentlicher Bedeutung und Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 15, 39, 40; 21, 127, 130).

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
    Auszug aus BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76
    In der nicht näher begründeten Reduktion der Beweisthemen auf einen "Tatsachenkern" liegt eine Verletzung des Grundsatzes, daß Beweisbehauptungen nicht einschränkend interpretiert werden dürfen, es sei denn, die Einschränkung ist vom Antragsteller ersichtlich gewollt (RG JW 1932, 245 Nr. 8; RG HRR 1939, 216; BGH NJW 1968, 1293 Nr. 15; BGH, Urt. vom 22. September 1953 - 5 StR 138/53 - Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß 3. Aufl. S. 409).

    Das urteilsmäßige Element, das er enthielt, hatte nur die Bedeutung einer Tatsachenzusammenfassung (vgl. BGH NJW 1968, 1293 Nr. 15) nach einem allgemein anerkannten, vom Gericht nachprüfbaren Bewertungsmaßstab.

  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

    Auszug aus BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76
    Die Beurteilung eines Richters ist eine Maßnahme der Dienstaufsicht, die ihn in seiner Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen und im übrigen nicht rechtswidrig (sachlich unbegründet) sein darf (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346, 348, 350; BVerwGE 21, 127, 129; 28, 191, 192; Baur a.a.O. S. 7).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

  • BVerwG, 19.10.1960 - VI C 92.58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

  • BGH, 22.09.1953 - 5 StR 138/53

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

  • BGH, 26.07.2017 - RiZ(R) 3/16

    Würdigung einer Formulierung in einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf eine

    Eine solche Formulierung ist im Ergebnis nicht anders zu beurteilen als die vom Dienstgericht des Bundes als zulässig erachtete Formulierung in einer dienstlichen Beurteilung, dass Urteile und Beschlüsse des beurteilten Richters "allerdings in manchen Fällen durch eine eingehendere Würdigung des Parteivortrags an Überzeugungskraft gewinnen würden" (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1976 - RiZ (R) 4/76, DRiZ 1976, 382 = juris Rn. 4 und 23).
  • BGH, 24.03.1981 - RiZ(R) 7/80

    Zulässigkeit der Anfechtung im Prüfungsverfahren - Leserbrief als Maßnahme der

    Ob eine solche Maßnahme vorliegt, entscheidet das Revisionsgericht selbständig ohne Bindung an die Wertungen und Feststellungen des Tatrichters, weil davon die Zulässigkeit der Anfechtung im Prüfungsverfahren bei den Richterdienstgerichten abhängt (§§ 37 Nr. 4 Buchst. e, 56, 59 LRiG NRW; § 78 Nr. 4 Buchst. e DRiG; vgl. BGHZ 51, 280, 284; 52, 287, 292; BGH DRiZ 1976, 382; 1979, 378).

    Das Dienstgericht des Bundes hat den Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht dem Zweck des § 26 Abs. 3 DRiG entsprechend von jeher sehr weit gefaßt (vgl. BGHZ 46, 66, 70 [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65]; 47, 275, 282; 52, 287, 292; 57, 344, 346 [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69]; 61, 374, 377 [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; BGH DRiZ 1976, 382; 1977, 151; 1979, 378; 1980, 229).

  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine

    (2) Als zulässig wurden dagegen erachtet die allgemeine Beschreibung der Art und Weise, wie der Richter arbeitet - wobei sich Lob und Kritik aber losgelöst von einem bestimmten oder einzelnen Verfahren halten müssen (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, NJW 1988, 419), der Vorhalt der Verwendung des Gutachtens- anstatt des Urteilsstils (BGH, Urteil vom 25. September 2002 - RiZ (R) 4/01 -, NJW-RR 2003, 492) und des bewussten Abweichens von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Kenntlichmachung (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, BGHZ 181, 268 und juris, dort Rn. 25) sowie schließlich der Hinweis, dass Urteile und Beschlüsse des beurteilten Richters "allerdings in manchen Fällen durch eine eingehendere Würdigung des Parteivortrags an Überzeugungskraft gewinnen würden" (BGH, Urteil vom 27. September 1976 - RiZ (R) 4/76 -, DRiZ 1976, 382).
  • BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß zwar einerseits durch Entscheidungen, die das Ergebnis einer kollegialen Beratung (und Abstimmung) sind, das Kollegium als Ganzes die Verantwortung trägt, daß aber andererseits auch im Kollegialgericht die fachliche Leistung des einzelnen Richters sich in den Akten der Verfahren widerspiegelt, in denen er Berichterstatter war und infolgedessen auch "aktenmäßig" erfaßt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.1976 RiZ (R) 4/76, DRiZ 1976, 382, 383).
  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

    Da die angefochtenen Maßnahmen die Unabhängigkeit der Antragstellerin nicht beeinträchtigen, ist zu prüfen, ob sie aus anderen Gründen rechtswidrig und infolgedessen unzulässig sind (vgl. BGHZ 42, 163, 170 f; 51, 280, 284; BGH DRiZ 1976, 382).
  • BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 119.83

    Mindestinhalt dienstlicher Beurteilungen und Teilrechtswidrigkeit -

    Mit der unter 1. b der Beschwerdeschrift geltend gemachten Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Bundesgerichtshofs (Dienstgericht des Bundes) vom 27. September 1976 - RiZ 4/76 - (DRiZ 1976, 382) wird keine konkrete klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bezeichnet.
  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 2/81

    Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 Deutsches Richtergesetz (DRiG) als

    Das Dienstgericht des Bundes hat diesen Begriff dem Zweck der Vorschrift entsprechend von jeher sehr weit gefaßt (vgl. BGHZ 61, 374, 377 [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; BGH DRiZ 1976, 382; 1977, 151; 1979, 378; 1980, 229).
  • BGH, 24.06.1977 - RiZ(R) 6/76

    Klage eines Richters gegen eine Maßnahme der Dienstaufsicht - Annahme eines

    Das Zeugnis unterliegt demnach einer umfassenden sachlichen Prüfungsbefugnis des Dienstgerichts (vgl. BGHZ 57, 344 ff; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 27. September 1976 - RiZ (R) 4/76 = DRiZ 1976, 382).
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