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   BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76   

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https://dejure.org/1976,5797
BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76 (https://dejure.org/1976,5797)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76 (https://dejure.org/1976,5797)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1976 - RiZ(R) 3/76 (https://dejure.org/1976,5797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unabhängigkeit der Mitglieder eines Präsidialrats - Maßnahmen einer Dienstaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65

    Dienstaufsicht und Unabhängigkeit des Richters

    Auszug aus BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76
    Ob es sich tatsächlich um Betätigung der Dienstaufsicht handelt, ist jedenfalls in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung (BGHZ 46, 66, 68 ff).

    Auch solche Einflußnahmen sind hierzu zu rechnen, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken (zu alledem BGHZ 46, 66, 70; 47, 275, 282; 51, 363, 367, 369; 61, 374, 377).

  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76
    Auch solche Einflußnahmen sind hierzu zu rechnen, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken (zu alledem BGHZ 46, 66, 70; 47, 275, 282; 51, 363, 367, 369; 61, 374, 377).

    Das Arbeitsministerium hatte hier - ähnlich wie in dem in BGHZ 47, 275 entschiedenen Falle - eine Doppelfunktion.

  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73

    "Maßnahme der Dienstaufsicht"

    Auszug aus BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76
    Auch solche Einflußnahmen sind hierzu zu rechnen, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken (zu alledem BGHZ 46, 66, 70; 47, 275, 282; 51, 363, 367, 369; 61, 374, 377).

    In diesem Sinne hat sich auch das erkennende Dienstgericht des Bundes in BGHZ 61, 374, 378 ausgesprochen.

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76
    Dazu darf neben einer Reihe weiterer Entscheidungen auf BVerfGE 12, 81; 12, 326; 17, 252; 18, 147; 18, 423; 19, 52 verwiesen werden.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76
    Die Rüge, die Akten des Verfahrens beim Verwaltungsgericht München seien nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Dienstgericht gewesen, ist schon nicht in einer der Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO entsprechenden Form erhoben, weil der Antragsteller nicht angibt, was er auf die - angeblich unterbliebene - Erörterung des Akteninhalts noch vorgetragen hätte (vgl. BVerwGE 31, 212, 217 f).
  • BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68

    Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter

    Auszug aus BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76
    Auch solche Einflußnahmen sind hierzu zu rechnen, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken (zu alledem BGHZ 46, 66, 70; 47, 275, 282; 51, 363, 367, 369; 61, 374, 377).
  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04

    Prüfung einer Eignungsbeurteilung

    Unter Maßnahme der Dienstaufsicht ist jede Maßnahme zu verstehen, die von der Dienstaufsichtsbehörde ausgeht, ohne Rücksicht darauf, ob mit ihr nach Art und Inhalt Aufsichtstätigkeit ausgeübt wird (BGH, Urt. v. 21. Dezember 1976 - RiZ(R) 3/76, DRiZ 1977, 151).

    Die Frage, ob eine nachvollziehbare Rechtsauffassung zutrifft, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1976 - RiZ(R) 3/76, DRiZ 1977, 151; Urt. v. 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/65, BGHZ 46, 66, 69).

  • Richterdienstgericht Sachsen, 25.04.2007 - 66 DG 3/06
    Die Frage, ob eine nachvollziehbare Rechtsauffassung zutrifft, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (vgl. BGH, Urt.v. 21.12.1976 - RiZ (R) 3/76 , DRiZ 77, 151; Urt.v. 7.6.1966 - RiZ (R) 1/65 , BGHZ 46, 66, 69; BGH, Urt.v. 20.6.2001 - RiZ (R) 2/00 -, juris, NJW-RR 2002, 574).

    Unter Maßnahme der Dienstaufsicht ist jede Maßnahme zu verstehen, die von der Dienstaufsichtsbehörde ausgeht, ohne Rücksicht darauf, ob mit ihr nach Art und Inhalt Aufsichtstätigkeit ausgeübt wird ( BGH, Urt.v. 21.12.1976 - RiZ (R) 3/76 , DRiZ 77, 151, BGH, Urt.v. 16.3.2005, RiZ (R) 2/04 , juris, BGHZ 162, 333 ).

  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).
  • VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00

    Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter;

    Die die Dienstaufsicht ausführende Stelle hat zu überprüfen, ob der Richter seine Dienstpflichten umfassend erfüllt und ihn ggf. durch geeignete Maßnahmen zu einer umfassenden Erfüllung der Verpflichtungen anzuhalten (vgl. Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., Rn. 495 m.w.Nachw.; BGH, DRiZ 1977, 151 f; Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, § 26, Rn. 5).
  • BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 2/93

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber einem Richter - Ablehnung eines Richters

    Eine solche Information, die den Richter in neutraler Form mit einem ihn betreffenden Sachverhalt vertraut macht, stellt keine "Maßnahme gegen den Richter" dar, durch die allein die Unabhängigkeit berührt werden kann (vgl. BGHZ 61, 374, 378 [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; 100, 271, 275; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - RiZ (R) 3/76, DRiZ 1977, 151).
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