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   BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10   

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https://dejure.org/2011,2346
BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10 (https://dejure.org/2011,2346)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10 (https://dejure.org/2011,2346)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - RiZ(R) 7/10 (https://dejure.org/2011,2346)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 3 DRiG
    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den Betrieb und die Administration des EDV-Netzes im Rechtsprechungsbereich

  • IWW
  • R&W Online

    Keine Beeinträchtigung richterlicher Unabhängigkeit wegen EDV-Administration außerhalb des Gerichtspräsidiums

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den Betrieb und die Administration des EDV-Netzes im Bereich der rechtsprechenden Tätigkeit durch außerhalb der Judikative angesiedelte Personen

  • rewis.io

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den Betrieb und die Administration des EDV-Netzes im Rechtsprechungsbereich

  • rewis.io

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den Betrieb und die Administration des EDV-Netzes im Rechtsprechungsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 1; DRiG § 26 Abs. 3
    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den Betrieb und die Administration des EDV-Netzes im Bereich der rechtsprechenden Tätigkeit durch außerhalb der Judikative angesiedelte Personen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EDV und die richterliche Unabhängigkeit

Sonstiges

  • hefam.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Netzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1508
  • MMR 2012, 128
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
    Kontrollen sind typische Maßnahmen der Dienstaufsicht (BGH, Urteil vom 24. November 1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731, 732).

    Insbesondere die Überprüfung der Vereinbarkeit der Maßnahme mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist den Verwaltungsgerichten vorbehalten (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731, 732 mwN).

    Dazu gehört auch das Recht, den Gebrauch technischer Geräte und anderer Hilfsmittel zu beobachten, etwa um einer missbräuchlichen Benutzung für private Zwecke vorzubeugen und unnötige Kosten zu vermeiden (BGH, Urteil vom 24. November 1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731, 732).

    Maßnahmen der Dienstaufsicht, die einen Richter veranlassen können, seinen Dienstcomputer und das EDV-Netz zur Erledigung dieser oder anderer richterlicher Aufgaben nicht in dem von ihm für sachgerecht gehaltenen Umfang zu benutzen, können die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen (vgl. für die Nutzung von Telefonanlagen BGH, Urteil vom 24. November 1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731, 732).

    Dies und nicht die bloße Eignung technischer Einrichtungen wie einer Telefonanlage oder eines EDV-Netzes zur inhaltlichen Kontrolle richterlicher Tätigkeit ist, anders als die Antragsteller meinen, nach der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes (BGH, Urteil vom 24. November 1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731, 732) das maßgebliche Kriterium zur Beurteilung einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit.

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
    Dabei sind in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit nicht nur die Endentscheidungen, sondern alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen einbezogen (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ(R) 1/62, BGHZ 42, 163, 169, vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 f. und vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674, 1675).

    Erfasst werden alle richterlichen Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, unmittelbar in Zusammenhang stehen (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1998, 467, 469).

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
    Dabei sind in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit nicht nur die Endentscheidungen, sondern alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen einbezogen (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ(R) 1/62, BGHZ 42, 163, 169, vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 f. und vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674, 1675).
  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
    Dabei sind in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit nicht nur die Endentscheidungen, sondern alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen einbezogen (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ(R) 1/62, BGHZ 42, 163, 169, vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 f. und vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674, 1675).
  • BGH, 14.09.1990 - RiZ(R) 1/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Meldung der überjährigen

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
    Die dienstaufsichtführende Stelle kann ihre Aufgaben, eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten und die Einhaltung der Dienstpflichten zu kontrollieren, nur erfüllen, wenn sie befugt ist, sich durch ständige Beobachtung des Dienstbetriebs und der Arbeit der Richter zu informieren (BGH, Urteil vom 14. September 1990 - RiZ(R) 1/90, BGHZ 112, 189, 193).
  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
    Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241 und vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38; jeweils mwN).
  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
    Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241 und vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38; jeweils mwN).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
    Gegen diese Maßnahme der Dienstaufsicht kann mit der - nachvollziehbaren (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43) - Behauptung, sie verletze die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht angerufen werden, das darüber im Prüfungsverfahren nach § 50 Nr. 4 f HRiG befindet.
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten

