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   BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92   

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BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92 (https://dejure.org/1992,2273)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92 (https://dejure.org/1992,2273)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92 (https://dejure.org/1992,2273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Erhebliche Zweifel an der Eignung für das Richteramt - Vermittlung eines widersprüchlichen Bildes durch dienstliche Beurteilungen - Fehlende Bereitschaft zu stetig verläßlichen Leistungen - Persönliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
    Dieser gewährt dem Dienstherren einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urt. v. 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91, 92; Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1980 - BVerWG/2 C 8/78, DRiZ 1981, 28, 29).

    Leistungen, die in der Zeit nach der Entlassungsverfügung liegen, können die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes auch unabhängig von den vorstehenden Erwägungen nicht mehr beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
    Der Dienstvorgesetzte eines Richters kann, um sich ein Bild über die Leistungen und die Persönlichkeit des Richters zu machen, gerade bei einer großen Behörde seine Beurteilung insbesondere auch auf die Stellungnahmen der Vorsitzenden Richter am Landgericht und der Direktoren der Amtsgerichte stützen, in deren Bereich der Richter für den maßgebenden Beurteilungszeitraum tätig gewesen ist (BGH, Urt. v. 20. Juli 1979 - RiZ (R) 3/79, DRiZ 1979, 378; BVerwG, Urt. v. 2. April 1981 - 2 C 34.79, ZBR 1981, 341, 342; Kissel, GVG, 1981, § 1 Rdn. 92).

    Da sie nur der Meinungs- und Überzeugungsbildung des Dienstvorgesetzten dienen und dessen Wertung allein maßgebend ist, nicht aber diejenige der Verfasser der Leistungsberichte, kann sich der Beurteilte im Prozeß zum Beweise einer abweichenden Auffassung auch nicht auf die Wertung dieser Verfasser berufen (BVerwG, Urt. v. 2. April 1981 - 2 C 34.79, ZBR 1981, 341, 342).

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83

    Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
    Ein Aufklärungsmangel ist nur dann ordnungsgemäß bezeichnet, wenn dargelegt ist, welche weiteren Beweismittel sich der Vorinstanz hätten aufdrängen müssen, welches mutmaßliche Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Antragsteller günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG VRspr. 31, 764, 766; BVerwG DVBl. 1983, 997 m.w.N.; BVerwG NJW 1985, 393, 394; Kopp, VwGO 8. Aufl. § 139 Rdn. 7; Redeker/von Oertzen, VwGO 9. Aufl. § 139 Rdn. 7).
  • BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
    Dieser gewährt dem Dienstherren einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urt. v. 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91, 92; Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1980 - BVerWG/2 C 8/78, DRiZ 1981, 28, 29).
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
    Ein unter Verwertung einer solchen Aussage gefälltes Urteil ist vom Revisionsgericht aufzuheben, weil es unter derartigen Umständen seinen Aufgaben zur Nachprüfung des Urteils nicht nachkommen kann (BGHZ 40, 84).
  • BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79

    Periodische Beurteilung von Richtern

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
    Der Dienstvorgesetzte eines Richters kann, um sich ein Bild über die Leistungen und die Persönlichkeit des Richters zu machen, gerade bei einer großen Behörde seine Beurteilung insbesondere auch auf die Stellungnahmen der Vorsitzenden Richter am Landgericht und der Direktoren der Amtsgerichte stützen, in deren Bereich der Richter für den maßgebenden Beurteilungszeitraum tätig gewesen ist (BGH, Urt. v. 20. Juli 1979 - RiZ (R) 3/79, DRiZ 1979, 378; BVerwG, Urt. v. 2. April 1981 - 2 C 34.79, ZBR 1981, 341, 342; Kissel, GVG, 1981, § 1 Rdn. 92).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
    Dieser gewährt dem Dienstherren einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urt. v. 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91, 92; Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1980 - BVerWG/2 C 8/78, DRiZ 1981, 28, 29).
  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Parteiaussage - Zeugenaussage - Protokollierung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
    Die Rüge kann jedoch dann nicht erhoben werden, wenn die durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei die unterlassene Protokollierung in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht beanstandet hat (BVerwGE 50, 344; 51, 66).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76

    Protokollfehler - Rügeverzicht durch Rechtsunkundigen - Revisionsrüge -

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
    Die Rüge kann jedoch dann nicht erhoben werden, wenn die durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei die unterlassene Protokollierung in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht beanstandet hat (BVerwGE 50, 344; 51, 66).
  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Eine Aussetzung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 94 VwGO (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, juris Rn. 21, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 78, 245, vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, juris Rn. 29, vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, NJW-RR 1999, 426 Rn. 43 f. und vom 30. Juli 2004 - RiZ(R) 4/04, juris Rn. 27; ebenso Fürst, GKÖD, § 68 DRiG Rn. 1 [Lfg.
  • BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08

    Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf

    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem

    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr.
  • BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10

    Umdeutung des Entlassungtermins eines Richters auf Probe

    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch

    Bei seiner Beurteilung kann er sich allerdings, um sich ein Bild von den Leistungen und der Persönlichkeit der Richter zu machen, auch auf Stellungnahmen der Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte stützen, bei denen die zu beurteilenden Richter im maßgebenden Beurteilungszeitraum tätig gewesen sind (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urt. v. 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; BGH, Urt. v. 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318; BGH, Urt. v. 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr.
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09

    Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen

    Die Entlassungsbehörde durfte sich dabei auch auf die Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Köln bzw. dieser sich auf die Angaben seiner (Haupt-) Abteilungsleiter verlassen, sofern nicht ein besonderer Anlass zu Zweifeln bestand, was aber vorliegend nicht konstatiert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.08.1992, Az. RiZ (R) 2/92, Tz. 19 - zitiert nach juris -).
  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 1/00

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Dieser gewährt der obersten Dienstbehörde einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteil vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; Urteil vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92 Urt. Umdr.
  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 4/98

    Entscheidung im Umlaufverfahren durch den Dienstgerichtshof für Richter; Eignung

    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei einer nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 DRiG erfolgten Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des (3. oder) 4. Jahres nach seiner Ernennung die Entlassungsbehörde einen Beurteilungsspielraum hat, so daß die Gerichte nur nachprüfen können, ob sie den Begriff der Eignung und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318, vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urteilsumdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, Urteilsumdruck S. 12).
  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 3/98
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei einer nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 DRiG erfolgten Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des (3. oder) 4. Jahres nach seiner Ernennung die Entlassungsbehörde einen Beurteilungsspielraum hat, so daß die Gerichte nur nachprüfen können, ob sie den Begriff der Eignung und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318, vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urteilsumdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, Urteilsumdruck S. 12).
  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 5/98

    Eignung eines Richters auf Probe für das Richteramt; Gesundheitliche Eignung;

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Rechtmäßigkeit einer

  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1992 - RiZ(R) 2/92   

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BGH, 21.10.1992 - RiZ(R) 2/92 (https://dejure.org/1992,7670)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1992 - RiZ(R) 2/92 (https://dejure.org/1992,7670)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - RiZ(R) 2/92 (https://dejure.org/1992,7670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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