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   BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87   

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BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87 (https://dejure.org/1987,923)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87 (https://dejure.org/1987,923)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87 (https://dejure.org/1987,923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 3
    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Unabhängigkeit - Sitzungstag - Woche

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 421
  • MDR 1988, 141
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig, wenn sie in diesem Bereich auf eine direkte oder indirekte Weisung hinausläuft, wie der Richter entscheiden oder verfahren soll; insoweit muß sich die Dienstaufsicht auch jeder psychologischen Einflußnahme enthalten (BGHZ 90, 41, 43 f.).

    Dem ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 90, 41, 48 ff.; ebenso BVerwGE 67, 222, 223 ff.), wie die Revision nicht verkennt, im richterdienstgerichtlichen Verfahren nicht nachzugehen.

    Zwar darf er darauf achten, daß keine Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse auftreten, und den Umstand als solchen, daß bei einem Richter im Vergleich zu anderen geringere Erledigungszahlen zu verzeichnen sind, zum Gegenstand einer Maßnahme der Dienstaufsicht machen (s. BGHZ 69, 309, 313 f.; 90, 41, 44, 46; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83 - DRiZ 1984, 365).

    Nach alledem sind in dem angefochtenen Bescheid vom 20. Mai 1985 die Wendungen, die sich darauf beziehen, daß der Antragsteller wöchentlich nur einen Sitzungstag abhalte, in geeigneter Weise zu löschen (vgl. zuletzt - zur dienstlichen Beurteilung - BGHZ 90, 41, 48 sowie 95, 313, 325 f.).

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
    Dabei ist im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit eine großzügige Grenzziehung geboten und sind deshalb alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in diesen dienstaufsichtsfreien Raum einzubeziehen (BGHZ 93, 238, 243).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt daher die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechung so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 93, 238, 244).

    Er darf auch in einer Maßnahme der Dienstaufsicht die Auffassung äußern, daß es möglich sein müsse, die Termine früher durchzuführen (BGHZ 93, 238, 244).

    Dies erfordert bei den Ausführungen unter Ziffer II 2 des Widerspruchsbescheids die Streichung des zweiten Satzes des zweiten Absatzes ("Weiter halte.. " bis ".. angezeigt sei") unter Anpassung des Übergangs zu dem folgenden Text (durch Weglassung des Wortes "somit" im folgenden Satz) sowie der drei letzten Sätze des letzten Absatzes ("Insbesondere kann.. " bis ".. im Einklang"), weil sie den unzutreffenden Eindruck vermitteln, die Entscheidung des Senats BGHZ 93, 238 (in dem Widerspruchsbescheid zitiert aus DRiZ 1985, 181 ) decke die zugrundeliegende Maßnahme der Dienstaufsicht auch insoweit, als es um die Frage eines zweiten Sitzungstages pro Woche geht.

  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
    Sie darf sich auch in laufenden Sachen darüber vergewissern, daß prozeßordnungsgemäß verfahren wird und seine Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse auftreten (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 19. September 1986 - RiZ (R) 1/86 - DRiZ 1987, 57 ), und gegebenenfalls auch einen Einzelfall zum Anlaß nehmen, dem Richter die ordnungswidrige Ausübung seiner Tätigkeit vorzuhalten (vgl. BGHZ 51, 280, 286).

    In dieser Hinsicht ist die Terminierungspraxis keine Angelegenheit lediglich der äußeren Ordnung (vgl. auch BGHZ 51, 280, 287).

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
    Auch der Versuch, den Richter in seine Entscheidungsfreiheit beeinträchtigender Weise zu einer bestimmten Art der Erledigung zu veranlassen, wäre mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht zu vereinbaren (vgl. BGHZ 69, 309, 313).

    Zwar darf er darauf achten, daß keine Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse auftreten, und den Umstand als solchen, daß bei einem Richter im Vergleich zu anderen geringere Erledigungszahlen zu verzeichnen sind, zum Gegenstand einer Maßnahme der Dienstaufsicht machen (s. BGHZ 69, 309, 313 f.; 90, 41, 44, 46; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83 - DRiZ 1984, 365).