    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen nachzuprüfen, ist allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten (ständige Rechtsprechung seit: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (B) 3/83, juris Rn. 16 ff; vgl. etwa Urteile vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 17; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 33; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 24, 25; vom 06.10.2011, RiZ (R) 7/10, juris Rn. 25; vom 03.12.2014, RiZ (R) 1/14, juris Rn. 35).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 06.10.2011 - RiZ (R) 7/10, DRiZ 2012, 169, vom 10.01.1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241 und vom 16.11.1990 - RiZ 2/90, NJW 1991, 1103, jeweils mwN).
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Beeinträchtigung der richterlichen

    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen nachzuprüfen, ist allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten (ständige Rechtsprechung seit: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (B) 3/83, juris Rn. 16 ff; vgl. etwa Urteile vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 17; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 33; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 24, 25; vom 06.10.2011, RiZ (R) 7/10, juris Rn. 25; vom 03.12.2014, RiZ (R) 1/14, juris Rn. 35).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

    Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 06.10.2011 - RiZ (R) 7/10, DRiZ 2012, 169, vom 10.01.1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241 und vom 16.11.1990 - RiZ 2/90, NJW 1991, 1103, jeweils mwN).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 7/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Zulässigkeit von Dienstprüfungen gegenüber einem

    Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 06.10.2011 - RiZ (R) 7/10, DRiZ 2012, 169, vom 10.01.1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241 und vom 16.11.1990 - RiZ 2/90, NJW 1991, 1103 jeweils mwN).

    Die dienstaufsichtführende Stelle kann ihre Aufgaben, eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten und die Einhaltung der Dienstpflichten zu kontrollieren, nur erfüllen, wenn sie befugt ist, sich durch ständige Beobachtung des Dienstbetriebs und der Arbeit der Richter zu informieren (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 06.10.2011 - RiZ (R) 7/10 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 14. September 1990 - RiZ (R) 1/90, BGHZ 112, 189, 193).

  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch

    Die dienstaufsichtführende Stelle kann ihre Aufgaben, eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten und die Einhaltung der Dienstpflichten zu kontrollieren, nur erfüllen, wenn sie befugt ist, sich durch ständige Beobachtung des Dienstbetriebs und der Arbeit der Richter zu informieren (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 7/10, MMR 2012, 128 Rn. 27 mwN).

    Eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit kommt zwar in Betracht, wenn mit der Beobachtung Maßnahmen verbunden werden, die dazu bestimmt oder geeignet sind, die richterliche Rechtsfindung durch psychischen Druck oder auf andere Weise unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 7/10, MMR 2012, 128 Rn. 28 mwN).

  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Erforderlich ist jedoch, dass sich das Verhalten einer dienstaufsichtführenden Stelle bei objektiver Betrachtung gegen einen bestimmten Richter oder eine bestimmte Gruppe von Richtern wendet, es also zu einem konkreten Konfliktfall zwischen der Justizverwaltung und dem Richter oder bestimmten Richtern gekommen ist bzw. ein konkreter Bezug zur Tätigkeit eines Richters besteht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. März 2002 - RiZ(R) 1/01, NJW-RR 2002, 929, 931; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25 mwN; Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 7/10, DRiZ 2012, 169 Rn. 23).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11

    Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine

    Mit Urteil vom 6. Oktober 2011 (- RiZ(R) 7/10 -, juris) wies der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - die weitergehende Revision der Beschwerdeführerin zurück.
  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 2/14

    Richterliche Unabhängigkeit: Verbot einer Weisungserteilung durch den

    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem verfassungsrechtlichen Gebot organisatorischer Selbständigkeit der Gerichte (Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Art. 92, 97 GG; dazu etwa BVerfGE 54, 159, 166; Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl., Art. 20 Rn. 27) ist entgegen der Auffassung der Revision nicht Gegenstand des Prüfungsverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 7/10, JR 2012, 378 Rn. 25; zustimmend Kamphausen JR 2012, 381, 383).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Erforderlich ist jedoch, dass sich das Verhalten einer dienstaufsichtführenden Behörde bei objektiver Betrachtung gegen einen bestimmten Richter oder eine bestimmte Gruppe von Richtern wendet, es also zu einem konkreten Konfliktfall zwischen der Justizverwaltung und dem Richter oder bestimmten Richtern gekommen ist bzw. ein konkreter Bezug zur Tätigkeit eines Richters besteht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. März 2002 - RiZ (R) 1/01, NJW-RR 2002, 929, 931; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25 mwN; Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ (R) 7/10, DRiZ 2012, 169 Rn. 23).
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 3/13

    Richterdienstrecht: Anordnung und Durchführung einer Sonderprüfung hinsichtlich

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 05.03.2021 - DG 13/12
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