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   BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79   

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https://dejure.org/1980,8915
BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79 (https://dejure.org/1980,8915)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79 (https://dejure.org/1980,8915)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1980 - RiZ(R) 1/79 (https://dejure.org/1980,8915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht - Beeinträchtigung richterlicher Unabhängigkeit durch eine Maßnahme der Dienstaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79
    Daß die Anweisung des Präsidenten vom 10. Februar 1978 an die Leiterin der Abteilung der Geschäftsstelle adressiert ist, schließt es nicht aus, daß sie als Maßnahme der Dienstaufsicht auch gegen den Antragsteller gerichtet war (vgl. BGHZ 47, 275, 282 f; 51, 280, 284).
  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79
    Daß die Anweisung des Präsidenten vom 10. Februar 1978 an die Leiterin der Abteilung der Geschäftsstelle adressiert ist, schließt es nicht aus, daß sie als Maßnahme der Dienstaufsicht auch gegen den Antragsteller gerichtet war (vgl. BGHZ 47, 275, 282 f; 51, 280, 284).
  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79
    Es muß sich um einen konkreten Konfliktsfall zwischen Justizverwaltung und Richter handeln (vgl. BGHZ 61, 374, 377 ff [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; BGH DRiZ 1974, 99).
  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73

    "Maßnahme der Dienstaufsicht"

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79
    Es muß sich um einen konkreten Konfliktsfall zwischen Justizverwaltung und Richter handeln (vgl. BGHZ 61, 374, 377 ff [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; BGH DRiZ 1974, 99).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

    Bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage sind nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73 - BGHZ 61, 374, 378 f., vom 05.02 1980 - RiZ(R) 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84 - NJW 1984, 2471, 2472).
  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe -

    Wegen dieser erforderlichen Zielrichtung hat das Dienstgericht des Bundes bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG angesehen (BGHZ 61, 374 ; 85, 145 ; Urteile vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73 - aaO S. 99 f., vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79 - DRiZ 1980, 229 und vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84 - NJW 1984, 2471 ).

    Eine Kundgabe allgemein gehaltener, von einem bestimmten Vorgang losgelöster rechtlicher Hinweise der Justizverwaltung wird auch nicht schon deswegen zu einer Maßnahme der Dienstaufsicht, weil der Richter, an den sie sich wendet, anderer Auffassung ist und sich dementsprechend verhalten will (vgl. BGHZ 61, 374 ; Urteil vom 5. Februar 1980, aaO S. 230).

    Zu einem dienstaufsichtlichen Konflikt kommt es erst dann, wenn solche rechtlichen Hinweise in einem konkreten Zusammenhang gegen einen oder mehrere Richter wegen eines bestimmten Verhaltens herangezogen werden und sich in dieser Weise zu einer konkreten Einwirkung auf sie verdichten (BGHZ 61, 374 ; Urteile vom 5. Februar 1980, aaO S. 230 und vom 26. Juni 1984, aaO S. 2472).

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" iSd. § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73 - BGHZ 61, 374, 378 f., vom 12. November 1973 - RiZ(R) 3/73 - DRiZ 1974, 99, 100, vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84 - NJW 1984, 2471, 2472).
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