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
    Dem ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 90, 41, 48 ff.; ebenso BVerwGE 67, 222, 223 ff.), wie die Revision nicht verkennt, im richterdienstgerichtlichen Verfahren nicht nachzugehen.
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
    Der Vorhalt bezieht sich in diesem Sinne in zulässiger Weise auf "Fälle dieser Art" (vgl. BGHZ 67, 184, 190).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83

    Dienstliche Beurteilung - Mündliche Verhandlung - Richterliche Unabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
    Zwar darf er darauf achten, daß keine Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse auftreten, und den Umstand als solchen, daß bei einem Richter im Vergleich zu anderen geringere Erledigungszahlen zu verzeichnen sind, zum Gegenstand einer Maßnahme der Dienstaufsicht machen (s. BGHZ 69, 309, 313 f.; 90, 41, 44, 46; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83 - DRiZ 1984, 365).
  • BGH, 19.09.1986 - RiZ(R) 1/86

    Geschäftsprüfung des richterlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
    Sie darf sich auch in laufenden Sachen darüber vergewissern, daß prozeßordnungsgemäß verfahren wird und seine Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse auftreten (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 19. September 1986 - RiZ (R) 1/86 - DRiZ 1987, 57 ), und gegebenenfalls auch einen Einzelfall zum Anlaß nehmen, dem Richter die ordnungswidrige Ausübung seiner Tätigkeit vorzuhalten (vgl. BGHZ 51, 280, 286).
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
    Das dienstaufsichtliche Eingreifen wegen vorhandener Rückstände kann sich, wie der Senat durch Urteil vom heutigen Tage in der Sache RiZ (R) 4/87 näher ausgeführt hat, nur für den Fall als Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit darstellen, daß dem Richter damit indirekt ein Pensum abverlangt wird, welches sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen läßt.
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    bb) Der Vorhalt von Rückständen oder Arbeitsresten und die (auch) hierauf bezogene Ermahnung, die übertragenen Aufgaben fortan ordnungsgemäß und unverzögert zu erledigen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes daher grundsätzlich noch keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dar (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 5/03, juris Rn. 34; Urteil vom 8. November 2006 - RiZ (R) 2/05,NJW-RR 2007, 281 Rn. 21; Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35).

    Dabei darf auch Einfluss auf die Arbeitsweise eines Richters genommen werden und er angehalten werden, seine Arbeitsweise so zu gestalten, dass keine Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 8. November 2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 19).

    Das dienstaufsichtliche Eingreifen wegen vorhandener Rückstände und der mit einem Vorhalt verbundene Erledigungsdruck ist dann eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit, wenn dem Richter damit indirekt ein Pensum abverlangt wird, welches sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 5/03, juris Rn. 34; Urteil vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 Rn. 21; Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35).

    Nach der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist im richterdienstgerichtlichen Verfahren zwar der Frage nicht nachzugehen, ob der angefochtene Bescheid aus anderen Gründen als wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit, etwa wegen sachlicher Unrichtigkeit, fehlerhaft ist (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 48 ff.; ebenso BVerwGE 67, 222, 223 ff.).

    Dazu gehört auch die Frage, zu welcher Arbeitsleistung der Antragsteller dienstrechtlich verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420), und ob es zutrifft, dass seine Arbeitsleistung unterdurchschnittlich und damit quantitativ unbefriedigend ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 Rn. 26; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 5/03, juris Rn. 36; Urteil vom 14. April 1997 - RiZ (R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468; Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 48 ff.; ebenso BVerwGE 67, 222, 223 ff.).

  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 1/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ(R) 5/04 - NJW 2006, 692 f.).
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten

    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).

    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen nachzuprüfen, ist allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten (ständige Rechtsprechung seit: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (B) 3/83, juris Rn. 16 ff; vgl. etwa Urteile vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 17; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 33; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 24, 25; vom 06.10.2011, RiZ (R) 7/10, juris Rn. 25; vom 03.12.2014, RiZ (R) 1/14, juris Rn. 35).

    Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, RiZ (R) 7/84, juris Rn. 16 = BGHZ 93, 238 - 245; vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 15).

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Beeinträchtigung der richterlichen

    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).

    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen nachzuprüfen, ist allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten (ständige Rechtsprechung seit: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (B) 3/83, juris Rn. 16 ff; vgl. etwa Urteile vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 17; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 33; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 24, 25; vom 06.10.2011, RiZ (R) 7/10, juris Rn. 25; vom 03.12.2014, RiZ (R) 1/14, juris Rn. 35).

    Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, RiZ (R) 7/84, juris Rn. 16 = BGHZ 93, 238 - 245; vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 15; vom 15.11.2007, RiZ (R) 4/07, juris Rn. 29).

  • BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit

    Dabei wendet er sich insbesondere gegen die ständige Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes, wonach das dienstaufsichtliche Eingreifen wegen vorhandener Rückstände und der mit einem Vorhalt verbundene Erledigungsdruck dann eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit ist, wenn dem Richter damit indirekt ein Pensum abverlangt wird, welches sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04 -, juris, Rn. 21; Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09 -, juris, Rn. 35; Urteil vom 7. September 2017 - RiZ (R) 2/15 -, juris, Rn. 22).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Unzulässig ist ein Vorhalt dann, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (BGH, Urteile vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, DRiZ 2007, 143, vom 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04, NJW 2006, 692 f. und vom 16.10.1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422).
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Da der Antragsteller behauptet, durch das Schreiben des Präsidenten des in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu sein und seine Behauptung nicht von vornherein völlig fern liegend erscheint (vgl. dazu BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 243, vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87 - NJW 1988, 421, vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00 - NJW 2002, 359 und vom 16. März 2005 - RiZ(R) 2/04 - BGHZ 162, 333), hat das Dienstgericht den Antrag zu Recht als zulässig angesehen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt daher die richterliche Amtsführung der Dienstaufsicht, soweit es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als der äußeren Ordnung zugehörig anzusehen sind (vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 244, vom 19. September 1987 - RiZ(R) 5/87 - NJW 1988, 421, 422, vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 6/94 -, zu 2 der Gründe und vom 1. März 2002 - RiZ(R) 1/01 - NJW-RR 2002, 929, 931).

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 3/13

    Richterdienstrecht: Anordnung und Durchführung einer Sonderprüfung hinsichtlich

    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).

    Die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen nachzuprüfen, ist allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten (ständige Rechtsprechung seit: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (B) 3/83, juris Rn. 16 ff; vgl. etwa Urteile vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 17; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 33; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 24, 25; vom 06.10.2011, RiZ (R) 7/10, juris Rn. 25; vom 03.12.2014, RiZ (R) 1/14, juris Rn. 35).

    Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, RiZ (R) 7/84, juris Rn. 16 = BGHZ 93, 238 - 245; vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 15; vom 15.11.2007, RiZ (R) 4/07, juris Rn. 29).

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

    Der Vorhalt von Rückständen angesichts eher unterdurchschnittlicher Belastung stellt grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dar (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422).
  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

    Diese Maßnahmen stellen weder eine Einflussnahme auf den Inhalt der von der Antragstellerin zu treffenden Entscheidungen noch einen Versuch dar, sie anzuhalten, ihr Amt in einer bestimmten Richtung auszuüben (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ(R) 5/04 aaO).

    Die Aufforderung, die in dem Dezernat anfallenden Vorgänge auch unter dem Gesichtspunkt der Verjährung besser zu überwachen, ist kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422).

    Etwas anderes gilt - wie das Dienstgericht zutreffend gesehen hat - nur dann, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st.Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ(R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).

  • DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 5/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Bereichtspflichten

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02

    Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03

    Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 6/94

    Beeinträchtigung richterlicher Unabhängigkeit - Maßnahmen eines

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96

    Ordnungsgemäße Besetzung des Dienstgerichtshofs - Bestimmung nichtständiger

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10

    Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung;

  • VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00

    Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter;

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